Für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen eines Fahrzeuges erhalten Sie als BAVC-Mitglied bis zu 300 € je Ereignis mehrmals im Jahr. Im einzelnen haben Sie* Anspruch auf folgende Leistungen:
| 24-Stunden-Notrufservice | Hilfe und Service rund um die Uhr unter Tel. +49 (0) 69 / 66 555 64 |
| Europaweite Pannenhilfe | bis zu 300 € mehrmals pro Jahr |
| Bergen nach Panne oder Unfall | Übernahme aller Kosten |
Wann habe ich Anspruch auf Pannenhilfe?
Der BAVC übernimmt die Kosten für
Geschützte Fahrzeuge
Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens gef¨hrt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist.
Nicht geschützte Fahrzeuge
Vom Schutz ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge, Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung sowie Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten.
Der Kostenzuschuss kann nicht gezahlt werden
Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe
Bei Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe haften wir, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, soweit nicht ein ausführender Beauftragter einzustehen hat und es nicht die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschaden betrifft. Wird Ihr Fahrzeug befördert, haftet der ausführende Beauftragte wie ein Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gültigen Fassung.
BAVC Bruderhilfe e.V.
Automobil- und
Verkehrssicherheitsclub
Karthäuserstraße 3 a
34117 Kassel
Telefon (05 61) 7 09 94 0
info@bavc-automobilclub.de