Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist erstmals zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres und des Versicherungsschutzes möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens 3 Monate vor der Fälligkeit mitgeteilt werden. Maßgebend ist der Eingang beim BAVC.