
Mitgliedschaft
- Mobilschutz BASIS (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit)
- Mobilschutz EURO (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit + europaweiter Personenschutz)
- Mobilschutz WELT (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit + weltweiter Personenschutz)
- Mobilschutz BASIS: Einzel / Partner / Junior / Fahranfänger
- Mobilschutz EURO und Mobilschutz WELT: Einzel / Familie / Junior / Junge Familie
Welche Mitgliedschaft am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt, erfahren Sie unter Tarife.
Übrigens: Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, können den Mobilschutz BASIS ein Jahr lang kostenlos nutzen - ohne weitere Verpflichtung.
(Mitglieder Mobilschutz: 6-stellige Mitgliedsnummer nach dem Bindestrich)
Nachname: Nachname
(wie auf Mitgliedskarte angegeben)
Beispiel:
Mitgliedsnummer: 123456
Nachname: Mustermann
Personenschutz auf Reisen
Reise-Notfallservice
BAVC-Mitglieder-Beihilfen und -Zuschüsse
Alternativ :
Für einen Kfz-Sachverständigen: pro Jahr einmalig bis zu 100 € (nicht für Kfz-Gutachten nach Unfall)
Kann das Fahrrad nicht am selben Tag repariert werden, übernehmen wir zusätzlich Kosten für die Nutzung einer Taxe/ eines Leihfahrrads/ eines öffentlichen Verkehrsmittel am Schaden- und Folgetag bis zu 50 €.
Eine Kostenerstattung von bis zu 50 € gilt auch für das behördlich angewiesene Bergen Ihres Fahrrades und für den Rücktransport Ihres gestohlenen Fahrrads nach Auffinden.
Der Schutz gilt für das im Eigentum des Mitglieds befindliche Fahrrad und für Pannen und Unfälle in Deutschland und den Nachbarländern.
Hinweis: Bitte beachten Sie die erweiterten Leistungen nach einer Panne mit dem Fahrrad in den Mitgliedschaften EURO und WELT.
BAVC-Mitglieder-Services
Erweiterte Leistungen für Menschen mit Handicap
- Deutschlandweite Pannenhilfe für umgerüstete Fahrzeuge
- Deutschlandweite Pannenhilfe für Elektrorollstühle und Scooter
- Erhöhter Zuschuss für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
- Zusätzliche Beratungsleistungen
- Erlangung eines kraftfahrtechnischen Gutachtens inkl. Zuschuss zu den ggf. damit verbundenen Kosten
- Bedarfsgerechte Umrüstung des Fahrzeuges und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme entsprechender Zuschüsse
- Fahrschulen mit Spezialfahrzeugen
- Sie als Mitglied, wenn Sie auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug, einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte.
- Ihre Angehörigen, wenn Sie als Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen sind, weil Ihr/Ihre Lebenspartner/in oder Ihr Kind behindert ist.
Versicherte Personen
Allgemeine Fragen zu den Leistungen
Europaweite Pannenhilfe - allgemeine Fragen
Sie haben vier Möglichkeiten, Ihre Panne zu melden:
1. Mündlich per Telefon:
Sie rufen die Nummer des Pannennotrufs an: +49 (0)561 70 16 58 61 und melden Ihre Panne einem unserer Service-Mitarbeiter (Bitte BAVC-Mitgliedsnummer bereithalten.)
2. Digital per Smartphone:
Besitzen Sie ein Smartphone, können Sie alternativ zur mündlichen Pannenmeldung auch die digitale Pannenmeldung nutzen. Sie rufen wie gewohnt Nummer des Pannennotrufs an: +49 (0)561 70 16 58 61. Die nun folgende telefonische Ansage bietet Ihnen die Wahl zwischen digitaler und mündlicher Pannenmeldung. Wenn Sie sich für die digitale Meldung entscheiden, drücken Sie einfach die entsprechende Auswahltaste. Sie erhalten dann unmittelbar darauf eine SMS mit einem Link zu einer mobilen Website. Klicken Sie auf den Link, öffnet sich der Browser in Ihrem Smartphone. Auf dem Bildschirm werden nun die wichtigsten Informationen zu Ihrer Panne abgefragt (Pannenart, Informationen zum Fahrzeug, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihr Name). Sämtliche Fragen lassen sich per Klick und Texteingabe auf dem Smartphone schnell und einfach beantworten. Ihr Standort wird uns über die Ortungsfunktion des Smartphones übermittelt. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
3. Mündlich per Notrufsäule:
Natürlich können Sie Ihre Pannen auch über eine der entlang der Strecke platzierten Notrufsäulen melden. Bitte weisen Sie sich gegenüber dem Mitarbeiter der Notrufzentrale als BAVC-Mitglied aus und nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer.
4. Notrufnummer für gehörlose und schwerhörige Mitglieder:
Bitte wählen Sie die +49 (0)221 82 77 93 37, und wir senden Ihnen einen Weblink auf Ihr Smartphone, so dass Sie die Pannenmeldung und -hilfe komplett digital abwickeln können.
Die wesentlichen Vorteile der digitalen Pannenmeldung per Smartphone:
Mit Hilfe der digitalen Pannenmeldung lassen sich auch kurze Wartezeiten und mögliche Missverständnisse am Telefon vermeiden. Die präzise Standort-Ermittlung über die Ortungsfunktion kann wesentlich dazu beitragen, dass der Pannenhelfer ohne Zeitverzug vor Ort eintrifft.
Mitglieder mit Mobilschutz EURO und WELT haben nach einer Panne auch Anspruch auf die sogenannte Pick-up-Leistung: Kann das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag repariert werden, werden Sie wenn möglich zusammen mit dem Fahrzeug an Ihren Wohnort oder eine Werkstatt am Wohnort gebracht.
Ein nicht auf Sie persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie es zum Zeitpunkt des Schadens allein verantwortlich geführt haben.
Geschützte Fahrzeuge sind:
- zulassungspflichtige Krafträder
- Trikes und Quads
- Personenkraftwagen (keine Lkw-Zulassungen)
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
- sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter Wohnwagen‑, Transport‑ oder Bootsanhänger.
- Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle)
- Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall)
Nichtgeschützte Fahrzeuge sind:
- Nicht zugelassene Fahrzeuge
- Schrottfahrzeuge
- Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge
- Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
- Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge
- Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten
- Omnibusse und LKW mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge
- Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt
Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.
Europaweite Pannenhilfe - Leistungen
Eine BAVC-eigene App gibt es derzeit noch nicht.
Doch als BAVC-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Ihre Panne per Smartphone über eine mobile Website zu melden. Eine App-Installation ist nicht erforderlich.
Und so geht’s:
Sie rufen wie gewohnt mit Ihrem Smartphone die Pannennotrufnummer des BAVC +49 (0)561 70 16 58 61 an. Die nun folgende telefonische Ansage bietet Ihnen die Möglichkeit, die digitale Pannenmeldung zu nutzen oder die Panne mündlich per Telefon zu melden. Wenn Sie sich für die digitale Meldung entscheiden, drücken Sie einfach die entsprechende Auswahltaste. Sie erhalten dann unmittelbar darauf eine SMS mit einem Link zu einer mobilen Website.
Klicken Sie auf den Link, öffnet sich der Browser in Ihrem Smartphone. Auf dem Bildschirm werden nun die wichtigsten Informationen zu Ihrer Panne abgefragt (Pannenart, Informationen zum Fahrzeug, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihr Name). Sämtliche Fragen lassen sich per Klick und Texteingabe auf dem Smartphone schnell und einfach beantworten. Ihr Standort wird uns über die Ortungsfunktion des Smartphones übermittelt. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Per SMS werden Sie außerdem über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert. Haben Sie darüber hinaus Fragen, hilft Ihnen auch jederzeit der telefonische Kundenservice weiter. Ein Klick genügt.
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort inklusive An- und Abfahrt der Servicefahrzeuge und mitgeführtem Kleinmateriale
- Abschleppen bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt auf Wunsch auch in eine vom Mitglied gewählte Werkstatt sofern sie gleichweit entfernt ist
- Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder der Durchführung des Transportes in eine geeignete Werkstatt für maximal 2 Wochen
- Kosten für Transport von Gepäck und Ladung; wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Kosten für den Transport gewerblicher Ladung oder von Tieren zahlen wir nicht.
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort oder 120 € Kostenübernahme für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugschlüssels, wenn das Fahrzeug wegen Defekt, Einschluss im Fahrzeug, Verlust oder Diebstahl des Schlüssels nicht mehr fahrbereit ist. Die Kosten für den Ersatzschlüssel werden nicht gezahlt.
- Kostenübernahme bis zu 50 € für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall am Schaden- und Folgetag mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Taxe bei Vorlage eines entsprechenden Beleges.
Bei Pannen außerhalb Europas zahlen wir einen Pannenhilfekostenzuschuss von 200 €.
Versicherte Fahrzeuge
Ein nicht auf Sie persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie es zum Zeitpunkt des Schadens allein verantwortlich geführt haben.
Geschützte Fahrzeuge sind:
- zulassungspflichtige Krafträder
- Trikes und Quads
- Personenkraftwagen (keine Lkw-Zulassungen)
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
- sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter Wohnwagen‑, Transport‑ oder Bootsanhänger.
- Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle)
- Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall)
Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC-Mitglied, zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist. Pkw, die aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen sind, können derzeit nicht über Mobilschutz abgesichert werden.
Nichtgeschützte Fahrzeuge sind:
- Nicht zugelassene Fahrzeuge
- Schrottfahrzeuge
- Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge
- Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
- Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge
- Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten
- Omnibusse und LKW, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge
- Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt
Im Mobilschutz BASIS ist eine Beihilfe bis zu 100 € als Kostenerstattung vorgesehen.