Leistungspaket MOBILSCHUTZ: Pannenhilfe europaweit

Anders als ein Kfz-Schutzbrief gilt unsere Pannenhilfe unabhängig vom Fahrzeug. Auf diese Weise haben Sie europaweit Anspruch auf Pannenhilfe für jedes Fahrzeug, mit dem Sie gerade unterwegs sind - einschließlich Mietwagen.

Für Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen eines Fahrzeuges erhalten Sie als BAVC-Mitglied bis zu 300 € je Ereignis mehrmals im Jahr. Im einzelnen haben Sie* Anspruch auf folgende Leistungen:

24-Stunden-Notrufservice ** Hilfe und Service rund um die Uhr unter Tel. +49 (0) 69 / 66 555 64
Europaweite Pannenhilfe ** bis zu 300 € mehrmals pro Jahr
Bergen nach Panne oder Unfall Übernahme aller Kosten
Leistungen nach Fahrzeugausfall ***
  • Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (unter 1.200 km Bahnfahrt 2. Klasse, bei größerer Entfernung 1. Klasse)
  • Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 65 € je Übernachtung und Person
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall oder -Diebstahl: Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 65 €, im Ausland bis max. 500 €
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten.
Ersatzteilversand ins Ausland *** Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile
Fahrzeugverzollung / -verschrottung im Ausland *** Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall *** Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 65 € pro Nacht und Person
Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland *** Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen
Fahrradschutz Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutzten Fahrrades bis zu max. 75 €, bei Diebstahl und dadurch bedingten Reiseabbruch Erstattung der Mehrkosten für Rückreise zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort der Tagesetappe bis zu 250 € je Versicherungsfall (Inland oder angrenzendes Ausland)

* Als BAVC-Mitglied haben Sie persönlich Anspruch auf MOBILSCHUTZ-Leistungen. Dieser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die BAVC-Leistung ist nicht kostenfrei, wenn ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht, gleiche Leistungen auf Grund derselben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Beim MOBILSCHUTZ im Familientarif gelten die Leistungen für Ehegatten und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie volljährige Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der 1. Ausbildung sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

** Clubeigene Leistung

*** Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt liegt.

Wann habe ich Anspruch auf Pannenhilfe?

  • wenn bei einer Panne ein Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt.
  • nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
  • wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor-, Vergaser-, Lichtmaschinendefekt)
  • bei parkenden Fahrzeugen (z.B. erschöpfte Batterie, abgenutzte Zündkerzen, im Wagen eingeschlossener Fahrzeugschlüssel)
  • wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden kann (Bergen)

Der BAVC übernimmt die Kosten für

  • An- und Abfahrt der Servicefahrzeuge
  • Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung gelegenen Ort.
  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort (inklusive Kleinmaterial wie Zündkerzen, Keilriemen etc.)
  • Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren sowie für eventuellen separaten Transport von Gepäck und Ladung (Ausnahme: Tiere oder gewerblich beförderte Waren), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist
  • Beschaffung eines Ersatzschlüssels oder die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Pannenort bis zu 120 € pro Panne
  • öffentliche Verkehrsmittel und Taxen bis insgesamt 26 € pro Panne

Geschützte Fahrzeuge

  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
  • Personenkraftwagen, die als Personenkraftwagen zugelassene Fahrzeuge sind
  • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
  • Auch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind insoweit geschützt.

Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist.

Nicht geschützte Fahrzeuge

Vom Schutz ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge, Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung sowie Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten.

Der Kostenzuschuss kann nicht gezahlt werden

  • für Materialaufwendungen und Reparaturen in der Werkstatt
  • für Omnibusse, LKW, Anhänger (mehrachsig), und Spezialfahrzeuge

Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe

Bei Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe haften wir, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, soweit nicht ein ausführender Beauftragter einzustehen hat und es nicht die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschaden betrifft. Wird Ihr Fahrzeug befördert, haftet der ausführende Beauftragte wie ein Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gültigen Fassung.

Maßgebend für die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sind die Ihnen mit dem Versicherungsausweis überreichten Gruppenversicherungsbedingungen. Sofern nicht anders angegeben, ist Versicherungsträger der fahrzeugbezogenen Leistungen die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG und der personenbezogenen Leistungen die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Versicherte Fahrzeuge sind Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum, Personenkraftwagen im Sinne von Nr. 7 Absatz 5 der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung sowie Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, jeweils einschließlich mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Soweit im Schadensfall ein Dritter gegenüber dem Versicherten aufgrund Vertrages leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen über. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag ist der Versicherer zur Vorleistung verpflichtet. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schadensfall, aufgrund dessen der Versicherer in Anspruch genommen wird, durch eine Erkrankung verursacht wurde, die innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Reise mit dem versicherten Fahrzeug erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist, oder durch eine Schwangerschaft. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherten entfernt liegt. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind das Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall sowie die Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall. Im Rahmen des MOBILSCHUTZ für Familien mitversichert sind Partner (in häuslicher Gemeinschaft lebend) und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie volljährige Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr solange sie noch in der 1. Ausbildung sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Panne ist ein Brems-, Betriebs-, oder Bruchschaden. Ein Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis.
BAVC

BAVC Bruderhilfe e.V.
Automobil- und
Verkehrssicherheitsclub

Karthäuserstraße 3 a
34117 Kassel

Telefon (05 61) 7 09 94 0
info@bavc-automobilclub.de