Gelten die Leistungen auch für meine Kinder und meinen Partner/meine Partnerin, wenn diese nicht gemeinsam mit mir verreisen?

Haben Sie für Ihre Mitgliedschaft den Familientarif gewählt, sind Ihre Kinder und Ihr Partner/ Ihre Partnerin gemäß der Familiendefinition auch dann abgesichert, wenn sie getrennt voneinander unterwegs sind. Kinder sind bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, volljährige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit abgesichert, jedoch nur wenn sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners.