Pannenhilfe: Europaweit und fahrzeugunabhängig
Die europaweite Pannenhilfe mit 24-Stunden-Notrufservice, Pannen-/Unfallhilfe, Bergung und Pannenhilfekostenzuschuss weltweit ist Bestandteil aller Mobilschutz-Pakete. Die erweiterten europaweiten Pannenhilfe-Leistungen sind Bestandteil der Pakete EURO und WELT.
Paketvergleich24-Stunden-Notrufservice*
- Hilfe und Service rund um die Uhr im Pannenfall in den geographischen Grenzen Europas (Albanien, Andorra, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich) sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.
Pannen-/Unfallhilfe, Bergung*
- Unsere Leistungen:
- volle Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen
- Abschleppen in die Wunschwerkstatt bis 50 km (D)
- bei Selbstorganisation bis zu 300 € pro Fall
- volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung
- Geschützte Fahrzeuge:
- Personenkraftwagen,
- Lastkraftwagen bei rein privater Nutzung max. Breite 2,55 m, max. Gesamtlänge 10 m, max. Höhe 3,20 m, max. zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t (nur WELT),
- Krafträder, Kleinkrafträder und Mopeds,
- Trikes und Quads,
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
- sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter einachsiger Wohnwagen-, Transport- oder Bootsanhänger (2 Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als 1 Achse),
- Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle),
- Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall).
- Nicht geschützte Fahrzeuge:
- zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne gültige Zulassung,
- Schrottfahrzeuge,
- Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge,
- Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder gewerblichen Güterbeförderung,
- Fahrzeuge, als Selbstfahrervermietfahrzeuge,
- Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten,
- Omnibusse, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge,
- LKW (im Mobilschutz WELT, sofern sie nicht den in Geschützte Fahrzeuge genannten Voraussetzungen entsprechen),
- Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
- Unsere Voraussetzungen für Pannenhilfe:
- Die Leistungen der europaweiten Pannenhilfe sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für fremde Fahrzeuge. Anspruch besteht für alle auf Sie persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge sowie nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie Eigentümer des Kraftfahrzeuges sind. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl ist abgesichert, wenn er Ihnen als BAVC-Mitglied bzw. im Familientarif den dort abgesicherten Personen von einem Kostenträger zur Verfügung gestellt wurde.
- Ein nicht auf Sie persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie es zum Zeitpunkt des Schadens allein verantwortlich geführt haben.
- Ihr Anspruch auf Pannenhilfe:
- wenn bei einer Panne ein Brems‑, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt
- nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
- wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor‑, Vergaser‑ oder Lichtmaschinendefekt)
- bei parkenden Fahrzeugen (z. B. erschöpfte Batterie, entladene Batterie, im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel, wegen fehlendem oder falschem Betriebsstoff)
- wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden kann (Bergen)
Pannenhilfekostenzuschuss weltweit*
- 200 € Pannenhilfekostenzuschuss bei Pannen außerhalb Europas (Mobilschutz WELT: 300 €)
Im Mobilschutz BASIS:
Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl:
- Kostenübernahme für 1 Tag Mietwagen (gilt ab Haustür)
- alternativ: Kostenübernahme für 1 Übernachtung max. 90 € pro Person
Im Mobilschutz EURO/WELT außerdem:
Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl:
Übernachtungs-/Fahrtkosten***
Alternativ: Mietwagen (ohne Mindestentfernung)
- Kostenübernahme für Mietwagen/Carsharing max. 7 Tage à 80 €, im Ausland bis max. 500 €, zusätzlich anfallende Notdienstgebühren.
alternativ (WELT): alle Mietwagenkosten für direkte Heimreise. - alternativ zu Mietwagen/Carsharing: Kostenübernahme für bis zu 3 Übernachtungen à 90 € (WELT: 5 Übernachtungen) oder Kostenübernahme für Bahnfahrt 1. Klasse oder Linienflug (Economy)
- alternativ zu Mietwagen/Carsharing/Hotelübernachtung: bis zu 250 € für ÖPNV
Pick-up Service Deutschland ** / Fahrzeugrücktransport **
- In Deutschland gemeinsamer Transport von Fahrzeug und Insassen (wenn Fahrzeug am Schadenfolgetag nicht fahrbereit gemacht werden kann). Rücktransport aus dem Ausland (wenn Fahrzeug in 3 Werktagen nicht fahrbereit gemacht werden kann).
Ersatzteilversand ins Ausland ***
- Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile.
Fahrzeugverzollung/-verschrottung im Ausland ***
- Organisation und Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall ***
- Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen der Insassen à 90 € pro Nacht und Person (Mobilschutz WELT: bis zu 5 Nächte à 90 €).
Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland***
- Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen.
Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland (WELT: auch bei Krisen)
- Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen (WELT: 5 Übernachtungen).
- Alternativ, bei Weiter- oder Rückfahrt:
Kosten der Weiter‑ oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.
Kfz-Unfallversicherung
- Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem [Pauschalsystem] abgeschlossen.
* Clubeigene Leistung
** Alternativ zu den unter „Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl“ aufgeführten Leistungen
*** Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt liegt.
Auszug aus dem Leistungskatalog. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in den Bedingungen. Versicherungsträger der erweiterten fahrzeugbezogenen Leistungen und der personenbezogenen Leistungen ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Versicherungsträger der Kfz-Unfallversicherung ist die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG.