FAQ: Häufig gestellte Fragen

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Sie können entweder sofort online unter Mitglied werden Ihren Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken. Außerdem dürfen Sie uns auch gerne anrufen. Unter 0561/70 99 40 beantworten wir Ihnen montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr alle Fragen zur Mitgliedschaft im BAVC. Für die Entscheidung, welche Mitgliedschaft die richtige für Sie ist, haben wir einen Tariflotsen für Sie vorbereitet.
- Mobilschutz BASIS (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit)
- Mobilschutz EURO (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit + europaweiter Personenschutz)
- Mobilschutz WELT (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit + weltweiter Personenschutz)
- Mobilschutz BASIS: Einzel / Partner / Junior / Fahranfänger
- Mobilschutz EURO und Mobilschutz WELT: Einzel / Familie / Junior / Junge Familie
Welche Mitgliedschaft am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt, erfahren Sie unter Tarife.
Übrigens: Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, können den Mobilschutz BASIS ein Jahr lang kostenlos nutzen - ohne weitere Verpflichtung.
Die europaweite Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge (nicht kennzeichenbezogen) also auch für fremde Fahrzeuge und privates Carsharing. Anders als viele Schutzbriefe bietet sie volle Kostenübernahme. Im Pannenfal organisieren wir das Abschleppen, und in Deutschland besteht Anspruch auf die Verbringung in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung vom Schadenort.
Im Vergleich zur Mobilitätsgarantie sind Sie unabhängig und können bei einer Panne die Werkstatt selbst wählen. Bei Pannen außerhalb Europas erhalten Sie 200 € Pannenhilfekostenzuschuss im Mobilschutz BASIS und EURO bzw. 300 € Zuschuss im Mobilschutz WELT.
Ein weiteres Argument sind die Reise-Notfallservices mit Leistungen wie z.B. Kinderbetreuung, Haushüter-Ersatzbeschaffung, Handwerkerservice und Haustierrückholung. Darüber hinaus gewährt der BAVC finanzielle Beihilfen z.B. bei Tierkollision, Marderbiss, Glasbruch- und Unfallhilfeschaden, bei einer Fahrradpanne oder auch für eine anwaltliche Erstberatung.
Im Familientarif ist der Schutz auf die Familienmitglieder und deren Fahrzeuge erweitert. Zur Familie gehören dabei der Ehegatte, Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied leben, sowie Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.
Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn dieser in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied lebt.
Auf gemeinsamen Reisen mit dem Mitglied ist im Familientarif der personenbezogene Versicherungsschutz erweitert auf Lebenspartner ohne gemeinsamen Haushalt, Schwager, Schwägerin Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern (insgesamt bis zu 6 Personen) sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Schwiegerkinder.
Neben den Leistungen der BASIS-Mitgliedschaft erhalten Sie zusätzliche Mobilschutz-Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab einer Entfernung von 50 km Luftlinie vom Wohnort wie zum Beispiel Fahrzeugrücktransport oder Kostenübernahme für die Weiter- oder Rückfahrt oder Übernachtungskosten. Einen Mietwagen erhalten Sie auch unabhängig von einer Mindestentfernung.
Anders als im Mobilschutz BASIS wird die Pannenhilfe / das Abschleppen von Fahrrädern / Pedelecs organisiert. Außerdem besteht nach Fahrradausfall Anspruch auf ein Leihfahrrad, Fahrradrücktransport, Übernachtung oder Heim- bzw. Weiterreise.
Darüber hinaus umfasst die erweiterte europaweite Pannenhilfe im Mobilschutz EURO/WELT eine Kfz-Unfallversicherung. Die zusätzlichen personenbezogenen Leistungen wie z.B. Krankenrücktransport, Überführung- und Bestattungskosten und Arzneimittelversand gelten europa- bzw. weltweit.
Nein, aber über Makler, mit denen wir zusammenarbeiten, können wir unseren Mitgliedern Angebote für kostengünstige Versicherungen bieten. Eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung räumt unseren Mitgliedern besonders günstige Konditionen ein.
(Mitglieder Mobilschutz: 6-stellige Mitgliedsnummer nach dem Bindestrich)
Nachname: Nachname
(wie auf Mitgliedskarte angegeben)
Beispiel:
Mitgliedsnummer: 123456
Nachname: Mustermann
Bitte beachten:Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Mitgliedsnummer eingeben und anschließend auf "Passwort vergessen" klicken. Sie erhalten dann einen neuen Verifikationslink an die E-Mail-Adresse zugesandt, die Sie beim BAVC hinterlegt haben.
Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Sollten auch wiederholte Versuche scheitern, setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung, um zu klären, ob und welche E-Mail-Adresse Sie dort hinterlegt haben.
- Sie haben dem BAVC noch keine E-Mail-Adresse mitgeteilt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung.
- Sie haben für die Zusendung des Verifikationslinks eine andere E-Mail-Adresse angegeben als die, die dem BAVC bekannt ist. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung.
- Die Mail mit dem Verifikationslink ist möglicherweise in Ihrem Spamordner gelandet. Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spamordner nach.
Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Der BAVC-Mobilschutz Familie schützt Sie und Ihre Familie unabhängig davon, ob Sie gemeinsam oder getrennt reisen.
Sie haben Anspruch auf Clubleistungen für alle unten aufgeführten geschützten Fahrzeuge.
Hierbei gilt:
- Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn diese auf Sie zugelassen sind oder bei fremden Fahrzeugen, wenn diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.
- Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn Sie Eigentümer sind oder diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.
Geschützte Fahrzeuge sind:
- Personenkraftwagen,
- Lastkraftwagen bei rein privater Nutzung max. Breite 2,55 m, max. Gesamtlänge 10 m, max. Höhe 3,20 m, max. zulässiges Gesamt- gewicht 3,5 t (nur WELT),
- Krafträder, Kleinkrafträder und Mopeds,
- Trikes und Quads,
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter einachsiger Wohnwagen-, Transport- oder Bootsanhänger (2 Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als 1 Achse), - Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle),
- Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall).
Nichtgeschützte Fahrzeuge sind:
- zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne gültige Zulassung,
- Schrottfahrzeuge,
- Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge,
- Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder gewerblichen Güterbeförderung,
- Fahrzeuge, als Selbstfahrervermietfahrzeuge,
- Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten,
- Omnibusse, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge,
- LKW (im Mobilschutz WELT, sofern sie nicht den in Geschützte Fahrzeuge genannten Voraussetzungen entsprechen),
- Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen nach dem Ausfall eines Fahrrads oder Pedelecs:
- Volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe (bei Eigenorganisation 75 €)
- Volle Kostenübernahme für Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt (bei Eigenorganisation bis zu 150 €)
- Kostenerstattung für Bergen bis zu zu 2.000 €
- Kosten für Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €
alternativ: - Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage max. 50 € pro Tag
alternativ: - Max. 5 Übernachtungen à 80 €
- Fahrradrücktransport, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden kann.
- Kostenerstattung und Organisation der Verschrottung im europäischen Ausland
Kinder bis zum vollendendeten 27. Lebensjahr sind durch den Mobilschutz-Familientarif geschützt, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners.
Wird das Fahrzeug im Ausland gestohlen, übernehmen wir die Kosten für eine Weiter- oder Rückfahrt oder alternativ die Kosten für einen Mietwagen bis zu 500 €. Bei Nutzung eines Mietwagens für die direkte Heimreise aus dem Ausland werden im Mobilschutz WELT alle Kosten für die Anmietung übernommen.
Diese Leistung ist Teil der Mobilschutzpakete EURO und WELT.
Sie haben vier Möglichkeiten, Ihre Panne zu melden:
1. Mündlich per Telefon:
Sie rufen die Nummer des Pannennotrufs an: +49 (0)561 70 16 58 61 und melden Ihre Panne einem unserer Service-Mitarbeiter (Bitte BAVC-Mitgliedsnummer bereithalten.)
2. Digital per Smartphone:
Besitzen Sie ein Smartphone, können Sie alternativ zur mündlichen Pannenmeldung auch die digitale Pannenmeldung nutzen. Sie rufen wie gewohnt Nummer des Pannennotrufs an: +49 (0)561 70 16 58 61. Die nun folgende telefonische Ansage bietet Ihnen die Wahl zwischen digitaler und mündlicher Pannenmeldung. Wenn Sie sich für die digitale Meldung entscheiden, drücken Sie einfach die entsprechende Auswahltaste. Sie erhalten dann unmittelbar darauf eine SMS mit einem Link zu einer mobilen Website. Klicken Sie auf den Link, öffnet sich der Browser in Ihrem Smartphone. Auf dem Bildschirm werden nun die wichtigsten Informationen zu Ihrer Panne abgefragt (Pannenart, Informationen zum Fahrzeug, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihr Name). Sämtliche Fragen lassen sich per Klick und Texteingabe auf dem Smartphone schnell und einfach beantworten. Ihr Standort wird uns über die Ortungsfunktion des Smartphones übermittelt. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
3. Mündlich per Notrufsäule:
Natürlich können Sie Ihre Pannen auch über eine der entlang der Strecke platzierten Notrufsäulen melden. Bitte weisen Sie sich gegenüber dem Mitarbeiter der Notrufzentrale als BAVC-Mitglied aus und nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer.
4. Notrufnummer für gehörlose und schwerhörige Mitglieder:
Bitte wählen Sie die +49 (0)221 82 77 93 37, und wir senden Ihnen einen Weblink auf Ihr Smartphone, so dass Sie die Pannenmeldung und -hilfe komplett digital abwickeln können.
Die wesentlichen Vorteile der digitalen Pannenmeldung per Smartphone:
Mit Hilfe der digitalen Pannenmeldung lassen sich auch kurze Wartezeiten und mögliche Missverständnisse am Telefon vermeiden. Die präzise Standort-Ermittlung über die Ortungsfunktion kann wesentlich dazu beitragen, dass der Pannenhelfer ohne Zeitverzug vor Ort eintrifft.
Eine BAVC-eigene App gibt es derzeit noch nicht.
Doch als BAVC-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Ihre Panne per Smartphone über eine mobile Website zu melden. Eine App-Installation ist nicht erforderlich.
Und so geht’s:
Sie rufen wie gewohnt mit Ihrem Smartphone die Pannennotrufnummer des BAVC +49 (0)561 70 16 58 61 an. Die nun folgende telefonische Ansage bietet Ihnen die Möglichkeit, die digitale Pannenmeldung zu nutzen oder die Panne mündlich per Telefon zu melden. Wenn Sie sich für die digitale Meldung entscheiden, drücken Sie einfach die entsprechende Auswahltaste. Sie erhalten dann unmittelbar darauf eine SMS mit einem Link zu einer mobilen Website.
Klicken Sie auf den Link, öffnet sich der Browser in Ihrem Smartphone. Auf dem Bildschirm werden nun die wichtigsten Informationen zu Ihrer Panne abgefragt (Pannenart, Informationen zum Fahrzeug, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihr Name). Sämtliche Fragen lassen sich per Klick und Texteingabe auf dem Smartphone schnell und einfach beantworten. Ihr Standort wird uns über die Ortungsfunktion des Smartphones übermittelt. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Per SMS werden Sie außerdem über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert. Haben Sie darüber hinaus Fragen, hilft Ihnen auch jederzeit der telefonische Kundenservice weiter. Ein Klick genügt.
Ja, in allen Mitgliedschaftsarten besteht Anspruch auf einen Mietwagen auch bei einer Panne am Wohnort. Inhaber des Mobilschutzes BASIS erhalten die Kosten für 1 Tag Mietwagen erstattet. Inhaber des Mobilschutzes EURO oder WELT erhalten einen Mietwagen, bis ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht (max. 7 Tage).
Ja. Auch in diesem Fall erstatten wir alle Kosten für Pannen-/Unfallhilfe.
Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT sind erweiterte Pannenhilfe-Leistungen enthalten, die europaweit gelten, sofern das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Schadenort mindestens 50 km vom Wohnort entfernt liegt. So können Sie sich nach Fahrzeugausfall oder -diebstahl entweder bis zu 3 Übernachtungen à 90 € je Übernachtung und Person (im Mobilschutz WELT 5 Übernachtungen à 90 €) erstatten lassen oder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse oder für einen Linienflug Economy-Klasse).
Anstelle dieser Erstattung von Übernachtungs- oder Fahrtkosten kann das Mitglied auch einen Mietwagen wählen. Hierfür erstattet der BAVC die Kosten für bis zu 7 Tage à 80 €, im Ausland bis insgesamt 500 €. Für die direkte Heimreise werden im Mobilschutz WELT alle Kosten für die Anmietung erstattet. Für die Mietwagenoption gilt keine Mindestentfernung vom Wohnort.
Im Mobilschutz BASIS werden die Kosten für 1 Übernachtung übernommen. Für diese Leistung gilt eine Mindestentfernung von 50 km vom Wohnort. Alternativ werden Kosten für 1 Tag Mietwagen ab Haustür übernommen.
Für Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen eines Fahrzeuges zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt übernehmen wir alle Kosten mehrmals im Jahr. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, übernehmen wir alle Kosten für das Bergen. Diese Leistungen sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für fremde Fahrzeuge, sofern sie zu den geschützten Fahrzeugen gehören. Die Kostenübernahme gilt für:
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort inklusive An- und Abfahrt der Servicefahrzeuge und mitgeführtem Kleinmaterial
- Abschleppen bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt, auf Wunsch auch in eine vom Mitglied gewählte Werkstatt, sofern sie gleich weit entfernt ist. In Deutschland besteht Anspruch auf Abschleppen in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung von Schadenort.
- Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder der Durchführung des Transportes in eine geeignete Werkstatt für maximal 2 Wochen
- Kosten für Transport von Gepäck und Ladung; wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Kosten für den Transport gewerblicher Ladung oder von Tieren zahlen wir nicht.
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort oder 120 € Kostenübernahme für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugschlüssels, wenn das Fahrzeug wegen Defekt, Einschluss im Fahrzeug, Verlust oder Diebstahl des Schlüssels nicht mehr fahrbereit ist. Die Kosten für den Ersatzschlüssel werden nicht gezahlt.
- Kostenübernahme bis zu 50 € für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall am Schaden- und Folgetag mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Taxe bei Vorlage eines entsprechenden Beleges.
Bei Pannen außerhalb Europas zahlen wir einen Pannenhilfekostenzuschuss von 200 €. Im Mobilschutz WELT werden bis zu 300 € erstattet.
Unbegrenzt. Im Falle einer Panne übernimmt der BAVC sämtliche Kosten für Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort und - sollte das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden können - für das Abschleppen in die nächstgelegene geeignete Werkstatt, in Deutschland auf Wunsch auch in eine vom Mitglied genannte Werkstatt bis max. 50 km Entfernung vom Schadenort. Auch für das Bergen eines Fahrzeuges werden alle Kosten übernommen.
Diese Leistungen sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für fremde Fahrzeuge sowie zulassungspflichtige Krafträder, Trikes und Quads.
Ja. Für selbstorganisierte Pannenhilfe und das Abschleppen in die nächst gelegene geeignete Werkstatt innerhalb Europas (in Deutschland auch in eine Werkstatt Ihrer Wahl bis zu 50 km vom Schadenort entfernt) zahlt der BAVC einen Kostenzuschuss von bis zu 300 €. Voraussetzung ist das Einreichen einer entsprechenden Werkstattrechnung.
Im Mobilschutz EURO und WELT sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeuges bei Krankheit oder Tod des Fahrers und übernehmen die hierdurch entstandenen Kosten. Zusätzlich werden die Übernachtungskosten der Insassen für bis zu 3 Nächte à 90 € pro Nacht und Person (im Mobilschutz WELT 5 Nächte à 90 €) erstattet. Voraussetzung: Die Entfernung zum Wohnort beträgt mindestens 50 km.
Generell übernehmen wir das Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt. Selbstverständlich bringen wir Sie auch zu einer von Ihnen gewählten Werkstatt, wenn diese gleich weit entfernt ist. In Deutschland besteht Anspruch auf Abschleppen in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung von Schadenort.
Als BAVC-Mitglied haben Sie persönlich Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe. Bei Nutzung eines auf Sie zugelassenen Fahrzeuges besteht ein Anspruch auf diese Leistung auch für einen berechtigten Fahrer. Im Familientarif ist der Schutz auf die Familienmitglieder und deren Fahrzeuge erweitert.
Zur Familie gehören dabei der Ehegatte, Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied leben, sowie Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.
Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn dieser in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied lebt.
Im Mobilschutz EURO und WELT organisiert der BAVC die erforderlichen Maßnahmen und übernimmt im Mobilschutz EURO 800 € der Kosten. Im Mobilschutz WELT werden bis zu 1.000 € erstattet.
Sie haben Anspruch auf Clubleistungen für alle unten aufgeführten geschützten Fahrzeuge.
Hierbei gilt:
- Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn diese auf Sie zugelassen sind oder bei fremden Fahrzeugen, wenn diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.
- Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn Sie Eigentümer sind oder diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.
Geschützte Fahrzeuge sind:
- Personenkraftwagen,
- Lastkraftwagen bei rein privater Nutzung max. Breite 2,55 m, max. Gesamtlänge 10 m, max. Höhe 3,20 m, max. zulässiges Gesamt- gewicht 3,5 t (nur WELT),
- Krafträder, Kleinkrafträder und Mopeds,
- Trikes und Quads,
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter einachsiger Wohnwagen-, Transport- oder Bootsanhänger (2 Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als 1 Achse), - Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle),
- Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall).
Nichtgeschützte Fahrzeuge sind:
- zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne gültige Zulassung,
- Schrottfahrzeuge,
- Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge,
- Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder gewerblichen Güterbeförderung,
- Fahrzeuge, als Selbstfahrervermietfahrzeuge,
- Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten,
- Omnibusse, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge,
- LKW (im Mobilschutz WELT, sofern sie nicht den in Geschützte Fahrzeuge genannten Voraussetzungen entsprechen),
- Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen nach dem Ausfall eines Fahrrads oder Pedelecs:
- Volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe (bei Eigenorganisation 75 €)
- Volle Kostenübernahme für Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt (bei Eigenorganisation bis zu 150 €)
- Kostenerstattung für Bergen bis zu zu 2.000 €
- Kosten für Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €
alternativ: - Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage max. 50 € pro Tag
alternativ; - Max. 5 Übernachtungen à 80 €
- Fahrradrücktransport, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden kann.
- Kostenerstattung und Organisation der Verschrottung im europäischen Ausland
Der Mobilschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas (Albanien, Andorra, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liech- tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mol- dawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slo- wenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich) sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.
Ja. Bei Pannen außerhalb Europas zahlen wir einen Pannenhilfekostenzuschuss. Dieser Zuschuss ist Bestandteil aller 3 Leistungspakete: Im Mobilschutz BASIS und EURO beträgt der Höchstsatz 200 €, im Mobilschutz WELT werden bis zu 300 € erstattet.
Wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, organisiert der BAVC den Krankenrücktransport und übernimmt sämtliche Kosten (bei Rücktransport innerhalb Deutschlands bis zu 2.500 €). Ist statt des Krankenrücktransports ein Krankenhausaufenthalt vor Ort notwendig, stellt der BAVC den Kontakt zum Hausarzt her und benachrichtigt Ihre Angehörigen. Sollte Ihr Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauern, übernimmt der BAVC die Kosten für den Besuch durch Ihre Angehörigen. Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Die Kosten für eine Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt werden im Mobilschutz WELT übernommen.
Ja. Der BAVC informiert Sie über die medizinische Versorgung vor Ort und nennt Ihnen, sofern möglich, einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Ja. Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt der BAVC die Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie Taxikosten bis 25 €. Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind, gilt keine Altersbegrenzung.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Für das Suchen, Retten und Bergen von Personen nach einem Unfall übernimmt der BAVC bis zu 5.000 € an Kosten.
Diese Leistung gilt im Mobilschutz EURO im europäischen Ausland. Im Mobilschutz WELT gilt diese Leistung weltweit einschließlich Deutschland.
Sollte Ihnen, Ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisenden Angehörigen während Ihrer Reise etwas zustoßen (schwere Erkrankung/Unfall oder Tod), organisiert der BAVC die außerplanmäßige Rückreise und übernimmt die Mehrkosten ggf. auch für notwendige Übernachtungen.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Ja. Der BAVC hilft Ihnen dabei, Ersatzdokumente zu beschaffen und übernimmt für diese Kosten bis zu 200 €. Sollte Ihnen Ihre Geld/Ihre Kreditkarte abhanden gekommen sein, so stellen wir einen Kontakt zu Ihrer Hausbank her, helfen, falls erforderlich bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten und stellen Ihnen bis zu 1.500 € als kurzfristiges Darlehen zur Verfügung.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Ja. Wenn Sie auf Reisen ärztlich verordnete Medikamente verlieren, kümmert sich der BAVC in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt um die Beschaffung und den Versand von Ersatzpräparaten.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Ja. Der BAVC hilft, einen Anwalt oder Dolmetscher zu beschaffen. Für Gerichtskosten zahlen wir Ihnen einen Kostenvorschuss von bis zu 3.000 €. Sollte die Hinterlegung einer Strafkaution notwendig sein, erhöht sich dieser Vorschuss zusätzlich um bis zu 13.000 €.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Ja. Sollten Sie das gebuchte Verkehrsmittel verpassen oder selbiges sich verspäten oder ausfallen, dann hilft Ihnen der BAVC bei der Umbuchung und informiert auf Wunsch auch Dritte über den geänderten Reiseverlauf.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT hilft der BAVC in diesem Fall bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernimmt die Kosten für 3 Übernachtungen. Im Mobilschutz WELT für bis zu 5 Übernachtungen. Alternativ übernimmt der BAVC die Kosten für Weiter-/Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung und Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.
Im Mobilschutz WELT gelten diese Leistungen auch bei Krisen.
Alternativ :
Für einen Kfz-Sachverständigen: pro Jahr einmalig bis zu 100 € (nicht für Kfz-Gutachten nach Unfall)
Ist Ihr Fahrrad nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit und Sie organisieren eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt/ den Wohnort übernehmen wir bis zu 50 € der Kosten.
Kann das Fahrrad nicht am selben Tag repariert werden, übernehmen wir zusätzlich Kosten für die Nutzung eines Taxis / eines Leihfahrrads / eines öffentlichen Verkehrsmittels am Schaden- und Folgetag bis zu 50 €.
Eine Kostenerstattung von bis zu 50 € gilt auch für das behördlich angewiesene Bergen Ihres Fahrrades und für den Rücktransport Ihres gestohlenen Fahrrads nach Auffinden.
Der Schutz gilt für das im Eigentum des Mitglieds befindliche Fahrrad und für Pannen und Unfälle in Deutschland und den Nachbarländern.
Hinweis: Bitte beachten Sie die erweiterten Leistungen nach einer Panne mit dem Fahrrad in den Mitgliedschaften EURO und WELT. Zusätzlich haben Sie hier Anspruch auf ein Leihfahrrad, auf den Fahrradrücktransport, auf Kosten für die Heim- oder Weiterreise und vieles mehr.
- Deutschlandweite Pannenhilfe für umgerüstete Fahrzeuge
- Deutschlandweite Pannenhilfe für Elektrorollstühle und Scooter
- Erhöhter Zuschuss für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
- Zusätzliche Beratungsleistungen
- Erlangung eines kraftfahrtechnischen Gutachtens inkl. Zuschuss zu den ggf. damit verbundenen Kosten
- Bedarfsgerechte Umrüstung des Fahrzeuges und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme entsprechender Zuschüsse
- Fahrschulen mit Spezialfahrzeugen
- Sie als Mitglied, wenn Sie auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug, einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte.
- Ihre Angehörigen, wenn Sie als Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen sind, weil Ihr/Ihre Lebenspartner/in oder Ihr Kind behindert ist.
Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen nach dem Ausfall eines Fahrrads oder Pedelecs:
- Volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe (bei Eigenorganisation 75 €)
- Volle Kostenübernahme für Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt (bei Eigenorganisation bis zu 150 €)
- Kostenerstattung für Bergen bis zu zu 2.000 €
- Kosten für Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €
alternativ: - Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage max. 50 € pro Tag
alternativ; - Max. 5 Übernachtungen à 80 €
- Fahrradrücktransport, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden kann.
- Kostenerstattung und Organisation der Verschrottung im europäischen Ausland
Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf eine umfassende Unterstützung nach einer Panne mit dem Fahrrad oder einem Pedelec – so wie sie es von der Hilfe nach einer Autopanne kennen: Wir organisieren eine mobile Pannenhilfe und wenn nötig den Transport in eine Werkstatt. Wir halten Sie mit einen Ersatzfahrrad mobil, erstatten Kosten für die Heim- und Weiterreise oder übernehmen Kosten für Übernachtungen.
Mitglieder im Mobilschutz BASIS erhalten für Pannenhilfe/Transport in die Werkstatt oder ein Leihfahrrad einen Zuschuss bis 100 €.
Eine Panne beim Fahrrad/Pedelec ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden), aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Ein entladener oder entwendeter Akku oder fehlender Reifendruck, der durch den Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann, gilt nicht als Panne. Auch ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand eines Fahrrades oder Pedelecs gilt nicht als Panne.
Ja, alle Leistungen gelten ohne Mindestentfernung also auch bei Pannen am Wohnort.
Ja, ist ein Fahrrad/Pedelec gestohlen worden oder nach einem Teilediebstahl nicht mehr fahrbereit, können Sie wie nach einer Panne, ein Leihfahrrad nutzen oder alternativ Kosten für die Weiter- oder Heimreise oder Übernachtung in Anspruch nehmen. Ist eine Reparatur innerhalb von 3 Werktagen nicht möglich, übernehmen wir den Rücktransport.
Diese Leistung gilt auch, wenn das Fahrrad/Pedelec nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wurde.
Nach einer Panne sorgen wir für eine mobile Pannenhilfe, die versucht, das Fahrrad am Schadenort wieder fahrbereit zu machen. Die entstehenden Kosten übernehmen wir. Ist eine Bergung nötig, erstatten wir die Kosten bis zu 2.000 €. Kann das Fahrrad am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen wir den Transport in die nächstgelegene Werkstatt inklusive Gepäck.
Wir halten Sie mit einem Leihfahrrad mobil (bis zu 7 Tage á 50 €) oder übernehmen die Kosten der Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €. Alternativ übernehmen wir Übernachtungskosten (max. 5 Nächte à 80 €). Ist eine Reparatur innerhalb von 3 Werktagen nicht möglich, kümmern wir uns um den Fahrradrücktransport und übernehmen die hierdurch entstandenen Kosten. Im Ausland kümmern wir uns außerdem um die Verschrottung.
Die Leistungen nach Fahrradpanne gelten bereits ab Haustür (also ohne Mindestentfernung) und europaweit.
Ja, ist Ihr Fahrrad nicht mehr fahrbereit, vermitteln wir Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (max. 7 Tage à 50 € pro Tag). Diese Leistung gilt bereits ab Haustür.
Ja, auf Wunsch reservieren wir Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für max. 5 Nächte à 80 €.
Ja, kann das Fahrrad am Schadenort innerhalb von 3 Werktagen nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort, auf Wunsch an Ihren Wohnsitz.
Ja, muss das Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernehmen wir die Organisation und die hierfür anfallenden Kosten. Ihr Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren.
Alle Mitglieder mit einem Mobilschutz EURO oder WELT profitieren von der umfassenden Hilfe nach einer Panne mit dem Fahrrad/dem Pedelec.
Haben Sie den Familientarif gewählt, gelten die Leistungen auch für Ehegatten und für Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bzw. bis zum vollendendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.
Nein, ein entladener Akku gilt nicht als Panne.