Führerscheinumtausch – die Nächsten bitte

Für Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 tickt die Uhr: Wer noch einen der bis 1998 ausgestellten Papierführerscheine besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Gemäß der 3. Führerscheinrichtlinie des Europäischen Parlaments von 2006 ist in den EU-Mitgliedsstaaten spätestens ab 19. Januar 2033 für alle Führerscheininhaber der einheitliche und fälschungssichere EU-Kartenführerschein Pflicht. Allein in Deutschland müssen dafür insgesamt 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Und zwar alle, die vor 2013 ausgestellt wurden (wir berichteten).

Um diese Mammutaufgabe zu bewältigen, ist in Deutschland der Umtausch schrittweise nach Jahrgängen organisiert. So waren die Papierführerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, bis 19. Januar 2022 ihren Führerschein umzutauschen. Während vor 1953 Geborene noch bis 19. Januar 2033 Zeit haben, dies zu tun, müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 dies bis spätestens 19. Januar 2023 erledigt haben. Und hier liegt das Problem: Wenn die geburtenstärksten Jahrgänge, die Generation der Babyboomer, aufgerufen sind, Ämter und Behörden aufzusuchen, so ist klar, dass dies zu Stau und Verzögerungen führen muss.


Ämter ohnehin überlastet
Umtausch per Post statt persönlich
In Bayern Führerscheintausch demnächst digital möglich
Was passiert, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit einem alten Führerschein erwischt wird?

Ämter ohnehin überlastet

Landauf landab ächzen die Ämter in den Städten und Gemeinden unter dem Ansturm, eine Situation, die durch Corona und Personalmangel noch zusätzlich verschärft wird. Ist es in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München auch so schon kaum möglich, zeitnah einen Termin für eine Ummeldung oder eine Passverlängerung zu bekommen, so wird es für die Führerscheinumtauscher jetzt richtig eng.

Umtausch per Post statt persönlich

Dabei ist die Frage, ob persönliches Erscheinen dafür überhaupt erforderlich ist. So bieten manche Ämter bereits an, dass zumindest die Beantragung des Umtauschs per Post erledigt werden kann. Hierzu muss dann lediglich das Antragsformular, das von der Behörde idealerweise online zum Download zur Verfügung gestellt wird, ausgefüllt werden und zusammen mit einer Kopie des Führerscheins sowie einer Kopie das Personalausweises oder Reisepasses per Post an die zuständige Behörde am Wohnsitz geschickt werden. Sobald der neue Führerschein abholbereit ist, wird der Betreffende per Post gebeten, ihn abzuholen und die fällige Umtauschgebühr (in der Regel 25,30 €) zu entrichten.

In einigen Kommunen in Baden-Württemberg zum Beispiel sind die Führerscheinstellen bereits dazu übergegangen, den kompletten Umtausch auf dem Postweg zu erledigen. Statt um Abholung aufs Amt zu bitten, schicken sie den neuen Kartenführerschein ebenfalls einfach per Post zu. Dieser Zusatzservice kostet 5 € extra. Die Bezahlung von Umtauschgebühr und Zusatzservice erfolgt dann einfach per Überweisung. Der Gebührenbescheid dazu kommt ebenfalls per Post. Wer seinen neuen Führerschein per Post erhalten hat, schickt den alten an die Führerscheinstelle. Möchte er ihn als Souvenir behalten, kann er ihn dort entwerten und sich zurückgeben lassen.

Ob die zuständige Behörde an Ihrem Wohnort diesen postalischen Weg für den Führerscheinumtausch anbietet, darüber sollte die Website Ihrer Stadt bzw. Gemeinde Auskunft geben.

In Bayern Führerscheintausch demnächst digital möglich

„Als Bestandteil des BayernPackages, mit dem das Staatsministerium für Digitales Kommunen zahlreiche Online-Dienste zur Verfügung stellt, ist jetzt in drei Pilotkommunen ein Dienst zum onlinebasierten Führerscheinumtausch gestartet. Eine Ausweitung ist für die nächsten Monate geplant“, so eine Meldung aus dem Bayerischen Staatsministerium vom 17.11.2022.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach hatte bei einem Ortstermin am Landratsamt Aschaffenburg bekanntgegeben, dass dieser verpflichtende Dokumententausch künftig online erledigt werden kann. Als Pilotprojekt wird diese Online-Serviceleistung zunächst in den Landkreisen Aschaffenburg und München sowie in der Stadt Fürth angeboten. Weitere Landkreise und kreisfreie Städte sollen dann in den kommenden Monaten nachziehen. Den Antrag auf den neuen Führerschein können die Inhaber online – auch per Mobilgerät – stellen und müssen den alten dann an die zuständige Führerscheinstelle senden. Den neuen EU-Kartenführerschein erhalten sie dann in der Regel per Post.

Was passiert, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit einem alten Führerschein erwischt wird?

Die neuen digitalen Angebote behördlicher Dienstleistungen dürften bei Bürgern und Behördenmitarbeitern gleichermaßen offene Türen einrennen, erleichtern sie Alltag und Arbeit doch ungemein. Ob die von der am 19. Januar 2023 endenden Frist Betroffenen bereits davon profitieren, ist jedoch eher unwahrscheinlich. Bis zu zwölf Wochen dauert die Bearbeitung des Umtauschs, geben manche Kommunen zur Auskunft.

Wird man nach Ablauf der Frist noch mit einem alten Führerschein erwischt, halten sich die Sanktionen in Grenzen: 10 € Geldbuße drohen. Zudem können die Länder in Ausnahmefällen von diesem Bußgeld absehen, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Behörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Außerdem bedeutet das Verstreichen der Umtauschfrist lediglich, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert, jedoch nicht, dass der Fahrer damit auch seine Fahrerlaubnis einbüßt. Die Information, ob man überhaupt am Steuer sitzen darf, wird nämlich ganz woanders verwaltet. Sie ahnen es vermutlich - richtig: in Flensburg.

Weitere Informationen zu den Umtauschfristen für Papier- und Kartenführerscheine auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr


 

 

 


Foto: PixPartout

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