Kfz-Zulassung in Corona-Zeiten

Bereits unter normalen Umständen kann das Zulassen oder Ummelden eines Fahrzeugs viel Zeit beanspruchen. Wer den Gang auf die Zulassungsstelle vermeiden möchte, kann einen Dienstleister damit beauftragen oder auch das Autohaus, bei dem er den Wagen gekauft hat. Komplett online lässt sich die Angelegenheit auch in Zeiten von Corona (noch) nicht regeln. Die wichtigsten Tipps für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Ganzen finden Sie hier zusammengestellt.

Öffnungszeiten während Corona-Pandemie

Viele Ämter und Behörden haben verkürzte Öffnungszeiten. Viele Zulassungs- und Führerscheinstellen arbeiten zudem nur noch nach Termin. Manche sind komplett geschlossen oder bearbeiten lediglich noch Notfälle, also Fahrzeugzulassungen, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind: Rettungs- und Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeuge. Über den aktuellen Stand der Öffnungszeiten der Zulassungsstellen informiert die Kroschke-Liste. Sie enthält tagesaktuell die Öffnungszeiten aller Zulassungsstellen in Deutschland.

eVB-Nummer nur begrenzt gültig

Ohne die elektronische Versicherungsbetätigung – kurz eVB-Nummer – geht bei An- und Ummeldung sowie Wiederzulassung gar nichts. Die siebenstellige eVB-Nummer gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Je nach Versicherung 3 bis 18 Monate. Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie zu langen Wartezeiten bei der Terminvergabe der Zulassungsstelle kommen, könnte es passieren, dass die eVB-Nummer ihre Gültigkeit verliert und neu beantragt werden muss. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vorab die Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer bei der Versicherung zu erfragen, um dann später keine böse Überraschung zu erleben.

Wenn die Zulassungsstelle i-Kfz anbietet

Bereits seit Oktober 2019 können Fahrzeuge auch online zugelassen werden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Erstzulassung oder Umschreibung auf einen neuen Halter und die zuständige Zulassungsstelle bietet i-Kfz bereits an. Dies ist jedoch deutschlandweit erst bei rund der Hälfte aller Zulassungsstellen der Fall.

Wenn Ihre Zulassungsstelle dazugehört, sind dies die erforderlichen Voraussetzungen/Unterlagen, um i-Kfz nutzen zu können:

  • Das Fahrzeug wurde erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen (sofern es sich nicht ohnehin um einen Neuwagen handelt).
  • Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Bei Halterwechsel ist auch Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
  • Neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion
  • Ein Ausweis-Lesegerät oder die kostenlose Smartphone-App AusweisApp2

Fahrzeug per i-Kfz an-, um- oder abmelden

Seit 8. Juli 2017 werden Personalausweise nur noch mit aktivierter Online-Ausweisfunktionen (eID-Onlinefunktion) ausgegeben. Bis dahin war es möglich, einen neuen Personalausweis wahlweise mit oder ohne aktivierte Ausweisfunktion zu erhalten. Wer diese Funktion nun dennoch nutzen möchte, kann sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt nachträglich freischalten lassen. Wer bereits einen Ausweis mit freigeschalteter eID-Online-Funktion besitzt und diese bereits genutzt hat, kann sofort loslegen.

Wer zwar bereits einen Ausweis mit freigeschalteter eID-Online-Funktion besitzt, diese noch nicht genutzt hat, muss sie zunächst wie folgt aktivieren:

Hierzu den Personalausweis auf das Kartenlesegerät oder das Smartphone mit gestarteter AusweisApp2 legen. Anschließend die fünfstellige PIN freirubbeln, die Sie von der Bundesdruckerei per Post erhalten haben. Anschließend eine eigene sechsstellige PIN wählen und durch die Bestätigung der gemachten Angaben die eID-Onlinefunktion Personalausweises aktivieren. Wer die fünfstellige PIN nicht mehr vorliegen hat, kann die eID-Onlinefunktion beim zuständigen Einwohnermeldeamt aktivieren lassen.

Die obligatorische Ab- und Anmeldegebühr beträgt bei Nutzung von i-Kfz etwa 6,10 Euro.

Neuwagen online per i-Kfz anmelden

  • Onlineportal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  • Mit dem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausweisen
  • Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung freirubbeln
  • Die in der Antragsmaske geforderten Daten eingeben (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer, die eVB-Nummer der Versicherung sowie freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung)
  • Kennzeichen auswählen

Das System überprüft nun die Angaben. Sind diese korrekt, müssen die fälligen Anmeldegebühren bezahlt werden. Anschließend muss noch einmal die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt werden. Alle notwendigen Unterlagen werden dann per Post zugesandt.

Gebrauchtwagen ummelden

Die Schritte sind bis auf eine Ausnahme identisch mit denen zur Anmeldung eines Neufahrzeuges: In Schritt 4 (Dateneingabe in Eintragsmaske) müssen zusätzlich zur Fahrzeug-Identifikationsnummer, eVB-Nummer und IBAN das Datum der gültigen Hauptuntersuchung sowie der gültigen Sicherheitsüberprüfung eingegeben werden. Beide Informationen enthält der letzte HU-Bescheid des Fahrzeugs. Nach Abschluss des Bezahlvorgangs sowie der Bestätigung aller Angaben wird der Zulassungsbescheid online bereitgestellt. Diesen einfach ausdrucken und die Ummeldung ist erledigt.

Stillgelegtes Fahrzeug wiederanmelden

  • Onlineportal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  • Mit dem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausweisen
  • Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung freirubbeln
  • Alle erforderlichen Daten eingeben: Kennzeichen, freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, Datum der gültigen Hauptuntersuchung, Datum der gültigen Sicherheitsüberprüfung, die eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, IBAN der Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung.
  • Kennzeichen auswählen. Hier stehen drei Optionen zur Wahl:
    • Übernahme des angezeigten Vorschlags
    • Angabe eines Wunschkennzeichens, sofern dieses verfügbar ist
    • Angabe eines vorab reservierten Kennzeichens
  • Das System überprüft nun die Eingaben und fordert zur Bezahlung der Wiederzulassungsgebühren auf. Anschließend wird der Antrag durch die Zulassungsstelle geprüft. Nach erfolgter Prüfung sendet die Zulassungsstelle die erforderlichen Unterlagen per Post zu. Sobald Sie die beiden zugeschickten Plaketten auf das Kennzeichen geklebt haben, darf das Fahrzeug wieder auf die Straße.

    Fahrzeug abmelden

    • Onlineportal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
    • Mit dem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausweisen
    • Das Kfz-Kennzeichen sowie (wenn erforderlich) die Fahrzeug-Identifikationsnummer eingeben
    • Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln, ebenso auf den Plaketten des Kfz-Kennzeichens und diese Codes anschließend in die Antragsmaske eingeben
    • Nach vollständiger Überprüfung aller Daten durch das System die fälligen Abmeldegebühren bezahlen. Anschließend die eingegebenen Daten noch einmal bestätigen.
    • Nach einer kurzen Überprüfung wird die Abmeldebestätigung online zur Verfügung gestellt.

    Kennzeichenmitnahme

    Seit 1. Januar 2015 kann das Kennzeichen auch bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbereich beibehalten werden. Der Wohnsitzwechsel muss jedoch weiterhin gemeldet und in den Papieren amtlich vermerkt werden. Seit 1. Oktober 2019 kann auch bei Fahrzeughalterwechsel das Kennzeichen beibehalten werden.

    Die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme hat den Vorteil, dass im Rahmen der seit 1. Oktober 2019 geltenden Bestimmungen zur internetbasierten Umschreibung eine automatisierte Zulassung (automatisierter Verwaltungsakt) mit der sofortigen Teilnahme am Straßenverkehr durch den neuen Halter möglich ist und sich der Sach- und Zeitaufwand erheblich reduziert. Fahrzeughalter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sparen sich die Anschaffung neuer Kennzeichenschilder.

    Nähere Auskünfte erteilt die örtliche Zulassungsbehörde.

    Probleme bei der Zulassungsstelle

    eVB-Nummer nicht dabei?

    Viele Versicherungen bieten eine eVB-Hotline, die Ihnen unkompliziert hilft und die Nummer gleich telefonisch durchgibt.

    Die Zulassungsbescheinigung II (der Fahrzeugbrief) ist unauffindbar?

    Falls sie den Fahrzeugbrief verloren haben, kann die Behörde neue Dokumente ausstellen. Sie überprüft jedoch zunächst, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.

    Das Fahrzeug hatte noch nie eine Zulassungsbescheinigung II?

    Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland stammen und erstmalig in Deutschland zugelassen werden sollen, kann es vorkommen, dass kein Fahrzeugschein existiert. In diesem Fall werden dann u.a. die genauen technischen Daten des Fahrzeuges benötigt. Überdies ist möglicherweise auch eine Einzelabnahme durch den TÜV oder eine andere Prüforganisation erforderlich.

    Das Fahrzeug war länger als sieben Jahre stillgelegt?

    In diesem Fall ist eine Vollabnahme durch den TÜV oder eine andere Prüforganisation erforderlich. Ebenso neue Kennzeichen, da diese nach sieben Jahren erlöschen.

    Sie hätten gerne ein H-Kennzeichen?

    Zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen oder einen Prüfingenieur erforderlich. Hierbei können Ihnen TÜV oder DEKRA behilflich sein.

    Welche Kennzeichenarten gibt es in Deutschland?

    Oldtimer-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, … Es gibt eine Vielzahl an Kfz-Kennzeichen für unterschiedlichste Zwecke und Fahrzeugtypen. Eine umfassende Übersicht zur Typologie von Autokennzeichen finden Sie unter Checklisten/Tipps unter "Verkehr, Recht, Steuern".

     

     

     


    Foto: Wellnhofer Designs

    Merken