Anders als ein Kfz-Schutzbrief gilt unsere Pannenhilfe unabhängig
vom Fahrzeug. Auf diese Weise haben Sie europaweit Anspruch auf Pannenhilfe
für jedes Fahrzeug, mit dem Sie gerade unterwegs sind - einschließlich Mietwagen.
Für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen eines Fahrzeuges erhalten Sie als
BAVC-Mitglied bis zu 300 € je Ereignis mehrmals im Jahr. Im einzelnen haben Sie* Anspruch
auf folgende Leistungen:
| 24-Stunden-Notrufservice |
Hilfe und Service rund um die Uhr unter Tel. +49 (0) 69 / 66 555 64 |
| Europaweite Pannenhilfe |
bis zu 300 € mehrmals pro Jahr |
| Bergen nach Panne oder Unfall |
Übernahme aller Kosten |
* Als BAVC-Mitglied haben Sie persönlich Anspruch auf MOBILSCHUTZ Basis-Leistungen. Dieser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die BAVC-Leistung ist nicht kostenfrei, wenn ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht, gleiche Leistungen auf Grund derselben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
- wenn bei einer Panne ein Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt.
- nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
- wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor-, Vergaser-, Lichtmaschinendefekt)
- bei parkenden Fahrzeugen (z.B. erschöpfte Batterie, abgenutzte Zündkerzen, im Wagen eingeschlossener Fahrzeugschlüssel)
- wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden kann (Bergen)
- An- und Abfahrt der Servicefahrzeuge
- Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung gelegenen Ort.
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort (inklusive Kleinmaterial wie Zündkerzen, Keilriemen etc.)
- Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren sowie für eventuellen separaten Transport von Gepäck und Ladung (Ausnahme: Tiere oder gewerblich beförderte Waren), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist
- Beschaffung eines Ersatzschlüssels oder die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Pannenort bis zu 120 € pro Panne
- öffentliche Verkehrsmittel und Taxen bis insgesamt 25 € pro Panne
- Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
- Personenkraftwagen, die als Personenkraftwagen zugelassene Fahrzeuge sind
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
- Auch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind insoweit geschützt.
Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC-Mitglied
zum Zeitpunkt des Schadens gef¨hrt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige
Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer
öffentlichen Straße liegen geblieben ist.
Vom Schutz ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge, polizeilich
beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge, Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
sowie Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten.
- für Materialaufwendungen und Reparaturen in der Werkstatt
- für Omnibusse, LKW, Anhänger (mehrachsig), und Spezialfahrzeuge
Bei Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe haften wir, wenn wir vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben, soweit nicht ein ausführender Beauftragter einzustehen
hat und es nicht die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschaden betrifft.
Wird Ihr Fahrzeug befördert, haftet der ausführende Beauftragte wie ein Frachtführer
nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in der zum Zeitpunkt des
Schadensereignisses gültigen Fassung.