FAQ: Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.


Allgemeines / Mitgliedschaft


Mitgliederbereich / -Services


Versicherte Personen u. Fahrzeuge


Pannenhilfe


Schutz auf Reisen


Reise-Notfallservice


Beihilfen / Zuschüsse


Handicapleistungen


Fahrrad-/Pedelecschutz

Wer kann Mitglied werden?
Alle Personen, die Interesse an einem Automobilclub mit umfassenden Leistungen zu günstigen Preisen haben.
Wie kann ich Mitglied werden?

Sie können entweder sofort online unter Mitglied werden Ihren Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken. Außerdem dürfen Sie uns auch gerne anrufen. Unter 0561/70 99 40 beantworten wir Ihnen montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr alle Fragen zur Mitgliedschaft im BAVC. Für die Entscheidung, welche Mitgliedschaft die richtige für Sie ist, haben wir einen Tariflotsen für Sie vorbereitet.

Kann ich am Schadenort also bei einer Panne oder einem Unfall Mitglied im BAVC werden?
Die Mitgliedschaft beginnt frühestens am Tag nach Eingang des Mitgliedschaftsantrags um 0.00 Uhr. Für Schäden, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, können wir keine Leistungen übernehmen.
Welche Mitgliedschaften gibt es beim BAVC?
Der BAVC bietet drei Leistungspakete für die Mitgliedschaft an:

  • Mobilschutz BASIS (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit)
  • Mobilschutz EURO (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit + europaweiter Personenschutz)
  • Mobilschutz WELT (Europaweite Pannenhilfe ohne Kostenlimit + weltweiter Personenschutz)
Damit jeder nur für so viel Mobilschutz bezahlt wie er braucht, ist jedes dieser Leistungspakete in vier Tarifen verfügbar.
  • Mobilschutz BASIS: Einzel / Partner / Junior / Fahranfänger
  • Mobilschutz EURO und Mobilschutz WELT: Einzel / Familie / Junior / Junge Familie
Eine Übersicht zu allen drei Leistungspaketen finden Sie unter Pakete.
Welche Mitgliedschaft am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt, erfahren Sie unter Tarife.

Übrigens: Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, können den Mobilschutz BASIS ein Jahr lang kostenlos nutzen - ohne weitere Verpflichtung.
Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft im Vergleich zur Kfz-Versicherung mit Schutzbrief und zur Mobilitätsgarantie?

Die europaweite Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge (nicht kennzeichenbezogen) also auch für fremde Fahrzeuge und privates Carsharing. Anders als viele Schutzbriefe bietet sie volle Kostenübernahme. Im Pannenfal organisieren wir das Abschleppen, und in Deutschland besteht Anspruch auf die Verbringung in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung vom Schadenort.

Im Vergleich zur Mobilitätsgarantie sind Sie unabhängig und können bei einer Panne die Werkstatt selbst wählen. Bei Pannen außerhalb Europas erhalten Sie 200 € Pannenhilfekostenzuschuss im Mobilschutz BASIS und EURO bzw. 300 € Zuschuss im Mobilschutz WELT.

Ein weiteres Argument sind die Reise-Notfallservices mit Leistungen wie z.B. Kinderbetreuung, Haushüter-Ersatzbeschaffung, Handwerkerservice und Haustierrückholung. Darüber hinaus gewährt der BAVC finanzielle Beihilfen z.B. bei Tierkollision, Marderbiss, Glasbruch- und Unfallhilfeschaden, bei einer Fahrradpanne oder auch für eine anwaltliche Erstberatung.

Wann beginnt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft und damit der Leistungsanspruch beginnt frühestens am Tag nach Eingang des Mitgliedschaftsantrages um 0.00 Uhr.
Wie lange ist die Mindestdauer der Mitgliedschaft?
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Wie wird der Mitgliedsbeitrag gezahlt?
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am Tag des Beginns der Mitgliedschaft von dem uns genannten Konto abgebucht.
Muss ein Fahrzeugwechsel mitgeteilt werden?
Nein, denn die Mitgliedschaft ist personenbezogen und gilt ,egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind – einschließlich Mietwagen.
Kann ich Mitglied werden, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe?
Gemäß BAVC Satzung ist das Vereinsgebiet Deutschland. Personen mit einem Wohnsitz im Ausland können daher leider nicht Mitglied werden.
Wie kann ich Adressänderungen oder Änderungen meiner Bankverbindung angeben?
Sie können die Änderungen jederzeit schriftlich einreichen oder Sie nutzen einfach unser Formular (→ Daten aktualisieren) im Mitgliederbereich der BAVC-Website.
Wer ist im Familientarif mit abgesichert?

Im Familientarif ist der Schutz auf die Familienmitglieder und deren Fahrzeuge erweitert. Zur Familie gehören dabei der Ehegatte, Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied leben, sowie Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.

Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn dieser in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied lebt.

Auf gemeinsamen Reisen mit dem Mitglied ist im Familientarif der personenbezogene Versicherungsschutz erweitert auf Lebenspartner ohne gemeinsamen Haushalt, Schwager, Schwägerin Geschwister, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern (insgesamt bis zu 6 Personen) sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Schwiegerkinder.

Welche Leistungen enthält der Mobilschutz EURO/WELT zusätzlich zum Mobilschutz BASIS?

Neben den Leistungen der BASIS-Mitgliedschaft erhalten Sie zusätzliche Mobilschutz-Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab einer Entfernung von 50 km Luftlinie vom Wohnort wie zum Beispiel Fahrzeugrücktransport oder Kostenübernahme für die Weiter- oder Rückfahrt oder Übernachtungskosten. Einen Mietwagen erhalten Sie auch unabhängig von einer Mindestentfernung.

Anders als im Mobilschutz BASIS wird die Pannenhilfe / das Abschleppen von Fahrrädern / Pedelecs organisiert. Außerdem besteht nach Fahrradausfall Anspruch auf ein Leihfahrrad, Fahrradrücktransport, Übernachtung oder Heim- bzw. Weiterreise.

Darüber hinaus umfasst die erweiterte europaweite Pannenhilfe im Mobilschutz EURO/WELT eine Kfz-Unfallversicherung. Die zusätzlichen personenbezogenen Leistungen wie z.B. Krankenrücktransport, Überführung- und Bestattungskosten und Arzneimittelversand gelten europa- bzw. weltweit.

Kann ich jederzeit auf einen anderen Mobilschutz (BASIS, EURO, WELT) umsteigen oder vom Einzeltarif auf den Familientarif umstellen?
Ja. Eine Erweiterung ist jederzeit möglich. Ggf. werden die Beiträge entsprechend angepasst. Ein Wechsel in eine niedrigere Mitgliedschaft ist zur nächsten Fälligkeit möglich.
Ich habe gerade meinen Führerschein gemacht – gibt es für mich eine Vergünstigung?
Wer gerade seinen Führerschein gemacht hat und sich noch in der Führerscheinprobezeit befindet, kann den Mobilschutz BASIS für ein Jahr kostenlos ohne Leistungseinschränkungen testen. Diese Testmitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch. Wir setzen uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung und fragen, ob Sie die Mitgliedschaft weiterführen möchten.
Bietet der BAVC auch eigene Versicherungen an?

Nein, aber über Makler, mit denen wir zusammenarbeiten, können wir unseren Mitgliedern Angebote für kostengünstige Versicherungen bieten. Eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung räumt unseren Mitgliedern besonders günstige Konditionen ein.

Gibt es eine BAVC-App?
Derzeit (noch) nicht. Wer sich für die digitale Abwicklung einer Pannenhilfe entscheidet, kann dies auch ohne eigene App über unseren Notruf anfordern. Die Mitgliederbetreuung läuft bisher sehr erfolgreich und zuverlässig auch ohne eigene App, wie das Mitglieder-Feedback zeigt. Dennoch zieht auch der BAVC eine eigene App in Erwägung.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist erstmals zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres und des Versicherungsschutzes möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens 3 Monate vor der Fälligkeit mitgeteilt werden. Maßgebend ist der Eingang beim BAVC.
Wie melde ich mich im Mitglieder Login an?
Mitgliedsnummer: 6-stellige Mitgliedsnummer
(Mitglieder Mobilschutz: 6-stellige Mitgliedsnummer nach dem Bindestrich)
Nachname: Nachname
(wie auf Mitgliedskarte angegeben)

Beispiel:
Mitgliedsnummer: 123456
Nachname: Mustermann
Ich habe ein Passwort vergeben, kann mich aber dennoch nicht anmelden. Was soll ich tun?
Einige Browser scheinen die Zeichenanzahl des Passworts zu begrenzen. Bereits ab einer Passwortlänge von mehr als 16 Zeichen kann es zu Problemen kommen. Dennoch sollte Ihr Passwort nicht zu kurz ausfallen und mindestens 8 bis 10 Zeichen umfassen. Nutzen Sie bei der Passworterstellung Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was soll ich tun?
Sie können einfach ein neues Passwort einrichten. Hierzu bei der Anmeldung wie gewohnt Ihre Mitgliedsnummer eingeben und anschließend auf "Passwort vergessen" klicken. Sie erhalten dann einen neuen Link an die E-Mail-Adresse zugesandt, die Sie beim BAVC hinterlegt haben, mit dem Sie dann eine neues Passwort hinterlegen können. Voraussetzung: Sie haben Ihren Zugang bereits auf das neue Anmeldeverfahren umgestellt (Anmeldung mit verifizierter E-Mail-Adresse und selbstgewähltem Passwort).

Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Kann ich mich, nachdem ich mich für das neue Verfahren verfiziert habe, weiterhin noch mit dem alten Verfahren anmelden?
Nein. Nachdem Sie Ihren Zugang erfolgreich auf das neue Anmeldeverfahren umgestellt haben, können Sie sich nur noch nach dem neuen Verfahren anmelden (Mitgliedsnummer + Passwort). Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues Passwort einrichten: Hierzu bei der Anmeldung wie gewohnt Ihre Mitgliedsnummer eingeben und anschließend auf "Passwort vergessen" klicken. Sie erhalten dann einen neuen Link an die E-Mail-Adresse zugesandt, die Sie beim BAVC hinterlegt haben. Mithilfe dieses Links können Sie dann ein neues Passwort einrichten.

Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Wie kann ich herausfinden, ob und welche E-Mail-Adresse von mir beim BAVC hinterlegt ist?
Setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung.
Ich habe beim Verifikationsverfahren irrtümlich eine falsche E-Mail-Adresse angegeben. Was soll ich tun?
Starten Sie den Verifikationsprozess neu und verwenden Sie dabei die E-Mail-Adresse, die Sie beim BAVC hinterlegt haben.
Kann ich mich nach einem missglückten Verifikationsversuch erneut anmelden?
Ja. Sollte die Verifikation im ersten Anlauf nicht geklappt haben, können Sie einen neuen Versuch starten:
Mitgliedsnummer eingeben und anschließend auf "Passwort vergessen" klicken. Sie erhalten dann einen neuen Verifikationslink an die E-Mail-Adresse zugesandt, die Sie beim BAVC hinterlegt haben.

Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Sollten auch wiederholte Versuche scheitern, setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung, um zu klären, ob und welche E-Mail-Adresse Sie dort hinterlegt haben.
Ich habe versucht, mich für das neue Anmeldeverfahren zu verifizieren, aber keinen Verifikationslink erhalten. Was soll ich tun?
Wenn Sie den Verifikationslink nicht erhalten haben, kann das verschiedene Ursachen haben:
  • Sie haben dem BAVC noch keine E-Mail-Adresse mitgeteilt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung.
  • Sie haben für die Zusendung des Verifikationslinks eine andere E-Mail-Adresse angegeben als die, die dem BAVC bekannt ist. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der BAVC-Geschäftsstelle in Verbindung.
  • Die Mail mit dem Verifikationslink ist möglicherweise in Ihrem Spamordner gelandet. Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spamordner nach.
Muss ich mich für das neue Verfahren verifizieren oder kann ich mich auch weiterhin nach der alten Methode einloggen?
Sie können auch weiterhin das alte Verfahren nutzen. Sobald Sie jedoch das Verifikationsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich aus Sicherheitsgründen nur noch mit den neuen Zugangsdaten anmelden: Mitgliedsnummer + Passwort. Mit den verifizierten Zugangsdaten haben Sie Zugriff auf den neu gestalteten Mitgliederbereich und erhalten die wichtigsten Daten zu Ihrer Mitgliedschaft automatisch angezeigt.

Bitte beachten:
Bei Eingabe der Mitgliedsnummer verwenden Sie bitte wie angegeben nur die sechsstellige Zahlenfolge nach dem Bindestrich ohne die beiden ersten Stellen der insgesamt 8-stelligen Mitgliedsnummer.
Welche Leistungen umfasst die kostenlose Tourenplanung?
Als BAVC-Mitglied können Sie sich mehrmals pro Jahr kostenlos Tourenplanungen für ganz Europa ausarbeiten lassen. Den fertigen Plan erhalten Sie dann per Post, inklusive Kartenmaterial und allgemeinen Länderinformationen. Sie zahlen lediglich das Porto für die Zusendung.
Welche kostenlosen Mitglieder-Services bietet der BAVC?
Der BAVC bietet seinen Mitgliedern kostenlose Tourenplanung und Kfz-Bewertung.
Welche Leistungen umfasst die kostenlose Kfz-Bewertung?
Als BAVC-Mitglied erhalten Sie Informationen über die aktuellen Neu- und Gebrauchtwagenpreise bei Fahrzeugkauf und -verkauf.
Wer ist im Familientarif Mobilschutz EURO / WELT mitversichert?
Beim Mobilschutz im Familientarif gelten die Leistungen auch für Ehegatten und für Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, auch wenn sie im eigenen Haushalt leben. Kinder bis zum vollendendeten 27. Lebensjahr sind mitversichert, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.

Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Der BAVC-Mobilschutz Familie schützt Sie und Ihre Familie unabhängig davon, ob Sie gemeinsam oder getrennt reisen.
Kann ich die BAVC-Mitgliedschaft meiner Eltern nutzen?
Ja, vorausgesetzt Ihre Eltern haben eine Mitgliedschaft im Familientarif abgesichert. Die Familientarife gelten auch für Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, egal, ob sie im selben oder im eigenen Haushalt leben. Kinder bis zum vollendendeten 27. Lebensjahr sind durch den Mobilschutz-Familientarif geschützt, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Welche Fahrzeuge sind im Mobilschutz geschützt?

Sie haben Anspruch auf Clubleistungen für alle unten aufgeführten geschützten Fahrzeuge.
Hierbei gilt:

  • Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn diese auf Sie zugelassen sind oder bei fremden Fahrzeugen, wenn diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.
  • Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn Sie Eigentümer sind oder diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.

Geschützte Fahrzeuge sind:

  • Personenkraftwagen,
  • Lastkraftwagen bei rein privater Nutzung max. Breite 2,55 m, max. Gesamtlänge 10 m, max. Höhe 3,20 m, max. zulässiges Gesamt- gewicht 3,5 t (nur WELT),
  • Krafträder, Kleinkrafträder und Mopeds,
  • Trikes und Quads,
  • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
    sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter einachsiger Wohnwagen-, Transport- oder Bootsanhänger (2 Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als 1 Achse),
  • Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle),
  • Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall).

Nichtgeschützte Fahrzeuge sind:

  • zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne gültige Zulassung,
  • Schrottfahrzeuge,
  • Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge,
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder gewerblichen Güterbeförderung,
  • Fahrzeuge, als Selbstfahrervermietfahrzeuge,
  • Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten,
  • Omnibusse, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge,
  • LKW (im Mobilschutz WELT, sofern sie nicht den in Geschützte Fahrzeuge genannten Voraussetzungen entsprechen),
  • Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

Ist mein Partner/meine Partnerin im Mobilschutz mitversichert?
Im Partnertarif Mobilschutz BASIS sowie im Mobilschutz EURO und WELT in den Tarifen Familie und Junge Familie ist auch der/die Ehe- bzw. Lebenspartner/in mitversichert.
Ist auch mein Fahrrad geschützt?

Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen nach dem Ausfall eines Fahrrads oder Pedelecs:

  • Volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe (bei Eigenorganisation 75 €)
  • Volle Kostenübernahme für Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt (bei Eigenorganisation bis zu 150 €)
  • Kostenerstattung für Bergen bis zu zu 2.000 €
  • Kosten für Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €
    alternativ:
  • Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage max. 50 € pro Tag
    alternativ:
  • Max. 5 Übernachtungen à 80 €
  • Fahrradrücktransport, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden kann.
  • Kostenerstattung und Organisation der Verschrottung im europäischen Ausland
Mitglieder im Mobilschutz BASIS haben Anspruch auf bis zu 50 € Kostenerstattung für eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt sowie 50 € für ein Leihfahrrad.

Können auch meine Kinder meine BAVC-Mitgliedschaft nutzen?
Ja. Wenn Sie für Ihre Mitgliedschaft den Familientarif gewählt haben, können auch Ihre Kinder den Mobilschutz nutzen. Sogar auf getrennten Reisen. Und zwar bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, egal, ob sie im selben oder im eigenen Haushalt leben.

Kinder bis zum vollendendeten 27. Lebensjahr sind durch den Mobilschutz-Familientarif geschützt, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners.
Welche Hilfe erhalte ich, wenn mein Fahrzeug im Ausland gestohlen wird?

Wird das Fahrzeug im Ausland gestohlen, übernehmen wir die Kosten für eine Weiter- oder Rückfahrt oder alternativ die Kosten für einen Mietwagen bis zu 500 €. Bei Nutzung eines Mietwagens für die direkte Heimreise aus dem Ausland werden im Mobilschutz WELT alle Kosten für die Anmietung übernommen.

Diese Leistung ist Teil der Mobilschutzpakete EURO und WELT.

Wie viel zahlt die integrierte Kfz-Unfallversicherung im Schadensfall?
Die Unfallversicherung ist Bestandteil von Mobilschutz EURO und WELT. Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leistet sie eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem Pauschalsystem abgeschlossen.
Wie kann ich eine Panne melden?

Sie haben vier Möglichkeiten, Ihre Panne zu melden:

1. Mündlich per Telefon:
Sie rufen die Nummer des Pannennotrufs an: +49 (0)561 70 16 58 61 und melden Ihre Panne einem unserer Service-Mitarbeiter (Bitte BAVC-Mitgliedsnummer bereithalten.)

2. Digital per Smartphone:
Besitzen Sie ein Smartphone, können Sie alternativ zur mündlichen Pannenmeldung auch die digitale Pannenmeldung nutzen. Sie rufen wie gewohnt Nummer des Pannennotrufs an: +49 (0)561 70 16 58 61. Die nun folgende telefonische Ansage bietet Ihnen die Wahl zwischen digitaler und mündlicher Pannenmeldung. Wenn Sie sich für die digitale Meldung entscheiden, drücken Sie einfach die entsprechende Auswahltaste. Sie erhalten dann unmittelbar darauf eine SMS mit einem Link zu einer mobilen Website. Klicken Sie auf den Link, öffnet sich der Browser in Ihrem Smartphone. Auf dem Bildschirm werden nun die wichtigsten Informationen zu Ihrer Panne abgefragt (Pannenart, Informationen zum Fahrzeug, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihr Name). Sämtliche Fragen lassen sich per Klick und Texteingabe auf dem Smartphone schnell und einfach beantworten. Ihr Standort wird uns über die Ortungsfunktion des Smartphones übermittelt. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.

3. Mündlich per Notrufsäule:
Natürlich können Sie Ihre Pannen auch über eine der entlang der Strecke platzierten Notrufsäulen melden. Bitte weisen Sie sich gegenüber dem Mitarbeiter der Notrufzentrale als BAVC-Mitglied aus und nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer.

4. Notrufnummer für gehörlose und schwerhörige Mitglieder:
Bitte wählen Sie die +49 (0)221 82 77 93 37, und wir senden Ihnen einen Weblink auf Ihr Smartphone, so dass Sie die Pannenmeldung und -hilfe komplett digital abwickeln können.

Die wesentlichen Vorteile der digitalen Pannenmeldung per Smartphone:
Mit Hilfe der digitalen Pannenmeldung lassen sich auch kurze Wartezeiten und mögliche Missverständnisse am Telefon vermeiden. Die präzise Standort-Ermittlung über die Ortungsfunktion kann wesentlich dazu beitragen, dass der Pannenhelfer ohne Zeitverzug vor Ort eintrifft.

Gibt es eine eigene BAVC-App?

Eine BAVC-eigene App gibt es derzeit noch nicht.
Doch als BAVC-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Ihre Panne per Smartphone über eine mobile Website zu melden. Eine App-Installation ist nicht erforderlich.

Und so geht’s:
Sie rufen wie gewohnt mit Ihrem Smartphone die Pannennotrufnummer des BAVC +49 (0)561 70 16 58 61 an. Die nun folgende telefonische Ansage bietet Ihnen die Möglichkeit, die digitale Pannenmeldung zu nutzen oder die Panne mündlich per Telefon zu melden. Wenn Sie sich für die digitale Meldung entscheiden, drücken Sie einfach die entsprechende Auswahltaste. Sie erhalten dann unmittelbar darauf eine SMS mit einem Link zu einer mobilen Website.

Klicken Sie auf den Link, öffnet sich der Browser in Ihrem Smartphone. Auf dem Bildschirm werden nun die wichtigsten Informationen zu Ihrer Panne abgefragt (Pannenart, Informationen zum Fahrzeug, Ihr Kfz-Kennzeichen, Ihr Name). Sämtliche Fragen lassen sich per Klick und Texteingabe auf dem Smartphone schnell und einfach beantworten. Ihr Standort wird uns über die Ortungsfunktion des Smartphones übermittelt. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Per SMS werden Sie außerdem über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert. Haben Sie darüber hinaus Fragen, hilft Ihnen auch jederzeit der telefonische Kundenservice weiter. Ein Klick genügt.

Erhalte ich auch einen Mietwagen, wenn die Panne am Wohnort geschieht?

Ja, in allen Mitgliedschaftsarten besteht Anspruch auf einen Mietwagen auch bei einer Panne am Wohnort. Inhaber des Mobilschutzes BASIS erhalten die Kosten für 1 Tag Mietwagen erstattet. Inhaber des Mobilschutzes EURO oder WELT erhalten einen Mietwagen, bis ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht (max. 7 Tage).

Erhalte ich auch Pannenhilfe, wenn mein Auto/Motorrad vor der eigenen Garage streikt?

Ja. Auch in diesem Fall erstatten wir alle Kosten für Pannen-/Unfallhilfe.

Übernimmt der BAVC im Pannenfall auch Übernachtungs-/Fahrtkosten?

Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT sind erweiterte Pannenhilfe-Leistungen enthalten, die europaweit gelten, sofern das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Schadenort mindestens 50 km vom Wohnort entfernt liegt. So können Sie sich nach Fahrzeugausfall oder -diebstahl entweder bis zu 3 Übernachtungen à 90 € je Übernachtung und Person (im Mobilschutz WELT 5 Übernachtungen à 90 €) erstatten lassen oder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse oder für einen Linienflug Economy-Klasse).

Anstelle dieser Erstattung von Übernachtungs- oder Fahrtkosten kann das Mitglied auch einen Mietwagen wählen. Hierfür erstattet der BAVC die Kosten für bis zu 7 Tage à 80 €, im Ausland bis insgesamt 500 €. Für die direkte Heimreise werden im Mobilschutz WELT alle Kosten für die Anmietung erstattet. Für die Mietwagenoption gilt keine Mindestentfernung vom Wohnort.

Im Mobilschutz BASIS werden die Kosten für 1 Übernachtung übernommen. Für diese Leistung gilt eine Mindestentfernung von 50 km vom Wohnort. Alternativ werden Kosten für 1 Tag Mietwagen ab Haustür übernommen.

Wer kommt, wenn ich eine Panne habe?
Für den BAVC sind die Silbernen Engel der Assistance Partner im Einsatz. Sie verfügen über eine Flotte von über 2.000 Pannenhilfefahrzeugen allein in Deutschland. Die silbernen Fahrzeuge mit rotem Schriftzug haben moderne Diagnosetechnik an Bord. Die Flotte ist rund um die Uhr im Einsatz und in der Regel binnen 40 Minuten zur Stelle. Sämtliche Einsätze werden über die Notrufzentrale organisiert, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Bei 61 % der Panneneinsätze kann der Fehler direkt vor Ort behoben werden. In Mitgliederbefragungen erhält die Pannenhilfe des BAVC Bestnoten.
Übernimmt der BAVC bei einer Panne im Ausland auch den Fahrzeugrücktransport?
Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT organisiert der BAVC bei einem Fahrzeugausfall im europäischen Ausland den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnort des Versicherten und übernimmt auch die Kosten für diesen Rücktransport, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann.
Welche Kosten und Leistungen umfasst die europaweite Pannenhilfe?

Für Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen eines Fahrzeuges zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt übernehmen wir alle Kosten mehrmals im Jahr. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, übernehmen wir alle Kosten für das Bergen. Diese Leistungen sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für fremde Fahrzeuge, sofern sie zu den geschützten Fahrzeugen gehören. Die Kostenübernahme gilt für:

  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort inklusive An- und Abfahrt der Servicefahrzeuge und mitgeführtem Kleinmaterial
  • Abschleppen bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt, auf Wunsch auch in eine vom Mitglied gewählte Werkstatt, sofern sie gleich weit entfernt ist. In Deutschland besteht Anspruch auf Abschleppen in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung von Schadenort.
  • Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder der Durchführung des Transportes in eine geeignete Werkstatt für maximal 2 Wochen
  • Kosten für Transport von Gepäck und Ladung; wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Kosten für den Transport gewerblicher Ladung oder von Tieren zahlen wir nicht.
  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort oder 120 € Kostenübernahme für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugschlüssels, wenn das Fahrzeug wegen Defekt, Einschluss im Fahrzeug, Verlust oder Diebstahl des Schlüssels nicht mehr fahrbereit ist. Die Kosten für den Ersatzschlüssel werden nicht gezahlt.
  • Kostenübernahme bis zu 50 € für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall am Schaden- und Folgetag mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Taxe bei Vorlage eines entsprechenden Beleges.

Bei Pannen außerhalb Europas zahlen wir einen Pannenhilfekostenzuschuss von 200 €. Im Mobilschutz WELT werden bis zu 300 € erstattet.

Wie hoch ist die Kostenübernahme im Pannenfall?

Unbegrenzt. Im Falle einer Panne übernimmt der BAVC sämtliche Kosten für Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort und - sollte das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden können - für das Abschleppen in die nächstgelegene geeignete Werkstatt, in Deutschland auf Wunsch auch in eine vom Mitglied genannte Werkstatt bis max. 50 km Entfernung vom Schadenort. Auch für das Bergen eines Fahrzeuges werden alle Kosten übernommen.

Diese Leistungen sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für fremde Fahrzeuge sowie zulassungspflichtige Krafträder, Trikes und Quads.

Kann ich bei einer Panne auch selbst eine Werkstatt mit der Pannenhilfe beauftragen?

Ja. Für selbstorganisierte Pannenhilfe und das Abschleppen in die nächst gelegene geeignete Werkstatt innerhalb Europas (in Deutschland auch in eine Werkstatt Ihrer Wahl bis zu 50 km vom Schadenort entfernt) zahlt der BAVC einen Kostenzuschuss von bis zu 300 €. Voraussetzung ist das Einreichen einer entsprechenden Werkstattrechnung.

Welche Leistungen umfasst der Ersatzteilversand ins Ausland?
Im Mobilschutz EURO und WELT kümmert sich der BAVC um Beschaffung und Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile und trägt die Kosten für den Versand, wenn die Entfernung zum Wohnort mindestens 50 km beträgt.
Übernimmt der BAVC bei einer Panne in Deutschland auch den Rücktransport des Fahrzeuges an den Wohnort?
Ja. Alternativ zur Erstattung von Übernachtungs-/Fahrt- oder Mietwagenkosten bietet der BAVC im Mobilschutz EURO und WELT in Deutschland auch den Pick-up-Service an. Dabei übernimmt der BAVC die Kosten für den gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann.
Übernimmt der BAVC auch die Kosten für Fahrzeugverzollung/Verschrottung im Ausland?
Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT übernimmt der BAVC die Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeugs, wenn die Entfernung zum Wohnort mindestens 50 km beträgt.
Welche Leistungen umfasst die Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall?

Im Mobilschutz EURO und WELT sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeuges bei Krankheit oder Tod des Fahrers und übernehmen die hierdurch entstandenen Kosten. Zusätzlich werden die Übernachtungskosten der Insassen für bis zu 3 Nächte à 90 € pro Nacht und Person (im Mobilschutz WELT 5 Nächte à 90 €) erstattet. Voraussetzung: Die Entfernung zum Wohnort beträgt mindestens 50 km.

Wird das Fahrzeug auch in eine Wunschwerkstatt abgeschleppt?

Generell übernehmen wir das Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt. Selbstverständlich bringen wir Sie auch zu einer von Ihnen gewählten Werkstatt, wenn diese gleich weit entfernt ist. In Deutschland besteht Anspruch auf Abschleppen in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung von Schadenort.

Trägt der BAVC auch die Kosten für die Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland?
Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT übernimmt der BAVC die Kosten für die Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen. Voraussetzung: Die Entfernung zum Wohnort beträgt mindestens 50 km.
Wer hat Anspruch auf Pannenhilfe?

Als BAVC-Mitglied haben Sie persönlich Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe. Bei Nutzung eines auf Sie zugelassenen Fahrzeuges besteht ein Anspruch auf diese Leistung auch für einen berechtigten Fahrer. Im Familientarif ist der Schutz auf die Familienmitglieder und deren Fahrzeuge erweitert.

Zur Familie gehören dabei der Ehegatte, Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied leben, sowie Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.

Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn dieser in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied lebt.

Hilft mir der BAVC auch in besonderen Notfällen?

Im Mobilschutz EURO und WELT organisiert der BAVC die erforderlichen Maßnahmen und übernimmt im Mobilschutz EURO 800 € der Kosten. Im Mobilschutz WELT werden bis zu 1.000 € erstattet.

Für welche Fahrzeuge gilt die europaweite Pannenhilfe?

Sie haben Anspruch auf Clubleistungen für alle unten aufgeführten geschützten Fahrzeuge.
Hierbei gilt:

  • Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn diese auf Sie zugelassen sind oder bei fremden Fahrzeugen, wenn diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.
  • Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind geschützt, wenn Sie Eigentümer sind oder diese zum Schadenzeitpunkt von Ihnen alleinverantwortlich geführt werden.

Geschützte Fahrzeuge sind:

  • Personenkraftwagen,
  • Lastkraftwagen bei rein privater Nutzung max. Breite 2,55 m, max. Gesamtlänge 10 m, max. Höhe 3,20 m, max. zulässiges Gesamt- gewicht 3,5 t (nur WELT),
  • Krafträder, Kleinkrafträder und Mopeds,
  • Trikes und Quads,
  • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
    sowie ein bei den vorgenannten Kraftfahrzeugen mitgeführter einachsiger Wohnwagen-, Transport- oder Bootsanhänger (2 Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als 1 Achse),
  • Elektro-Rollstühle/Scooter (als motorisierte Krankenfahrstühle),
  • Fahrräder und Pedelecs (für die Leistungen nach Fahrradausfall).

Nichtgeschützte Fahrzeuge sind:

  • zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne gültige Zulassung,
  • Schrottfahrzeuge,
  • Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge,
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder gewerblichen Güterbeförderung,
  • Fahrzeuge, als Selbstfahrervermietfahrzeuge,
  • Fahrzeuge bei Probe- oder Überführungsfahrten,
  • Omnibusse, mehrachsige Anhänger, Spezialfahrzeuge,
  • LKW (im Mobilschutz WELT, sofern sie nicht den in Geschützte Fahrzeuge genannten Voraussetzungen entsprechen),
  • Fahrzeuge, mit denen Sie an Motorsportveranstaltungen teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

Gilt die Pannenhilfe auch für ältere Fahrzeuge?
Ja, unsere Pannenhilfe gilt für Sie als Mitglied und mit allen Fahrzeugen, mit denen Sie unterwegs sind, unabhängig vom Fahrzeugalter.
Welche Leistungen beinhaltet der BAVC-Fahrradschutz?

Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen nach dem Ausfall eines Fahrrads oder Pedelecs:

  • Volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe (bei Eigenorganisation 75 €)
  • Volle Kostenübernahme für Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt (bei Eigenorganisation bis zu 150 €)
  • Kostenerstattung für Bergen bis zu zu 2.000 €
  • Kosten für Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €
    alternativ:
  • Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage max. 50 € pro Tag
    alternativ;
  • Max. 5 Übernachtungen à 80 €
  • Fahrradrücktransport, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden kann.
  • Kostenerstattung und Organisation der Verschrottung im europäischen Ausland
Mitglieder im Mobilschutz BASIS haben Anspruch auf bis zu 50 € Kostenerstattung für eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt sowie 50 € für ein Leihfahrrad.

Hilft mir der BAVC auch bei Schlüsselverlust?
Ja. Für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels zahlt der BAVC bis zu 120 € pro Panne. Kosten für den Ersatzschlüssel selbst werden nicht übernommen. Diese Leistung gilt in allen Leistungspaketen: Mobilschutz BASIS, EURO und WELT.
Kann ich auch die Notrufsäulen an der Autobahn nutzen?
Ja, bitte weisen Sie sich dort als BAVC-Mitglied aus und nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer.
Wie schnell ist die Pannenhilfe vor Ort?
Die Flotte ist rund um die Uhr im Einsatz und in der Regel binnen 40 Minuten zur Stelle. Sämtliche Einsätze werden über die Notrufzentrale organisiert. Bei 61 % der Panneneinsätze kann der Fehler direkt vor Ort behoben werden. In Mitgliederbefragungen erhält die Pannenhilfe des BAVC Bestnoten.
Welche Länder umfasst die europaweite Pannenhilfe?

Der Mobilschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas (Albanien, Andorra, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liech- tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mol- dawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slo- wenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich) sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.

Hilft mir der BAVC auch bei Pannen außerhalb Europas?

Ja. Bei Pannen außerhalb Europas zahlen wir einen Pannenhilfekostenzuschuss. Dieser Zuschuss ist Bestandteil aller 3 Leistungspakete: Im Mobilschutz BASIS und EURO beträgt der Höchstsatz 200 €, im Mobilschutz WELT werden bis zu 300 € erstattet.

Was geschieht, wenn ich auf Reisen erkranke?

Wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, organisiert der BAVC den Krankenrücktransport und übernimmt sämtliche Kosten (bei Rücktransport innerhalb Deutschlands bis zu 2.500 €). Ist statt des Krankenrücktransports ein Krankenhausaufenthalt vor Ort notwendig, stellt der BAVC den Kontakt zum Hausarzt her und benachrichtigt Ihre Angehörigen. Sollte Ihr Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauern, übernimmt der BAVC die Kosten für den Besuch durch Ihre Angehörigen. Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.
Die Kosten für eine Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt werden im Mobilschutz WELT übernommen.

Hilft mir der BAVC auch, einen Arzt zu finden, wenn ich auf Reisen bin?

Ja. Der BAVC informiert Sie über die medizinische Versorgung vor Ort und nennt Ihnen, sofern möglich, einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt.
Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Gelten die Leistungen im Krankheitsfall auch auf Reisen ohne Auto?
Ja. Alle personenbezogenen Leistungen gelten für das Mitglied auf Reisen unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Kümmert sich der BAVC auch um die Rückholung von Kindern?

Ja. Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt der BAVC die Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie Taxikosten bis 25 €. Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind, gilt keine Altersbegrenzung.

Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Welche Leistungen umfasst das Suchen, Retten und Bergen?

Für das Suchen, Retten und Bergen von Personen nach einem Unfall übernimmt der BAVC bis zu 5.000 € an Kosten.
Diese Leistung gilt im Mobilschutz EURO im europäischen Ausland. Im Mobilschutz WELT gilt diese Leistung weltweit einschließlich Deutschland.

Was geschieht, wenn ich meine Reise abbrechen muss?

Sollte Ihnen, Ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisenden Angehörigen während Ihrer Reise etwas zustoßen (schwere Erkrankung/Unfall oder Tod), organisiert der BAVC die außerplanmäßige Rückreise und übernimmt die Mehrkosten ggf. auch für notwendige Übernachtungen.

Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Wie hilft der BAVC, wenn ein Familienmitglied oder das Mitglied selbst während einer Reise verstirbt?
Der BAVC organisiert die Bestattung im Ausland oder die Überführung (auch im Inland) zum Bestattungsort und übernimmt auch die Kosten dafür.
Kann ich auf den BAVC zählen, wenn ich auf Reisen meinen Pass oder mein Geld/meine Kreditkarte verliere?

Ja. Der BAVC hilft Ihnen dabei, Ersatzdokumente zu beschaffen und übernimmt für diese Kosten bis zu 200 €. Sollte Ihnen Ihre Geld/Ihre Kreditkarte abhanden gekommen sein, so stellen wir einen Kontakt zu Ihrer Hausbank her, helfen, falls erforderlich bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten und stellen Ihnen bis zu 1.500 € als kurzfristiges Darlehen zur Verfügung.

Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Kann ich auf den BAVC zählen, wenn ich auf Reisen meine Medikamente verliere?

Ja. Wenn Sie auf Reisen ärztlich verordnete Medikamente verlieren, kümmert sich der BAVC in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt um die Beschaffung und den Versand von Ersatzpräparaten.

Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Kann ich auf den BAVC zählen, wenn ich auf Reisen mit dem Gesetz in Konflikt gerate?

Ja. Der BAVC hilft, einen Anwalt oder Dolmetscher zu beschaffen. Für Gerichtskosten zahlen wir Ihnen einen Kostenvorschuss von bis zu 3.000 €. Sollte die Hinterlegung einer Strafkaution notwendig sein, erhöht sich dieser Vorschuss zusätzlich um bis zu 13.000 €.

Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Hilft mir der BAVC auch bei Umbuchungen und Verspätungen?

Ja. Sollten Sie das gebuchte Verkehrsmittel verpassen oder selbiges sich verspäten oder ausfallen, dann hilft Ihnen der BAVC bei der Umbuchung und informiert auf Wunsch auch Dritte über den geänderten Reiseverlauf.

Diese Leistungen sind Bestandteil des Mobilschutzes EURO und WELT und gelten entsprechend europa- bzw. weltweit.

Gelten die Leistungen auch für meine Kinder und meinen Partner/meine Partnerin, wenn diese nicht gemeinsam mit mir verreisen?
Haben Sie für Ihre Mitgliedschaft den Familientarif gewählt, sind Ihre Kinder und Ihr Partner/ Ihre Partnerin gemäß der Familiendefinition auch dann abgesichert, wenn sie getrennt voneinander unterwegs sind. Kinder sind bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, volljährige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit abgesichert, jedoch nur wenn sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Als Kinder verstanden werden leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder des Mitglieds, seines Ehe- oder Lebenspartners.
Hilft mir der BAVC auch bei Naturkatastrophen im europäischen Ausland?

Ja. Im Mobilschutz EURO und WELT hilft der BAVC in diesem Fall bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernimmt die Kosten für 3 Übernachtungen. Im Mobilschutz WELT für bis zu 5 Übernachtungen. Alternativ übernimmt der BAVC die Kosten für Weiter-/Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung und Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.

Im Mobilschutz WELT gelten diese Leistungen auch bei Krisen.

Welche Leistungen gehören zum Reise-Notfallservice?
Der Reise-Notfallservice ist Bestandteil aller Mobilschutzpakete (BASIS, EURO, WELT). Er umfasst die Organisation von Kinderbetreuung, Haushüterservice, Handwerkerservice, Haustierrückholung/-versorgung sowie Ersatzbrillenbeschaffung/-versand.
Wann kann ich die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen?
Wenn Sie als Mitglied während einer Reise einen Unfall haben oder erkranken und Ihre zuhause gebliebenen minderjährigen Kinder ohne Betreuung sind, organisieren wir deren Betreuung. Die Kosten und die Haftung für die Betreuungsleitung werden dabei nicht übernommen.
Wann kann ich den Haushüterservice in Anspruch nehmen?
Wenn die vom Mitglied beauftragte Person, die das Haus oder die Wohnung am ständigen Wohnsitz des Mitglieds während dessen Abwesenheit betreuen soll, ihren Dienst unerwartet nicht antreten oder fortsetzen kann, vermitteln wir auf Anfrage einen uns bekannten Haushüter. Die Kosten und die Haftung für den Haushüter werden dabei nicht übernommen.
Wann kann ich den Handwerkerservice in Anspruch nehmen?
Wenn Sie als Mitglied auf Reisen sind und in dieser Zeit Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Brand, Wasser, Einbruch, Vandalismus) erheblich beschädigt wird, vermitteln wir auf Anfrage uns bekannte Handwerkerfirmen oder Dienstleistungsunternehmen für Soforthilfemaßnahmen. Die Kosten und die Haftung für die Leistungen dieser Firmen werden dabei nicht übernommen.
Wann kann ich die Haustierrückholung in Anspruch nehmen?
Wenn Sie als Mitglied auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod den mitgeführten Hund oder die Katze nicht versorgen, organisieren wir den Heimtransport und tragen hierfür die Kosten, sofern keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus organisieren wir, falls das Tier nach dem Transport nicht weiterversorgt werden kann, dessen Unterbringung und Versorgung, sofern dies nicht Ihre Verwandten oder Ihnen nahestehende Personen übernehmen können.
Wann kann ich den Brillenversand in Anspruch nehmen?
Wenn Sie als Mitglied auf einer Reise im Ausland Ihre Brille oder Kontaktlinsen verlieren, sorgen wir für die Beschaffung und die Zusendung einer Ersatzbrille bzw. Ersatzkontaktlinsen und übernehmen die hierdurch entstehenden Versandkosten. Die Kosten der Ersatzbrille oder der Ersatzkontaktlinsen werden dabei nicht übernommen.
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC bei Pannen außerhalb Europas?
Bis zu 200 €, wenn Sie uns eine entsprechende Rechnung einreichen. Im Mobilschutz WELT beträgt der Zuschuss bis zu 300 €.
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC bei Wildschaden/Tierkollision?
Für die Reparatur bei Fahrzeugschaden durch Tierkollision zahlt der BAVC pro Jahr einmalig bis zu 300 € (soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird). Alternativ zahlt der BAVC für Schäden durch nachgewiesenen Marderbiss pro Jahr einmalig bis zu 300 € für Material- und Lohnkosten (soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird).
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC bei Motorschaden?
Der BAVC zahlt eine jährliche Beihilfe von bis zu 154 € für einen Austausch- oder Teilemotor ab einem Rechnungsbetrag von 500 €. Die Beihilfe kann nicht gezahlt werden bei Schäden an der Lichtmaschine oder am Getriebe.
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC bei Glasbruchschaden?
Bis zu 60 € pro Jahr (ausgenommen sind Glühlampen und Totalschaden).
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC bei Unfallhilfeschaden?
Bis zu 500 € für Sachschäden in Folge von Bergung oder Transport Verkehrsunfallverletzter.
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC bei Fahrzeugschäden/Unfallfluchtschaden?
Bis zu 300 € für Schäden durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch Unbekannt.
Wie viel Beihilfe zahlt der BAVC für Rechtsberatung/Kfz-Sachverständigen?
Für eine erste anwaltliche Beratung: pro Jahr einmalig bis zu 100 €.
Alternativ :
Für einen Kfz-Sachverständigen: pro Jahr einmalig bis zu 100 € (nicht für Kfz-Gutachten nach Unfall)
Welche Kosten werden im Rahmen der Beihilfe bei Fahrradpanne erstattet?

Ist Ihr Fahrrad nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit und Sie organisieren eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt/ den Wohnort übernehmen wir bis zu 50 € der Kosten.

Kann das Fahrrad nicht am selben Tag repariert werden, übernehmen wir zusätzlich Kosten für die Nutzung eines Taxis / eines Leihfahrrads / eines öffentlichen Verkehrsmittels am Schaden- und Folgetag bis zu 50 €.

Eine Kostenerstattung von bis zu 50 € gilt auch für das behördlich angewiesene Bergen Ihres Fahrrades und für den Rücktransport Ihres gestohlenen Fahrrads nach Auffinden.

Der Schutz gilt für das im Eigentum des Mitglieds befindliche Fahrrad und für Pannen und Unfälle in Deutschland und den Nachbarländern.

Hinweis: Bitte beachten Sie die erweiterten Leistungen nach einer Panne mit dem Fahrrad in den Mitgliedschaften EURO und WELT. Zusätzlich haben Sie hier Anspruch auf ein Leihfahrrad, auf den Fahrradrücktransport, auf Kosten für die Heim- oder Weiterreise und vieles mehr.

Wie hilft mir der BAVC, wenn ich den falschen Kraftstoff getankt habe?
Haben Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt, erstatten wir zusätzlich zu den Leistungen für ein Abschleppen in die nächstgelegene geeignete Werkstatt bis zu 200 € der Kosten für das Entfernen des Kraftstoffes.
Beteiligt sich der BAVC an den Kosten für Fahrsicherheitstrainings?
Ja. Der BAVC zahlt 50 € Zuschuss für vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) anerkannte Kurse. Senioren, die bei einem Fahrlehrer ihrer Wahl ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen, erhalten ebenfalls diesen Zuschuss.
Beteiligt sich der BAVC auch an den Kosten für Erste-Hilfe-Kurse?
Ja. Der BAVC zahlt einen Zuschuss von 30 €.
Bekomme ich beim BAVC auch das Camping Carnet International?
Ja. Für BAVC-Mitglieder kostet die Einjahreskarte nur 6 €.
Erhalte ich als Schwerbehinderter einen Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag?
Der BAVC bietet für Menschen mit Behinderung erweiterte Leistungen im Pannenfall zum jeweiligen Beitrag der gewählten Mitgliedschaftsart.
Welche zusätzlichen Leistungen bietet der BAVC seinen Mitgliedern mit Behinderung?
Mitgliedern mit Handicap bietet der BAVC zusätzliche Pannenhilfe, Beratungsleistungen und Vergünstigungen an:
  • Deutschlandweite Pannenhilfe für umgerüstete Fahrzeuge
  • Deutschlandweite Pannenhilfe für Elektrorollstühle und Scooter
  • Erhöhter Zuschuss für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
  • Zusätzliche Beratungsleistungen
Welche Leistungen umfasst die deutschlandweite Pannenhilfe für umgerüstete Fahrzeuge?
Bei einer Panne mit einem umgerüsteten Fahrzeug sorgt der BAVC deutschlandweit für den Transport zur zuständigen Umrüstwerkstatt oder zu nächstgelegenen Spezialwerkstatt und übernimmt hierfür bis zu 500 € der Kosten für den Fahrzeugtransport. (Voraussetzung: Das umgerüstete Fahrzeug kann nicht am Pannenort wieder fahrbereit gemacht werden und muss aufgrund seiner besonderen Umrüstungen in einer auf diese Anforderungen spezialisierten Werkstatt repariert werden.) Für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall zahlt der BAVC einen erhöhten Zuschuss von 100 € statt 50 €.
Welche Leistungen umfasst die deutschlandweite Pannenhilfe für Elektrorollstühle und Scooter?
Kann das Fahrzeug am Pannenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der BAVC für den Transport des Fahrzeugs an den Wohnort oder den derzeitigen Aufenthaltsort des Mitglieds. Alternativ und auf Wunsch des Mitglieds wird das Fahrzeug in ein vom Mitglied genanntes Sanitätshaus gebracht. Dafür werden Kosten bis zu 500 € erstattet. Für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall zahlt der BAVC einen erhöhten Zuschuss von 100 € statt 50 €.
Welche zusätzlichen Beratungsleistungen erhalte ich als Mitglied mit Handicap?
Der BAVC übernimmt die Kosten für eine umfassende telefonische Beratung durch BAVC-nahe Spezialisten zu folgenden Themen:
  • Erlangung eines kraftfahrtechnischen Gutachtens inkl. Zuschuss zu den ggf. damit verbundenen Kosten
  • Bedarfsgerechte Umrüstung des Fahrzeuges und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme entsprechender Zuschüsse
  • Fahrschulen mit Spezialfahrzeugen
Darüber hinaus stellt der BAVC schriftliche Informationen kostenlos zur Verfügung.
Wer kann die zusätzlichen Handicap-Leistungen in Anspruch nehmen?
  • Sie als Mitglied, wenn Sie auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug, einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte.
  • Ihre Angehörigen, wenn Sie als Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen sind, weil Ihr/Ihre Lebenspartner/in oder Ihr Kind behindert ist.
Welche Leistungen beinhaltet der BAVC-Fahrradschutz?

Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf umfassende Leistungen nach dem Ausfall eines Fahrrads oder Pedelecs:

  • Volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe (bei Eigenorganisation 75 €)
  • Volle Kostenübernahme für Abschleppen einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt (bei Eigenorganisation bis zu 150 €)
  • Kostenerstattung für Bergen bis zu zu 2.000 €
  • Kosten für Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €
    alternativ:
  • Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage max. 50 € pro Tag
    alternativ;
  • Max. 5 Übernachtungen à 80 €
  • Fahrradrücktransport, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden kann.
  • Kostenerstattung und Organisation der Verschrottung im europäischen Ausland
Mitglieder im Mobilschutz BASIS haben Anspruch auf bis zu 50 € Kostenerstattung für eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt sowie 50 € für ein Leihfahrrad.

Gibt es Leistungen bei einer Fahrrad-/Pedelecpanne in allen Mitgliedschaftsarten?

Im Mobilschutz EURO und WELT haben Sie Anspruch auf eine umfassende Unterstützung nach einer Panne mit dem Fahrrad oder einem Pedelec – so wie sie es von der Hilfe nach einer Autopanne kennen: Wir organisieren eine mobile Pannenhilfe und wenn nötig den Transport in eine Werkstatt. Wir halten Sie mit einen Ersatzfahrrad mobil, erstatten Kosten für die Heim- und Weiterreise oder übernehmen Kosten für Übernachtungen.

Mitglieder im Mobilschutz BASIS erhalten für Pannenhilfe/Transport in die Werkstatt oder ein Leihfahrrad einen Zuschuss bis 100 €.

Was ist eine Fahrrad-/Pedelecpanne?

Eine Panne beim Fahrrad/Pedelec ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden), aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.

Was gilt nicht als Fahrrad-/Pedelecpanne?

Ein entladener oder entwendeter Akku oder fehlender Reifendruck, der durch den Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann, gilt nicht als Panne. Auch ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand eines Fahrrades oder Pedelecs gilt nicht als Panne.

Erhalte ich die Fahrradpannenhilfe auch, wenn mein Fahrrad an der Haustür eine Panne hatte?

Ja, alle Leistungen gelten ohne Mindestentfernung also auch bei Pannen am Wohnort.

Erhalte ich Leistungen auch, wenn mein Fahrrad/mein Pedelec gestohlen wurde?

Ja, ist ein Fahrrad/Pedelec gestohlen worden oder nach einem Teilediebstahl nicht mehr fahrbereit, können Sie wie nach einer Panne, ein Leihfahrrad nutzen oder alternativ Kosten für die Weiter- oder Heimreise oder Übernachtung in Anspruch nehmen. Ist eine Reparatur innerhalb von 3 Werktagen nicht möglich, übernehmen wir den Rücktransport.

Diese Leistung gilt auch, wenn das Fahrrad/Pedelec nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wurde.

Welche Leistungen umfasst die europaweite Fahrrad-/Pedelec-Pannenhilfe?

Nach einer Panne sorgen wir für eine mobile Pannenhilfe, die versucht, das Fahrrad am Schadenort wieder fahrbereit zu machen. Die entstehenden Kosten übernehmen wir. Ist eine Bergung nötig, erstatten wir die Kosten bis zu 2.000 €. Kann das Fahrrad am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen wir den Transport in die nächstgelegene Werkstatt inklusive Gepäck.

Wir halten Sie mit einem Leihfahrrad mobil (bis zu 7 Tage á 50 €) oder übernehmen die Kosten der Weiter- oder Rückfahrt bis 500 €. Alternativ übernehmen wir Übernachtungskosten (max. 5 Nächte à 80 €). Ist eine Reparatur innerhalb von 3 Werktagen nicht möglich, kümmern wir uns um den Fahrradrücktransport und übernehmen die hierdurch entstandenen Kosten. Im Ausland kümmern wir uns außerdem um die Verschrottung.

Wo können die Leistungen nach Fahrradpanne genutzt werden?

Die Leistungen nach Fahrradpanne gelten bereits ab Haustür (also ohne Mindestentfernung) und europaweit.

Erhalte ich ein Leihfahrrad?

Ja, ist Ihr Fahrrad nicht mehr fahrbereit, vermitteln wir Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (max. 7 Tage à 50 € pro Tag). Diese Leistung gilt bereits ab Haustür.

Übernimmt der BAVC nach einer Fahrrad-/Pedelecpanne auch Übernachtungs-/Fahrtkosten?

Ja, auf Wunsch reservieren wir Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für max. 5 Nächte à 80 €.

Übernimmt der BAVC bei einer Panne auch den Rücktransport des Fahrrads, wenn eine Reparatur nicht möglich ist?

Ja, kann das Fahrrad am Schadenort innerhalb von 3 Werktagen nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort, auf Wunsch an Ihren Wohnsitz.

Übernimmt der BAVC auch die Kosten für die Fahrrad-Verschrottung im Ausland?

Ja, muss das Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernehmen wir die Organisation und die hierfür anfallenden Kosten. Ihr Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren.

Wer hat Anspruch auf Hilfe bei einer Fahrradpanne?

Alle Mitglieder mit einem Mobilschutz EURO oder WELT profitieren von der umfassenden Hilfe nach einer Panne mit dem Fahrrad/dem Pedelec.

Haben Sie den Familientarif gewählt, gelten die Leistungen auch für Ehegatten und für Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bzw. bis zum vollendendeten 27. Lebensjahr, solange sie noch in der ersten Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben.

Hilft der BAVC auch, wenn der Akku des E-Bikes entladen ist?

Nein, ein entladener Akku gilt nicht als Panne.