Übrigens: Die BAVC-Familientarife
gelten auch auf getrennten Reisen
- Für Ehegatten und Kinder bis 23 Jahre auch bei getrenntem Haushalt
- Für Kinder bis 27 Jahre in der ersten Ausbildung und im gemeinsamen Haushalt
- Für nichtehelichen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft