E-Scooter – Frust und Freude der Mikromobilität

Elektrische Tretroller – sogenannte E-Scooter – sind binnen kürzester Zeit zum meistgehassten Verkehrsmittel avançiert. Für die einen sind sie eine willkommene Abwechslung zum (Leih-)Fahrrad im Stadtverkehr, für andere ein ebenso lästiges wie überflüssiges Vehikel. Dass sie so schnell in Verruf geraten sind, könnte auch daran liegen, dass sie als Verkehrsmittel nicht ernst genommen werden. Wer sie nutzt, sollte ein paar Regeln beachten.

E-Scooter-Fahrer brauchen keinen Führerschein, aber:

E-Scooter fahren kann fast jeder. Man muss mindestens 14 Jahre alt sein und benötigt dafür keinen Führschein. Aber man kann seinen Führerschein verlieren, wenn man gewisse Regeln missachtet. Stichwort: Fahren mit Alkohol.


Weil sie von einem Elektromotor angetrieben werden, definiert die Straßenverkehrsordnung E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Zwar dürfen sie maximal nur 20 km/h schnell sein, dennoch gelten für ihre Nutzung dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren: Wer mit 0,5 Promille oder mehr auf dem E-Scooter erwischt wird, muss mit 500 € Geldbuße, einem Monat Führerscheinentzug und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille wird die Spritztour als Straftat bewertet.

Wer „nur“ 0,3 Promille im Blut hat, aber bereits alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigt, muss ebenfalls mit diesen empfindlichen Konsequenzen rechnen. Zugegebenermaßen etwas ungerecht: Wer betrunken Rad fährt, macht sich erst ab 1,6 Promille der Trunkenheit strafbar, auch wenn er dabei ein Elektro-Rad nutzt, dessen Antriebsunterstützung an den Tritt in die Pedale gekoppelt ist. Bei alkoholtypischen Ausfällen droht jedoch auch Nutzern dieser beiden Zweiradarten bereits bei niedrigeren Promillewerten ein Strafverfahren.

Übrigens:
Besondere Vorsicht walten lassen sollten Fahranfänger in der Probezeit. Ebenso Fahrer unter 21 Jahren. Für beide Gruppen besteht absolutes Alkoholverbot. Wer sich nicht daran hält, riskiert 250 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit auf vier Jahre verlängert.

E-Scooter dürfen nicht überall fahren …

Beim Terrain gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie sollen auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße gefahren werden. Was viele nicht zu wissen scheinen: Gehwege sind für E-Scooter tabu.

… und sollten nicht einfach irgendwo abgestellt werden.

Die Idee der „free floating shared vehicles“, der gemeinschaftlichen genutzten, nicht stationsgebundenen Mietfahrzeuge ist in der Theorie sehr charmant. In der Praxis zeigen sich allerdings auch ihre Schattenseiten. So mancher, der sich durch herrenlose oder hirnlos in die Gegend gestellte Mietroller belästigt fühlt, macht kurzen Prozess und entsorgt sie in den nächsten Müllcontainer oder über das nächste Brückengeländer. So wird nicht nur teures Fremdeigentum zerstört. Beschädigte Akkus stellen auch eine beträchtliche Umweltgefahr dar.

Damit die Idee bedarfsgerechter und ressourcenschonender Mikromobilität nicht unter die Räder kommt, sollte man also auch beim Parken des Gefährts Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen, insbesondere auf Fußgänger.

Auch bei sachgemäßem Gebrauch nicht ganz ungefährlich

„Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich.“ Erich Kästners Erkenntnis gilt auch für E-Scooter. Vor allem im Stadtverkehr sei ihre Nutzung gefährlich sei, da sich andere Verkehrsteilnehmer nur extrem schwer auf diese neue Mobilitätsspezies einstellen könnten, gibt Christopher Spering, Leiter der Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGU) zu bedenken. Die Fahrer seien so schnell wie mit dem Fahrrad unterwegs, jedoch völlig ungeschützt. Bei Stürzen verfinge sich ein Fuß schnell unter dem Trittbrett.

Wer über die Anschaffung eines eigenen E-Scooters nachdenkt.

Typenschild
Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Fehlt sie, darf das Gefährt nur auf Privatgelände benutzt werden. Ob ein E-Scooter im Verkauf für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erkennen Sie am sogenannten Typenschild.

Leistung/Geschwindigkeit

E-Scooter, die für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfen maximal 500 Watt starke Motoren haben und höchstens 20 km/h schnell sein.

Lichtausstattung

E-Scooter müssen sowohl an Front- und Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein. Wer ohne Lichtausstattung fährt, riskiert ein Bußgeld.

Haftpflichtversicherung

Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Ähnlich wie beim Moped gilt die Versicherungsplakette als Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Die Plakette ist am Tretroller, möglichst unter der Schlussleuchte anzubringen. Sie ist 
12 Monate gültig und wird für ein Jahr bezahlt.

Wechsel-Akku

Mit Blick auf die Umwelt und den eigenen Geldbeutel sind austauschbare Akkus sinnvoll. In jedem Fall sollten Sie sich über die Lebensdauer der Batterie informieren. Vermeintliche Schnäppchen können sich manchmal schnell als kostspielige Angelegenheit entpuppen.

Und: Ein Helm ist auch fürs E-Scooterfahren keine Pflicht, aber schaden kann er auch nicht.

 

 

 


Foto: rtype

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