Leistungspaket MOBILSCHUTZ: Personenschutz weltweit

Sie und Ihre Lieben können sich in Alltag und auf Reisen auf uns verlassen. In schwierigen Situationen - wenn ein Krankenrücktransport oder die außerplanmäßige Heimreise organisiert und finanziert werden muss. Aber auch bei kleineren Malheurs, z.B. wenn Sie im Urlaub plötzlich ohne Geld und Papiere dastehen. Wir helfen Ihnen - rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, weltweit.

Welche Leistungen Sie im Einzelnen in Anspruch nehmen können, sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Krankenrücktransport Wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, Übernahme der Mehrkosten für einen Krankenrücktransport, im Inland bis 2.500 €, aus dem Ausland unbegrenzte Kostenübernahme für Rücktransport, sowie für eine mitversicherte Begleitperson, falls erforderlich.
Ambulante Behandlungen Information über ärztliche Versorgung vor Ort und, sofern möglich, Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes.
Krankenhausaufenthalte, Krankenbesuch Betreuungsleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, u.a. Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Ärzten vor Ort, Benachrichtigung der Angehörigen, Kostenübernahme für Besuch durch Angehörige (bei mindestens 5 Tagen Krankenhausaufenthalt).
Suchen, Retten und Bergen Kostenerstattung bis zu 5.000 € für das Suchen, Retten und Bergen von Personen.
Überführung und Bestattung Organisation und Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung (auch im Inland) zum Bestattungsort.
Rückholung von Kindern Für Kinder unter 16 Jahren Übernahme der Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie Taxikosten bis 25 € (für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind, keine Altersbegrenzung).
Arzneimittelversand Bei Verlust ärztlich verordneter Arzneimittel auf Reisen Beschaffung und Versand von Ersatzpräparaten in Abstimmung mit dem Hausarzt.
Verlust von Reisedokumenten Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.
Verlust von Reisezahlungsmitteln Kontaktherstellung zur Hausbank, Hilfe bei ggf. erforderlicher Sperrung abhanden gekommener Kredit- und EC-Karten, Bereitstellung eines kurzfristigen Darlehens bis max. 1.500 €
Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers, Kostenvorschuss für Gerichtskosten (bis zu 3.000 €) und zur Hinterlegung einer Strafkaution (zusätzlich bis zu 13.000 €)
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen Hilfe bei der Umbuchung aufgrund versäumter, verspäteter oder ausgefallener gebuchter Verkehrsmittel, auf Wunsch Information Dritter über den geänderten Reiseverlauf
Rückreise bei Reiseabbruch Organisation der außerplanmäßigen Rückreise und Übernahme dadurch entstehender Mehrkosten z.B. nach Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung der versicherten Person, ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisender Angehöriger.
Maßgebend für die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sind die Ihnen mit dem Versicherungsausweis überreichten Gruppenversicherungsbedingungen. Sofern nicht anders angegeben, ist Versicherungsträger der fahrzeugbezogenen Leistungen die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG und der personenbezogenen Leistungen die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Versicherte Fahrzeuge sind Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum, Personenkraftwagen im Sinne von Nr. 7 Absatz 5 der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung sowie Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, jeweils einschließlich mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Soweit im Schadensfall ein Dritter gegenüber dem Versicherten aufgrund Vertrages leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen über. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag ist der Versicherer zur Vorleistung verpflichtet. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schadensfall, aufgrund dessen der Versicherer in Anspruch genommen wird, durch eine Erkrankung verursacht wurde, die innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Reise mit dem versicherten Fahrzeug erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist, oder durch eine Schwangerschaft. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherten entfernt liegt. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind das Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall sowie die Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall. Im Rahmen des MOBILSCHUTZ für Familien mitversichert sind Partner (in häuslicher Gemeinschaft lebend) und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie volljährige Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr solange sie noch in der 1. Ausbildung sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Panne ist ein Brems-, Betriebs-, oder Bruchschaden. Ein Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis.
BAVC

BAVC Bruderhilfe e.V.
Automobil- und
Verkehrssicherheitsclub

Karthäuserstraße 3 a
34117 Kassel

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