Urlaub in Deutschland unter Corona

Die Corona-Pandemie macht auch der Urlaubsplanung für dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung. Die weltweite Reisewarnung für touristische Reisen hat die Bundesregierung inzwischen für 27 Staaten der Europäischen Union und angrenzende Länder (Großbritannien, Island, die Schweiz, Liechtenstein) wieder aufgehoben (Stand 15. Juni 2020). Für beliebte Urlaubsziele außerhalb Europas, z.B. Ägypten oder Tunesien, besteht sie weiterhin. Politiker und Gesundheitsexperten raten dazu, Urlaub in Deutschland zu machen oder einfach zuhause zu bleiben.

Für den Urlaub in Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, die sich regional oder lokal wieder ändern, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Urlauber aus deutschen Risikogebieten stehen unter besonderer Beobachtung. So gelten (Stand 24.06.2020) in vier Bundesländern - Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern - Reisebeschränkungen für Einreisende aus Risikogebieten.

Diese Beschränkungen fußen auf den Infektionsschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer. So dürfen z.B. in Mecklenburg-Vorpommern Personen aus solchen Risikogebieten dennoch einreisen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Dabei darf der Test höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Ein Kleidungsstück ist im Urlaub dieses Jahr jedoch für alle Pflicht: der Mund-Nasen-Schutz. Und eine Regel: 1,5 Meter Mindestabstand. Hier die wichtigsten Informationen für die Planung, auch für diejenigen, die bereits vor Ausbruch von Corona ihre Reise gebucht hatten.

Stornierung bereits gebuchter Reisen

Wer eine Pauschal-Reise vor Ausbruch der Corona-Pandemie gebucht hat und nun aufgrund der bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht antreten wird, kann sie laut Bundesverband der Verbraucherzentralen kostenlos stornieren lassen.

Wer eine Pauschal-Reise in eines der Länder gebucht hat, für das seit 15. Juni 2020 keine Reisewarnung mehr besteht, für den gelten die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen.

Für Individualreisende, die Reiseleistungen einzeln gebucht haben, bestehen, laut Verbraucherzentrale ebenfalls gute Chancen auf Erstattung, sofern sie nach deutschem Recht gebucht haben. Bei direkten Buchungen und Vertragsschluss mit einem ausländischen Unternehmen gilt dortiges Recht, wobei sich jedoch viele Unternehmen kulant zeigen.

Urlaub in Deutschland

Hierzulande gelten von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen und Auflagen (Stand 19.06.2020), die im Folgenden kurz dargestellt werden. Vor Reiseantritt sollten Sie sich auf jeden Fall zeitnah zu den an Ihrem Zielort geltenden Bestimmungen informieren. Näheres dazu halten die Websites der betreffenden Kommune und des jeweiligen Bundeslandes bereit.

Im Norden:
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg

Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen sämtliche Unterkünfte für Touristen Gäste aufnehmen, jedoch max. 80 Prozent der Betten belegen. Ferienwohnungen und -häuser dürfen komplett belegt werden. Diese Regelungen gelten auch auf den Ostfriesischen Inseln, für die bis 22.06.2020 ein Verbot für Tagesbesucher galt.

> Weitere Informationen für Reisen nach Niedersachsen

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein haben Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere unter Auflagen geöffnet. Stellplätze für Wohnwagen ebenfalls. Für Helgoland gelten dieselben Regelungen. Für Tagestouristen kann es an Nord- und Ostsee, je nach Situation, zu Beschränkungen kommen. Genaue Information vorab ist daher dringend geboten.

> Weitere Informationen für Reisen nach Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 25. Mai 2020 die vierte Stufe des Fünf-Stufen-Plans auf dem Weg zur Rückkehr zur Normalität: Besucher aus anderen Bundesländern, mit Ausnahme besonderer Risikogebiete, dürfen hier übernachten. Die Auslastungsbegrenzung für die Beherbergungsbetriebe auf 60 Prozent ist seit 15.06.2020 aufgehoben. Für Tagestouristen und Gäste aus dem Ausland hingegen ist Mecklenburg-Vorpommern weiterhin tabu und erst ab Stufe 5 vorgesehen, für die noch kein Starttermin festgelegt wurde.

> Weitere Informationen für Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern

Hamburg

Urlaub machen in Hamburg ist ebenfalls wieder möglich, allerdings nicht in Privatwohnungen. Die grundlegenden Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Das Beisammensein ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet. Insgesamt dürfen bei allen Treffen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für Feierlichkeiten in privaten Wohnungen und in der Gastronomie.

> Weitere Informationen für Reisen nach Hamburg

In der Mitte:
Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Berlin

In Berlin sind Hotels und Pensionen seit 25. Mai 2020 wieder geöffnet. Stadtrundfahrten mit Bus, Bahn und Schiff sind unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt. Museen, Galerien, Parks und Gärten sind geöffnet, Gaststätten unter Auflagen von 6 bis 23 Uhr. Auch einige Strand- und Freibäder sind bereits wieder geöffnet. Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 200 Teilnehmern sind erlaubt.

Ab 30. Juni 2020 dürfen Kinos wieder öffnen. Im Freien sind Zusammenkünfte von fünf Personen oder mit Personen aus zwei Haushalten zulässig. Auch Familien und Hausgemeinschaften dürfen sich gemeinsam draußen aufhalten, mit 5 Metern Mindestabstand zwischen einzelnen Gruppen.

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Brandenburg

In Brandenburg gelten vergleichsweise lockere Bestimmungen: 1,5 Meter Mindestabstand im privaten und öffentlichen Raum und die Maskenpflicht bei Einkauf, im öffentlichen Nahverkehr, in Reisebussen, bei Stadtrundfahrten und auf Fahrgastschiffen. Öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern sind wieder möglich. Gaststätten dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung geöffnet haben. Noch geschlossen bleiben Dampfsaunen und Dampfbäder, Diskotheken und Clubs. Sämtliche Regeln gelten zunächst bis 16. August 2020.

> Weitere Informationen für Reisen nach Brandenburg

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gelten seit 28. Mai 2020 gelockerte Bestimmungen zunächst bis 1. Juli 2020 unter Beibehaltung der Abstands- und Hygieneregeln. So sind Urlauber und Ausflügler aus Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland willkommen. Kneipen und Bars dürfen unter denselben Auflagen öffnen, wie sie für Gaststätten bereits gelten. Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können ebenfalls wieder öffnen.

Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare/Kongresse sowie Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen mit bis zu 100 Teilnehmern, ab dem 1. Juli 2020 mit bis zu 250 Teilnehmenden können wieder stattfinden. Der Kreis von Personen, die sich treffen dürfen, wird auf bis zu zehn Personen im privaten Umfeld erweitert. Zusätzlich wird diese Regelung auf zwei Hausstände und nahe Verwandte und deren Partner ausgedehnt.

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Sachsen

Touristen und Besucher aus anderen Bundesländern dürfen nach Sachsen einreisen. Im öffentlichen Raum sind Zusammenkünfte ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner sowie seit 6. Juni 2020 mit Angehörigen eines weiteren Hausstands oder mit bis zu zehn weiteren Personen zulässig. Zu allen weiteren Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Maskenpflicht besteht im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf in Geschäften und Läden. Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Saunen, mit Ausnahme von Dampfbädern und Dampfsaunen, dürfen unter Auflagen öffnen.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind bis zum 31. August 2020 untersagt. Bars, Diskotheken und Clubs sind bis 29. Juni 2020 geschlossen.

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Thüringen

Campingplätze sowie Ferienwohnungen, -häuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe dürfen seit 25. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygienevorschriften und sonstigen branchenspezifischen Bestimmungen wieder öffnen. Weiterhin untersagt sind Reisebusveranstaltungen.

Für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos sowie Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder. Im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf in Läden und Geschäften gelten Maskenpflicht und 1,5-Meter-Mindestabstandsregel.

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Hessen

Gaststätten und Übernachtungsbetriebe dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzbestimmung geöffnet haben. Darüber dürfen (Stand 15. Juni 2020) neben diversen Kultur- und Freizeiteinrichtungen nun auch Thermen, Schwimmbäder und Saunen unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder besucht werden. Tanzlokale und Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen und Großveranstaltungen untersagt.

1,5 Meter Mindestabstand und Maskenpflicht gelten im öffentlichen Nahverkehr, in Bahnhöfen und Flughäfen sowie beim Einkaufen in Läden und Geschäften. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder in einer Gruppe von maximal zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zusammenkünfte in Gruppen zum gemeinsamen Grillen, Picknicken o. ä. sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

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Nordrhein-Westfalen

Touristen und Ausflügler sind auch in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit dem vermutlich ambitioniertesten Zeitplan zur Rückkehr Richtung Normalität, willkommen. Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind wieder erlaubt. Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe dürfen wieder Gäste empfangen.

War Wandern oder Radfahren ohnehin schon möglich, so sind nun auch viele andere Freizeit- und Kulturangebote wieder verfügbar. Museen, Schlösser, Schwimmbäder, Freizeitparks und Zoos dürfen öffnen, Konzerte und Theateraufführungen stattfinden, Ausflugsschiffe und Reisebusse wieder Passagiere an Bord nehmen. Im öffentlichen Raum dürfen im Normalfall nur maximal zehn Menschen gemeinsam unterwegs sein. Festivals und andere Großveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern oder auch Clubbesuche sind auch in NRW (Stand 8. Juni 2020) bis auf weiteres nicht möglich.

1,5 Meter Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr vorerst bis 1. Juli 2020 (Stand 15. Juni 2020) vorgeschrieben. Mit Blick auf erneut aufgetretene lokale Infektionsherde empfiehlt es sich, sich zeitnah vor der Anreise zu informieren.

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Im Süden:
Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Bayern

In Bayern sind seit 17. Juni 2020 die Bestimmungen für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe gelockert. So dürfen Familien, bzw. Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu 10 Personen ein Zimmer/eine Wohneinheit beziehen. Seit 22. Juni 2020 ist die zulässige Öffnungszeit für Gastronomiebetriebe auf 23 Uhr erweitert. Überdies können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Seit 22. Juni 2020 dürfen Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien stattfinden. Die Maskenpflicht gilt unverändert. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

> Weitere Informationen für Reisen nach Bayern

Baden-Württemberg

Urlaubsreisen und Ausflüge sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt und größtenteils wieder möglich. Die allermeisten Freizeit- und Tourismusangebote wurden in den letzten Wochen nach und nach wieder zugelassen und für Gäste geöffnet.

Ähnlich wie in Bayern sehen die Regelungen in Baden-Württemberg aus. So dürfen Ferienwohnungen und -häuser mit Personen geteilt werden, die dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern/innen, Partnerinnen oder Partnern. Ebenfalls mit von der Partie dürfen sein: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen. Für andere Personenkonstellationen gilt die Regelung für Ansammlungen und Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Raums: maximal 20 Personen.

Aufgrund des Coronavirus sind Veranstaltungen flächendeckend abgesagt oder verschoben. Nähere Informationen halten die Veranstalter bereit.

> Weitere Informationen für Reisen nach Baden-Württemberg

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt ein Vier-Stufen-Plan, dessen jüngste Stufe seit 10. Juni 2020 in Kraft ist. Für Urlauber sind dabei folgende Fakten interessant: Auch Camper ohne eigene Sanitäranlagen an Bord dürfen nun wieder die Campingplätze nutzen. Reisebusfahrten und Schiffsreisen sind unter Auflagen wieder möglich. Hotels dürfen wieder Frühstücksbuffets anbieten und ihre Hallenbäder und Wellnessbereiche unter Auflagen öffnen.

Für Treffen in Privatwohnungen macht das Land keine Vorschriften, appelliert jedoch an die Umsicht der Beteiligten. Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Die 1,5-Meter-Mindestabstandspflicht für derartige Treffen ist aufgehoben. Bei Treffen von Angehörigen zweier Haushalte darf die Personenzahl auch zehn übersteigen.

Bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kino, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden. Die Reservierungspflicht in der Gastronomie ist aufgehoben, die Kontakterfassung wird jedoch beibehalten. Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt. Sogar Chorproben sind unter Einhaltung des Hygiene-Konzepts des Chorverbands und 3 Meter Mindestabstands wieder zugelassen.

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Saarland

Auch im Saarland dürfen sich bis zu zehn Personen unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit treffen. Hotels, Ferienhäuser/-wohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Gaststätten dürfen unter Auflagen bewirten und von 6 – 24 Uhr geöffnet sein.

Ebenfalls unter Auflagen geöffnet sind Kurs-, Trainings- und Sportbetriebe, Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallenbäder, Spielplätze, Tierparks und botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten. Ebenfalls ab 15. Juni 2020 dürfen Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie andere Einrichtungen unter Einhaltung von Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Seit 15. Juni 2020 sind auch Saunaanlagen wieder geöffnet. Reisebusse dürfen unter Einhaltung von Auflagen wieder verkehren. Veranstaltungen unter freiem Himmel können mit bis zu 100 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Zu den Auflagen zählen Kontaktnachverfolgbarkeit, besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen und der 1,5-Meter-Mindestabstand.

Höhere Personenzahlen sind bis einschließlich 28. Juni 2020 untersagt. Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Gottesdienste und gemeinsame Gebete unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen und sonstigen Räumlichkeiten sind mit begrenzter Teilnehmeranzahl sowie besonderen Schutz- und Hygieneregelungen gestattet.

Seit dem 15. Juni 2020 sind die Grenzen zwischen den Ländern wieder geöffnet. Ein Abstecher nach Frankreich oder Luxemburg ist also ebenfalls möglich.

> Weitere Informationen für Reisen ins Saarland

 

 

 


Foto: cl_stock

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