Wer haftet bei Schäden durch Schlaglöcher?

Kalte Winter belasten unsere Straßen enorm. Große Temperaturschwankungen zwischen Minusgraden und Föhnwetterlagen sprengen tiefe Schlaglöcher in den Asphalt. Werden sie nicht beseitigt, kann es zu schwerwiegenden und teuren Unfällen kommen. Doch wer haftet für die Schäden?

Uneinheitliche Rechtslage

Laut StVO muss jeder Autofahrer sein Fahrverhalten der Gefahrenlage anpassen. Doch auch der Eigentümer der Straße hat eine Verantwortung: die Verkehrssicherungspflicht. So haftet auf Privatstraßen grundsätzlich der Eigentümer für einen schadhaften Straßenzustand. Auf öffentlichen Straßen ist die Rechtslage weniger eindeutig. Hier kann sich ein geschädigter Autofahrer nicht darauf verlassen, dass die verantwortliche Kommune für die Schäden aufkommt. Laut eines Urteils des Landgerichts Dresden muss die Kommune bei offensichtlichen Schäden im Straßenbelag noch nicht einmal Warnhinweise aufstellen.

Auf Autobahnen

Anders ist die Rechtslage auf Autobahnen. So sprach das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Urteil einem geschädigten Autofahrer einen Schadenersatz zu, weil kein Gefahrenzeichen angebracht war und die Geschwindigkeit lediglich auf 60 km/h begrenzt war.

Innerorts

Gerade im innerörtlichen Bereich entscheidet der Einzelfall. Die Beweislast liegt stets beim Geschädigten. Eine Chance auf Schadenersatz besteht grundsätzlich nur, wenn der Unfall sauber dokumentiert wurde.

Das rät der BAVC Bruderhilfe e.V.

Der BAVC Bruderhilfe e.V. empfiehlt allen Autofahrern, deren Wagen durch eine unsanfte Begegnung mit einem Schlagloch beschädigt wird:
Fotografieren Sie die Unfallstelle und den Schaden. Dokumentieren Sie, dass Gefahrenhinweise fehlten. Suchen Sie wenn möglich Zeugen und rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme.


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