Alltagstauglich barrierefrei 
 
Alltagstauglich barrierefrei 

Handicap-Leistungen: einsatzbereit

Die Handicap-Leistungen sind Bestandteil aller Mobilschutz-Pakete.

Paketvergleich 

Der BAVC bietet seinen Mitgliedern mit Behinderung erweiterte Leistungen in Form von zusätzlichen Pannenhilfsleistungen, Beratungsleistungen und Vergünstigungen.

Zusätzliche Pannenhilfsleistungen

  • Für umgerüstete Fahrzeuge:
    Deutschlandweit im Pannenfall Kostenübernahme bis max. 500 € für Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt, die die Umrüstung durchgeführt hat oder in die nächstgelegene Spezialwerkstatt. Voraussetzung: Das umgerüstete Fahrzeug kann nicht am Pannenort wieder fahrbereit gemacht werden und muss aufgrund seiner besonderen Umrüstungen in einer auf diese Anforderungen spezialisierten Werkstatt repariert werden.
  • Für Elektrorollstuhl/ Scooter:
    Deutschlandweit Pannenhilfe am Pannenort. Kann das Fahrzeug am Pannenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs an den Wohnort oder den derzeitigen Aufenthaltsort des Mitglieds. Alternativ und auf Wunsch des Mitglieds wird das Fahrzeug in ein vom Mitglied genanntes Sanitätshaus gebracht. Dafür werden Kosten bis zu 500 € erstattet.
  • Auf 100 € erhöhter Zuschuss für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall.
  • Organisation einer behindertengerechten Beförderung

Zusätzliche Beratungsleistungen

  • Volle Kostenübernahme für umfassende telefonische Beratung durch BAVC-nahen Spezialisten zu folgenden Themen:
    • Erlangen eines kraftfahrtechnischen Gutachtens inkl. Zuschuss zu den ggf. damit verbundenen Kosten
    • Sinnvolle Umrüstung des Fahrzeuges und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme entsprechender Zuschüsse
    • Fahrschulen mit Spezialfahrzeugen
  • Kostenlose Bereitstellung schriftlicher Informationen

Zusätzliche Vergünstigungen

  • Reduzierter BSK-Mitgliederpreis auf Gruppenreisen des BSK-Reiseservice
  • 10 % Rabatt bei der Autovermietung Nahetal GbR auf umgerüstete Mietwagen, konzipiert für Aktiv-Fahrer, mit Handbediengerät für Gas und Bremse, Drehknopf oder Multifunktionsdrehknopf am Lenkrad.
 


Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann:

Das Mitglied …

Berechtigt sind Mitglieder, die auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug, einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte.

… und seine Angehörigen

Die zusätzlichen Leistungen im Pannenfall, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie der Anspruch auf spezielle Vergünstigungen gelten auch, wenn das Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen ist, weil der/die Lebensgefährte /in oder seine Kinder behindert sind.

Was es zu beachten gilt:

Die zusätzlichen Leistungen können nur garantiert werden, wenn das Mitglied bei Antragstellung auf seine besondere Situation hingewiesen hat oder wenn Mitglieder im BAVC eine entsprechende Ergänzung ihrer Mitgliedschaft veranlasst haben und diese über einen Zusatz in der Mitgliedsnummer dokumentiert ist. Alle zusätzlichen Leistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland.

 
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BAVCinfo Titelbild

Das Mitgliederjournal des BAVC
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