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Wer ist im Familientarif mit abgesichert?

Im Familientarif ist der Schutz auf die Familienmitglieder und deren Fahrzeuge erweitert. Zur Familie gehören dabei der Ehegatte, Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied leben, sowie Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.

Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn dieser in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied lebt.

Auf gemeinsamen Reisen mit dem Mitglied ist im Familientarif der personenbezogene Versicherungsschutz erweitert auf Lebenspartner ohne gemeinsamen Haushalt, Schwager, Schwägerin Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern (insgesamt bis zu 6 Personen) sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Schwiegerkinder.

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