Blinken, hupen, StVO und so

Wann muss geblinkt werden? Wann ist Hupen erlaubt? Gilt die Straßenverkehrsordnung überall? Fragen wie diese erregen immer wieder die Gemüter und sorgen zwischen den Verkehrsteilnehmern für Ärger, Unsicherheit, aber auch für sehr gefährliche Situationen. Grund für den BAVC, sie aufzugreifen und in loser Folge im Aktuellen Fenster zum Thema zu machen.

Wann muss ich blinken?

Immer, wenn ich die Fahrtrichtung ändern oder die Fahrspur wechseln will, muss ich dies per Blinker ankündigen. Doch in der Praxis zeigen sich viele Situationen, in denen aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit darauf verzichtet wird. Etwa, wenn auf einer Straße oder vor einer Kreuzung ein rundes blaues Schild mit weißem Richtungspfeil dazu auffordert, rechts abzubiegen. Hier muss der Blinker gesetzt werden und zwar obwohl die Richtung zwingend vorgegeben ist. Warum?

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer, die von ihrer Position aus das Verkehrsschild möglicherweise nicht sehen können, sich auf den bevorstehenden Abbiegevorgang einstellen können. Das Argument „Ich brauche nicht zu blinken, weil die Richtung vorgegeben ist“, zählt also nicht.

Drei weitere Standardsituationen, in denen Blinkpflicht besteht:



Kreisverkehr: Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden, beim Einfahren in den Kreisverkehr hingegen nicht.

Kreisverkehr:

Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden, beim Einfahren in den Kreisverkehr hingegen nicht.
Verkehrsschild abknickende Vorfahrtsstrasse

Abknickende Vorfahrtsstraße:

Beim Weiterfahren auf und Rechtsabbiegen von der Vorfahrtsstraße muss geblinkt werden.
Verkehrsschild Fahrbahnverengung

Fahrbahn­verengung:

Vor dem Spurwechsel auf die weiterführende Fahrspur muss geblinkt werden.

Wann ist Hupen erlaubt?

Lenkradhupe

Um an der Ampel den Vordermann zu wecken? Um unterwegs Bekannte zu grüßen? Beim Autokorso zum Abi, zur Hochzeit oder zum Meistertitel? In diesen Fällen ist Hupen nicht erlaubt. Denn die Hupe ist laut Straßverkehrsordnung (StVO) ein Warnsignal, das nur in zwei Fällen betätigt werden darf:

  • vor Überholmanövern außerhalb geschlossener Ortschaften
  • bei Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer (inner- und außerorts)

Gleiches gilt auch für die Lichthupe. Zuwiderhandlungen können mit 10 € Bußgeld geahndet werden. Es sind jedoch auch schon deutlich höhere Geldstrafen verhängt worden. Wie in dem Fall eines Autofahrers, der einen Radfahrer durch sein Hupen derart erschreckte, dass dieser vom Rad fiel.

Gilt die StVO überall?

StVO-Schild

Nein. So sind zum Beispiel Parkplätze auf dem Betriebsgelände laut Gesetz nicht-öffentliche bzw. private Parkplätze. Da sie nicht öffentlich zugänglich sind, unterliegen sie –anders als öffentliche Parkplätze vor Supermärkten – nicht der Straßenverkehrsordnung. So könnte der Eigentümer des Betriebsgeländes sogar Linksverkehr auf seinem Terrain anordnen.

Streng genommen ohne Wirkung ist auch ein vom Eigentümer auf dem Betriebsgelände aufgestelltes Schild mit der Aufschrift: „Hier gilt die StVO“. Denn nur der Staat kann festlegen, wo die StVO gilt. Das bedeutet, dass hier auch die Rechts-vor-Links-Regel nicht automatisch gilt. Folglich ist bei entsprechenden Unfällen auf dem Betriebsgelände die Schuldfrage nicht eindeutig. So kann auch der vermeintlich Geschädigte von seiner Versicherung zur Kasse gebeten werden. Ob man deshalb auf dem Betriebsgelände auch innerorts hemmungslos hupen darf? Eine interessante Frage.




Fotonachweise: bizoo_n, kamasigns, blende11, Christian Müller, htphotography