Alle Personen
Ja, Sie können die Pannenhilfe auch beanspruchen wenn Ihr Auto vor der eigenen Garage nicht anspringt. Wir erstatten auch dann die Kosten bis zu 300 €, Zusatzleistungen wie Mietwagen etc. gelten allerdings erst bei einer Entfernung von 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt.
Ja, am besten Sie weisen sich dort als BAVC-Mitglied aus, nennen Ihre Mitgliedsnummer und ggf. die Notrufnummer.
Für die Pannenhilfe organisiert die Notrufzentrale rund um die Uhr die silbernen Fahrzeuge der "assistance partner".
Mit dem Dienstleister "assistance partner" ist vereinbart, dass 30 Minuten nach Eingang des Notrufs ein Pannenfahrzeug am Schadenort ist. Natürlich kann dies zum Beispiel bei Staus oder widrigen Witterungsverhältnissen nicht immer eingehalten werden.
Neben den Leistungen der BASIS-Mitgliedschaft erhalten Sie zusätzliche
MOBILSCHUTZ-Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Luftlinie
wie zum Beispiel Kostenübernahme für die Weiter- oder Rückfahrt
mit der Bahn oder Mietwagen und Übernachtungskosten.
Die zusätzlichen personenbezogenen Leistungen wie Krankenrücktransport,
Überführung- und Bestattungskosten und Arzneimittelversand gelten
sogar weltweit.
Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge (nicht kennzeichenbezogen) also auch für Mietwagen. Die Kostenübernahme bis zu 300 € liegt über dem Wert vieler Schutzbriefe.
Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge (nicht kennzeichenbezogen) also auch für
Mietwagen. Die Kostenübernahme bis zu 300 € liegt über dem Wert
vieler Schutzbriefe.
Wichtig: Im Gegensatz zur Mobilitätsgarantie sind Sie
unabhängig und können auch bei einer Panne die Werkstatt selbst wählen und anschließend uns die Rechnung (in Kopie) vorlegen, die wir Ihnen dann bis zur vereinbarten Höhe erstatten.
Alle Fahrzeuge, die vom Mitglied persönlich gefahren werden (s. o).
Versicherungsschutz besteht für das Mitglied und für die berechtigten Fahrer und Insassen.
Für Haushalte, die über mehrere Fahrzeuge verfügen und die zum Beispiel nicht alle auf das Mitglied zugelassen sind und auf jeden Fall, wenn Sie mit der Familie häufiger ins Ausland verreisen.
Versicherungsschutz besteht für das Mitglied und Ehepartner/Lebenspartner und minderjährige Kinder, volljährige Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.
Die fahrzeugbezogene Leistungen im geographischen Europa und in
außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören sowie in den
außereuropaischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Die personenbezogenen Leistungen gelten weltweit im Ausland; dabei gilt als
Ausland nicht das Staatgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Nein, aber über Partner können wir viele Versicherungsarten mit einem besonderen Rabatt für Mitglieder anbieten. Rufen Sie uns einfach an.
Mitgliedsnummer: 6-stellige Mitgliedsnummer
(Mitglieder Mobilschutz: 6-stellige Mitgliedsnummer nach dem Bindestrich)
Nachname: Nachname
(wie auf Mitgliedskarte angegeben)
Beispiel:
Mitgliedsnummer: 123456
Nachname: Mustermann
BAVC Bruderhilfe e.V.
Automobil- und
Verkehrssicherheitsclub
Karthäuserstraße 3 a
34117 Kassel
Telefon (05 61) 7 09 94 0
info@bavc-automobilclub.de