Verhalten bei einem Unfall 

Über 2,5 Millionen Mal hat es im Jahr 2015 auf deutschen Straßen gekracht. Gut 2,2 Millionen Mal entstand dabei nur Sachschaden. Doch in über 300.000 Fällen kamen dabei auch Menschen zu Schaden. Ein Unfall bedeutet in jedem Fall erst einmal Stress, egal ob als Zeuge oder als Beteiligter. Der Schreck des soeben Erlebten lähmt, erzeugt Angst und Unsicherheit. Mit der folgenden Checkliste möchte der BAVC Ihnen helfen, in solchen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und das Richtige zu tun.

Wenn Sie als Erster an eine Unfallstelle kommen:

Unbedingt anhalten. Auch wenn Sie als Zweiter oder Dritter an die Unfallstelle gelangen, können Sie, je nach Unfallsituation, ebenfalls noch anhalten und Hilfe leisten. Ihr Fahrzeug unbedingt vor der Unfallstelle abstellen - auf Autobahnen auf dem Standstreifen, auf Landstraßen möglichst weit rechts am Straßenrand.

Wenn bereits mehrere Fahrzeuge an der Unfallstelle angehalten haben:

Um Folgeunfälle zu vermeiden, unbedingt weiterfahren. Je mehr Menschen an der Unfallstelle herumstehen, desto geringer ist die Bereitschaft des Einzelnen zu helfen, da sich keiner verantwortlich fühlt.

Nachdem Sie an der Unfallstelle angehalten haben:

  • Sofort Warnblinker einschalten.
  • Vor dem Verlassen des Wagens Warnweste anziehen.
  • Unfallstelle absichern: auf Autobahnen das Warndreieck 150 m, auf sonstigen Straßen 100 m von der Unfallstelle entfernt aufstellen und dabei auch auf die eigene Sicherheit achten (auf Autobahnen hinter der Leitplanke entlanggehen).
  • Rettungsdienst rufen.
  • Erste Hilfe leisten. Sind mehrere Helfer vor Ort, Aufgaben verteilen.

Wichtig:
Auf der Autobahn müssen alle Insassen das Fahrzeug verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Auf Landstraßen sollten die Mitinsassen sich ebenfalls in sicherer Entfernung von der Fahrbahn aufhalten. Die Unfallstelle selbst ist für alle, außer den Helfern, tabu. Wer als Gaffer die Rettungskräfte behindert, gefährdet Menschenleben und macht sich strafbar.

Wer sollte sich für die Polizei zur Verfügung halten?

Wenn Sie Zeuge des Unfalls waren und Angaben über den Hergang machen können, dann sollten Sie auf das Eintreffen der Polizei warten. Einen Vordruck des Europäischen Unfallberichts finden Sie auf der Website des BAVC zum Download.

Richtiges Verhalten im Stau in Folge eines Unfalls:

Bereits bei Erreichen des Stauendes und möglichst noch bevor das Martinshorn ertönt, Rettungsgasse bilden: Bei dreispuriger Fahrbahn wird die Gasse zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Deshalb auf linker Spur möglichst weit links halten, auf mittlerer und rechter Spur möglichst weit rechts. Auf zweispurigen Straßen mit jeweils einer Spur pro Richtung an den rechten Fahrbahnrand fahren. Genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug halten.

Richtiges Verhalten im Gegenverkehr:

  • Auf eventuell auf der Fahrbahn herumliegende Gegenstände achten.
  • Bremsbereit sein.
  • Zügig weiterfahren, um keinen Stau in der Gegenrichtung zu verursachen.

Häufig entstehen bei Autobahnunfällen auch in der Gegenrichtung Staus oder es ereignen sich Auffahrunfälle. Ursache sind vielfach Gaffer, die auf Höhe der Unfallstelle bremsen und langsam fahren und dadurch den Verkehrsfluss stören.

Wenn der Rettungshubschrauber bereits im Anflug ist:

  • Schwebt der Hubschrauber im Landeanflug bereits tief über der Straße: sofort anhalten.
  • Auch nach der Landung keinesfalls versuchen, an dem Hubschrauber vorbei zu fahren.
  • Stattdessen: Genügend Abstand halten und auf Anweisungen des Piloten warten.

Download: BAVC-Unfall-Checkliste und Unfallbericht (PDF, 91 KB)




Fotonachweis: checubus