Das ändert sich ab 2025 für Verkehrsteilnehmer
Normen und Regelungen
FührerscheinumtauschFührerscheinrichtlinie
Meldepflicht in Hotels entfällt
Meldepflicht bei Unfall
Neue (Reifen-)Pflicht für Motorradfahrer
Bußgeldverfahren nach Verkehrsverstößen im Ausland
Steigende CO2-Abgabe
Neue Abgasnorm Euro 6e (EA) für PKW
Neue Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder
Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
THG-Quote für E-Auto-Besitzer
Unterwegs in Deutschland und Europa
Deutschlandticket wird teurerVollsperrung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg
Vollsperrung der ICE-Strecke Stuttgart-Mannheim
Höhere Autobahnmaut in Österreich
Dauerbaustelle auf österreichischem Abschnitt der Brennerautobahn
Schweiz: Maut stabil, Vignette orange
Kroatien: Dauerhaft höhere Maut
Venedig sehen und zahlen
Großbritannien: Nur noch mit Genehmigung
Frankreich stellt um auf Free-Float-Maut
Niedrigeres Tempolimit in Paris
Führerscheinumtausch
Der Klassiker unter den jährlichen Änderungen geht in die nächste Runde: Bis zum 19. Januar 2025 sollten alle 1971 oder später Geborene ihren Papierführerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht haben.
Führerscheinrichtlinie
Wie es mit der Neuauflage der Führerscheinrichtlinie 2025 weitergeht, ist hingegen noch nicht so klar. Zur Erinnerung: Angestrebt ist, die unterschiedlichen nationalen Führerscheinregelungen zu vereinheitlichen. Zur Debatte stehen u.a. Gesundheitschecks, Änderungen des Mindestalters für das Führen von Lkw- und Bussen.
Ebenfalls diskutiert werden die Dauer der Probezeit für Fahranfänger, die Vorschriften für die theoretische Fahrprüfung sowie die Einführung eines digitalen Führerscheins. Verpflichtende Gesundheitschecks oder kürzere Führerscheinumtauschfristen für Senioren haben keine Mehrheit gefunden. Doch zu den anderen Punkten steht eine EU-weite Einigung noch aus. Und wenn diese mal erzielt ist, muss sie noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Ob das bereits 2025 geschieht, steht noch in den Sternen.
Meldepflicht in Hotels entfällt
Hotelgäste mit deutschem Pass müssen hierzulande ab 1. Januar 2025 nicht mehr den Meldebogen ausfüllen. So sieht es das Bürokratieentlastungsgesetz IV vor. Das Gesetz der scheidenden Bundesregierung soll die Wirtschaft jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten.
Neben der Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige sieht es u.a. vor, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken und die Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen.
Ausländische Hotelgäste müssen weiterhin wie gehabt ihre Daten beim Check-in angeben.
Meldepflicht bei Unfall
Auch hier soll es zu einer Vereinfachung kommen. Muss der Unfallverursacher bisher auch bei Sachschaden am Unfallort auf den Geschädigten warten, um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen, soll es künftig möglich werden, seine Daten bei einer Polizeimeldestelle abzugeben oder den Unfall digital auf einer dafür noch zu schaffenden Online-Meldestelle zu hinterlassen.
Einen Startermin für dieses neue Meldeverfahren gibt es derzeit noch nicht.
Neue (Reifen-)Pflicht für Motorradfahrer
Mehr statt weniger Bürokratie bringt das Jahr 2025 hingegen für Biker. Konnten sich Motorradfahrer bisher auf die Reifenfreigaben der Hersteller verlassen, werden diese mit Jahresbeginn 2025 weitestgehend hinfällig: Neue Reifen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen dann durch eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA genehmigt werden, was zusätzlichen Aufwand an Zeit und Kosten bedeutet.
Nur wenn die neuen Pneus in Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang exakt den Eintragungen im Fahrzeugschein entsprechen, ist keine separate Abnahme durch TÜV oder DEKRA notwendig.
Bisher wurden die Freigaben auf Grundlage umfassender Tests der Reifenhersteller in Zusammenarbeit mit den Motorradherstellern ermittelt und galten als verlässlicher Beweis für die Betriebssicherheit der Reifen.
Bußgeldverfahren nach Verkehrsverstößen im Ausland
Bereits zum Jahresende 2024 wurde die Ergänzung einer EU-Richtlinie zur effizienteren Verfolgung von Verkehrsverstößen aus dem Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Mit ihr wird u.a. festgelegt, dass sämtliche behördliche Schreiben im Zuge eines Bußgeldverfahrens in einer für den Betreffenden verständlichen Sprache verfasst sein müssen. Die galt bisher nur für den ersten Bescheid.
Zudem muss ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten binnen elf Monaten zugestellt werden. Das Einschalten privater Inkasso-Dienstleister bei der Eintreibung der Bußgelder soll künftig verboten sein. Die EU-Mitgliedsländer haben 30 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Ob dies noch 2025 gelingt, bleibt abzuwarten.
Steigende CO2-Abgabe
Zum 1. Januar steigt die CO2-Abgabe je Tonne Emission von 45 € auf 55 €, was das Tanken von Diesel und Benzin teurer macht. Entsprechend dürften sich die Spritpreise um ca. 3 Cent je Liter erhöhen.
Neue Abgasnorm Euro 6e (EA) für PKW
Die neue Abgasnorm ist der zweite von drei Zwischenschritten auf dem Weg zu Euro 7. Während der erste Schritt seit 1. September 2023 für die Genehmigung neuer PKW-Typen galt, müssen ab 2025 neue PKW-Typen für ihre Genehmigung nun die Norm Euro 6e (EA) erfüllen. Ab 2026 soll diese dann für neu zugelassene Fahrzeuge gelten.
Die Norm zeichnet sich dadurch aus, dass die Konformitätswerte der RDE-Messungen („Real Driving Emissions“ – also Stickoxid-Ausstoß unter realistischen Fahrbedingungen) noch einmal verschärft wurden. Für Stickoxide (NO) gilt nun ein Wert von 1,1 statt bisher 1,43. Die maximal zulässige Partikelzahl PN wurde von 1,5 auf 1,34 gesenkt.
Autos, die diese Werte erfüllen, können bis 31.12.2025 zugelassen werden und erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag „Euro 6e“ mit der Emissionsschlüsselnummer „36EA“.
Neue Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder
Auch bei den Neuzulassungen von Motorrädern gilt ab 1. Januar 2025 eine neue Abgasnorm: Euro 5+. Basierend auf dem Euro-5-Standard beinhaltet sie höhere Anforderungen. So müssen u.a. die Katalysatoren strengere Haltbarkeitstest durchlaufen haben und die abgasrelevanten Komponenten eine noch umfassendere Kontrolle ihrer Funktion und ihres Zustands ermöglichen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Motorräder, die nicht Euro 5+ entsprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen noch bis Ende 2026 erstmals neu zugelassen werden:
- Es muss sich um eine auslaufende Serie handeln.
- Der Hersteller muss die Zulassung eigens beantragen.
- Die Zulassung ist nur in sehr begrenzten Stückzahlen möglich.
Wer für 2025 die Anschaffung einer neuen Maschine plant, könnte also noch preislich davon profitieren, wenn er sich für ein Auslaufmodell entscheidet, da diese in der Regel dann vergünstigt oder als Vorführmodelle angeboten werden.
Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
Besitzer von Wohnmobilen sollten sich den 19. Juni 2025 rot im Kalender anstreichen. Denn bis zu diesem Datum müssen sie die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge überprüft haben lassen. War die Prüfung bisher nur eine Empfehlung, ist sie jetzt alle zwei Jahre Pflicht.
Fällige Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit oranger HU-Plakette
Ist die HU-Plakette auf dem Nummernschild Ihres Fahrzeugs orange, dann steht 2025 die Hauptuntersuchung beim TÜV oder der DEKRA an. Läuft alles glatt, gibt es die gelbe Plakette. Die nächste HU ist dann wieder in zwei Jahren fällig.
Tipp: Warten Sie nicht zu lange damit. Wer den HU-Termin um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit 15 € Bußgeld rechnen. Bei bis zu acht Monaten Verzug können es 25 € sein. Wer noch länger wartet, dem drohen 60 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
THG-Quote für E-Auto-Besitzer
Besitzer von E-Autos können auch im Jahr 2025 Umweltzertifikate verkaufen. Weil beim Fahren mit elektrischer Energie weitaus weniger CO2 als beim Fahren mit fossiler Energie emittiert wird, ist es in Deutschland seit 2022 möglich, sich dafür belohnen zu lassen. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können sich E-Auto-Besitzer ihre CO2-Einsparungen jährlich zertifizieren lassen und diese Umweltzertifikate an quotenpflichtige Unternehmen, wie z.B. Ölgesellschaften verkaufen.
Für die Abwicklung dieser Geschäfte gibt es verschiedene Anbieter. Das Ganze muss bis 7. November 2025 über die Bühne gegangen sein. Die Prämien für die Zertifikate sind inzwischen stark gesunken, ein Trend, der sich auch 2025 fortsetzen dürfte.
Weitere Informationen zur THG-Quote (externer Link)
Unterwegs in Deutschland und Europa
Deutschlandticket wird teurer
Weshhalb das im Mai 2023 als Nachfolger des 9-Euro-Tickets eingeführte Deutschlandticket nicht einfach analog 49-Euro-Ticket genannt wurde, dürfte spätestens jetzt klar sein. Denn ab 1. Januar 2025 wird es statt 49 € nunmehr 58 € kosten. Die Preiserhöhung soll zur Finanzierung der Kosten des Tickets beitragen, das auch weiterhin mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt bezuschusst wird.
Das Monatsticket gilt bundesweit für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr, nicht jedoch für Fernzüge. Auch der Preis des Semestertickets wird steigen.
Die rabattierte Version des Deutschlandtickets für Studierende kostet gegenwärtig 29,40 € pro Monat und wird voraussichtlich ab Wintersemester 2025/2026 erst für 34,80 € zu haben sein. Den Ländern ist freigestellt, das Ticket auf eigene Kosten günstiger anzubieten.
Vollsperrung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg
Verspätungen im Bahnverkehr sind ohnehin eher die Regel als die Ausnahme. Ab August 2025 kommt ein weiterer Grund für die Verzögerungen im Betriebsablauf hinzu. Denn dann wird es auf der rund 270 Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg bis April 2026 eine Vollsperrung geben. Die Strecke muss von Grund auf saniert werden. Ersatzkonzepte wurden erarbeitet. Die Fahrzeit zwischen Berlin und Hamburg dürfte dennoch spürbar länger werden.
Vollsperrung der ICE-Strecke Stuttgart-Mannheim
Auf rund 45 Minuten längere Fahrzeit müssen sich Reisende auf der ICE-Strecke zwischen Stuttgart und Mannheim einstellen. Damit Risse im Stahlbeton eines knapp 7 Kilometer langen Eisenbahntunnels saniert werden können, wird die Strecke vom 17. April bis 6. Juni 2025 komplett gesperrt.
Höhere Autobahnmaut in Österreich
Das „Pickerl“, also die Klebevignette, kommt 2025 in einer neuen Farbe und zu einem neuen Preis daher. Der seegrüne Aufkleber kostet mit einjähriger Gültigkeit 103,80 € statt bisher 96,40 €. Die ausschließlich online erhältliche Ein-Tages-Version kostet 9,30 € (bisher 8,60 €). Für zehn Tage sind künftig 12,40 € statt 11,50 € fällig und für die Zwei-Monats-Version 31,10 € statt 28,90 €.
Dauerbaustelle auf österreichischem Abschnitt der Brennerautobahn
Nicht nur in Deutschland sind Autobahnbrücken sanierungsbedürftig. Notwendige Arbeiten an der Luegbrücke vor dem Brenner werden ab Januar auf dem österreichischen Abschnitt der Brennerautobahn (A13) für mehrere Jahre zu massiven Einschränkungen führen. Die Luegbrücke wird dann in beiden Fahrtrichtungen meist nur einspurig passierbar sein.
Um das zu erwartende Stauaufkommen zu mindern, soll es an verkehrsreichen Tagen und in den Hauptreisezeiten (Ostern, Pfingsten und Sommer) eine zweispurige Verkehrsführung geben. Weitläufig geplante Ausweichrouten sollen ebenfalls dazu beitragen, die Verkehrsbelastung der umliegenden Gemeinden zu reduzieren.
Schweiz: Maut stabil, Vignette orange
Der Preis der Autobahnvignette bleibt stabil bei 40 €, ihre Farbe wechselt zu Orange. Ein digitale Version ist ebenfalls erhältlich.
Kroatien: Dauerhaft höhere Maut
Die ursprünglich vom 1. Juli bis zum 30. September 2024 geltende saisonale Mauterhöhung um zehn Prozent gilt ab 2025 nun ganzjährig für Autos, Wohnmobile und Motorräder und zwar für jede gefahrene Strecke auf kroatischen Autobahnen. Der Start der elektronischen Mautgebühr, der E-Vignette, verschiebt sich weiter. Nächster anvisierter Starttermin ist 2026.
Venedig sehen und zahlen
Wen es zwischen April und Juli ins historische Venedig zieht, der muss bereits jetzt an 55 Tagen für die Zeit zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr Eintritt bezahlen. 2025 erhöht sich der Eintritt auf 10 € pro Tag, fast doppelt so viel wie 2024. Wer bis zu vier Tage im Voraus bucht, zahlt nur 5 € pro Tag.
Großbritannien: Nur noch mit Genehmigung
Reisen in das Brexit-Land waren auch schon mal einfacher. Ab 2. April benötigen alle Bürger aus EU-Ländern für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die Genehmigung kostet 10 englische Pfund (ca. 12 €) und kann ab 5. März beantragt werden. Online ist dies per UK ETA-App möglich, die kostenlos im Apple App-Store und im Google Play Store heruntergeladen werden kann.
Die ETA ist bis zu zwei Jahre lang gültig. Verliert der Reisepass vorher seine Gültigkeit, muss auch die ETA bei Bedarf neu beantragt werden.
Frankreich stellt um auf Free-Float-Maut
Kam an den Mautstationen auf den französischen Fernstraßen bisher immer ein bisschen nostalgisches deutsch-deutsches Transitstrecken-Feeling auf – zumindest bei den älteren Semestern – so dürfte damit nun 2025 Schluss sein. Denn Frankreich setzt künftig auf Free-Flow (franz. Flux-libre) Maut. Bei diesem Verfahren wird das Fahrzeugkennzeichen automatisch gescannt.
Hat man den Streckenabschnitt passiert, muss die Gebühr binnen 72 Stunden bezahlt werden, entweder am Automaten an der nächsten Raststätte oder bar in den dafür autorisierten Shops. Auch Online-Überweisungen sind möglich. Wer die Bezahlfrist versäumt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Bis zu 375 € sind fällig.
Für Vielfahrer hingegen dürften Mautboxen das Mittel der Wahl sein. Im Fahrzeug installiert, sind sie mit dem Konto verknüpft, von dem dann der fällige Betrag automatisch abgebucht wird.
Niedrigeres Tempolimit in Paris
Galten bisher 70 km/h als Tempolimit auf der Pariser Stadtautobahn („Périphérique“), so ist dies bereits seit Oktober 2024 auf 50 km/h reduziert. Geschwindigkeitsverstöße innerorts werden auch in Frankreich empfindlich geahndet: Überschreitungen um bis zu 50 km/h können bis zu 135 € kosten.
Bei Versäumnis der Zahlungsfrist sind 375 € fällig. Wer mehr als 50 km/h zu schnell ist, muss mit bis zu 1.500 € Geldstrafe rechnen.
Bild: MT