Pannenhilfe: Europaweit und fahrzeugunabhängig
Die europaweite Pannenhilfe mit 24-Stunden-Notrufservice, Pannen-/Unfallhilfe, Bergung und Pannehilfekostenzuschuss weltweit ist Bestandteil aller Mobilschutz-Pakete. Die erweiterten europaweiten Pannenhilfe-Leistungen sind Bestandteil der Pakete EURO und WELT.
Paketvergleich24-Stunden-Notrufservice*
- Hilfe und Service rund um die Uhr im Pannenfall in den geographischen Grenzen Europas (Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Weißrussland) sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.
Pannen-/Unfallhilfe, Bergung*
- Unsere Leistungen:
- Volle Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen (bei selbstorganisierter Pannenhilfe bis zu 300 € pro Fall).
- Volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung.
- Geschützte Fahrzeuge:
- zulassungspflichtige Krafträder, Quads und Trikes
- Personenkraftwagen (keine Lkw-Zulassungen)
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
- sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter Wohnwagen, Transport- oder Bootsanhänger
- Elektro‑Rollstuhl/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle) gemäß der
erweiterten Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall)
- Nicht geschützte Fahrzeuge:
- nicht zugelassene Fahrzeuge
- Schrottfahrzeuge
- Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge
- Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
- Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge
- Fahrzeuge bei Probe‑ oder Überführungsfahrten.
- Omnibusse und LKW, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge
- Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt
- Unsere Voraussetzungen für Pannenhilfe:
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC-Mitglied, zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist. Pkw, die aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen sind, können derzeit nicht über Mobilschutz abgesichert werden.
- Die Leistungen der europaweiten Pannenhilfe sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für angemietete und geliehene Fahrzeuge. Anspruch besteht für alle auf Sie persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge sowie nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie Eigentümer des Kraftfahrzeuges sind. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl ist abgesichert, wenn er Ihnen als BAVC-Mitglied bzw. im Familientarif den dort abgesicherten Personen von einem Kostenträger zur Verfügung gestellt wurde.
- Ihr Anspruch auf Pannenhilfe:
- wenn bei einer Panne ein Brems‑, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt
- nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
- wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor‑, Vergaser‑ oder Lichtmaschinendefekt)
- bei parkenden Fahrzeugen (z. B. erschöpfte Batterie, im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel, wegen fehlendem oder falschem Betriebsstoff)
- wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestelltwerden kann (Bergen)
Pannenhilfekostenzuschuss weltweit*
- 200 € Pannenhilfekostenzuschuss bei Pannen außerhalb Europas
Im Mobilschutz EURO/WELT außerdem:
Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl:
Übernachtungs-/Fahrtkosten***
Alternativ: Mietwagen (ohne Mindestentfernung)
- Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 85 € je Übernachtung und Person.
- Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse).
- Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 80 €, im Ausland bis max. 500 €.
- Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten.
Pick-up Service Deutschland **
- Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen an den Wohnort, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann.
Ersatzteilversand ins Ausland ***
- Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile.
Fahrzeugverzollung/-verschrottung im Ausland ***
- Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall ***
- Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 85 € pro Nacht und Person.
Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland***
- Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen.
Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland
- Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen.
- Alternativ, bei Weiter- oder Rückfahrt:
Kosten der Weiter‑ oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.
Hilfe in besonderen Notfällen
- Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kostenübernahme dafür bis zu 500 €.
Fahrradschutz
- Mobile Pannenhilfe, Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt bei voller Kostenübernahme; bei Eigenorganisation bis zu 75 € Kostenerstattung; bis zu 50 € Kostenerstattung für Bergen
- Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutzten und notwendigen Fahrrades oder Pedelecs bis zu max. 75 €
- Bei Diebstahl und dadurch bedingten Reiseabbruch Erstattung der Mehrkosten für Rückreise zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort der Tagesetappe bis zu 250 € je Versicherungsfall
Kfz-Unfallversicherung
- Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem [Pauschalsystem] abgeschlossen.
* Clubeigene Leistung
** Alternativ zu den unter „Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl“ aufgeführten Leistungen
*** Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt liegt.
Auszug aus dem Leistungskatalog. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in den Bedingungen. Versicherungsträger der erweiterten fahrzeugbezogenen Leistungen und der personenbezogenen Leistungen ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Versicherungsträger der Kfz-Unfallversicherung ist die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG.