Berechtigt sind Mitglieder, die auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte.
Die zusätzlichen Leistungen im Pannenfall, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie der Anspruch auf spezielle Vergünstigungen gelten auch, wenn das Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen ist, weil der/die Lebensgefährte /in oder seine Kinder behindert sind.
Die zusätzlichen Leistungen können nur garantiert werden, wenn das Mitglied bei Antragstellung auf seine besondere Situation hingewiesen hat oder wenn Mitglieder im BAVC eine entsprechende Ergänzung ihrer Mitgliedschaft veranlasst haben und diese über einen Zusatz in der Mitgliedsnummer dokumentiert ist. Alle zusätzlichen Leistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland.
| Zusätzliche Pannenhilfsleistungen |
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| Zusätzliche Beratungsleistungen |
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| Zusätzliche Vergünstigungen |
BAVC Bruderhilfe e.V.
Automobil- und
Verkehrssicherheitsclub
Karthäuserstraße 3 a
34117 Kassel
Telefon (05 61) 7 09 94 0
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