Mit dem E-Bike in den Urlaub
Der Fahrradtourismus erfreut sich bereits seit Jahren wachsender Beliebtheit. Der Ausbau von Radwegenetzen und Radfernwegen schreitet voran. Auch die Tourenplanung und Orientierung unterwegs ist dank digitaler Unterstützung per Navi oder Smartphone heute wesentlich komfortabler als zu Zeiten der Faltkarten und Atlanten. Wer nicht direkt an der Haustür startet, nimmt sein Rad oder E-Bike huckepack per passendem System auf dem Dach oder am Heck seines Autos mit. Ein Transport per Bahn ist unter gewissen Voraussetzungen und frühzeitiger Planung ebenfalls möglich. Was es beim E-Bike-Fahren im europäischen Ausland grundsätzlich zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: was ist eigentlich was?
E-Bike-Beförderung per Auto
Vor dem Transport zu beachten
EU-Länder, in denen eine Warntafel am Heckträger erforderlich ist
Mit E-Bike/Pedelec unterwegs in Europa
Regeln für E-Bikes in ausgewählten europäischen Ländern
Noch ein Tipp zum Schluss: E im Griff
E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: was ist eigentlich was?
Da die Begriffe häufig synonym verwendet werden, seien sie hier noch einmal kurz erklärt. Die Unterscheidung nach Geschwindigkeit und Motorleistung ist in vielen europäischen Ländern nahezu gleich.
Gut zu wissen: BAVC-Mitglieder mit Mobilschutz EURO oder WELT können europaweit auf unseren umfassenden Fahrrad-/Pedelec-Schutz zählen.
E-Bike:
Der Begriff wird häufig als Sammelbegriff für alle Arten von elektrisch angetriebenen Fahrrädern verwendet. Strenggenommen bezeichnet E-Bike jedoch ein elektrisch motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung bis zu 25 km/h schnell fährt. Während für Pedelecs bis 25 km/h in Deutschland kein Führerschein erforderlich ist, dürfen E-Bikes nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung und mit Motorradhelm gefahren werden. Auch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht. Sie dürfen auch auf Radwegen benutzt werden, wenn diese mit dem Schild „E-Bikes frei“ gekennzeichnet sind.
Pedelec:
Diese Bezeichnung ist korrekt für Fahrräder, deren Elektromotor Kraft nicht auf Knopfdruck, sondern nur bei Pedalbetrieb liefert und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist jedoch zulässig. Der Motor darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben.
S-Pedelec:
Steht für Speed-Pedelec und umfasst Zweiräder mit Elektromotor, die eine Tretunterstützung für eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h bieten. Das Leistungsspektrum ihrer Motoren reicht von 500 bis 4.000 Watt. S-Pedelecs gelten in Deutschland als Kleinkraftrad, dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, sind jedoch führerschein-, helm- und versicherungspflichtig. Anders als Pedelecs dürfen S-Pedelecs keine Radwege benutzen, es sei denn, dies ist durch entsprechende Beschilderung explizit erlaubt. Auch Fahrradanhänger sind für S-Pedelecs tabu.
E-Bike-Beförderung per Auto
Während es für Fahrräder auch eine breite Palette an Dachträgersystemen gibt, sollten E-Bikes/Pedelecs per Heckträgersystem transportiert werden. Diese werden entweder an der Hecktür oder auf der Anhängerkupplung montiert. Für Dachgepäckträger sind die Elektrofahrräder einfach zu schwer und beeinträchtigen massiv das Fahrverhalten des Autos.
Ein wichtiges Kriterium ist die für die Anhängerkupplung maximal zulässige Stützlast. Sie gibt an, wie viel Gewicht von oben auf sie einwirken darf. Dieser Wert beträgt je nach Fahrzeug und Ausführung in der Regel 70 bis 90 kg, nicht zu verwechseln mit dem für den Fahrradträger angegebenen Stützlast-Wert.
Bei nachgerüsteten Anhängerkupplungen sollte ein Aufkleber an Heckklappe oder -blech Auskunft über deren Stützlastwert geben. Bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung ab Werk ist die maximal zulässige Stützlast im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Vorausgesetzt, dass die Anhängerkupplung dies zulässt, sollte die maximale Zuladung eines Trägersystems für die Anhängerkupplung bei mindestens 60 kg liegen. Hier gilt es immer den niedrigeren Wert zu beachten, auch wenn die Stützlast des Fahrradträgers höher sein sollte als die der Kupplung am PKW. Die Auswahl an entsprechenden Systemen ist recht groß. Testberichte, wie z.B. von Stiftung Warentest, helfen bei der Orientierung.
Vor dem Transport zu beachten
Akku entfernen:
Akku und Display sollten vor dem Transport abmontiert und beides sicher im Wageninnenraum transportiert werden. So wird die empfindliche Elektronik vor Stößen, Feuchtigkeit und extremen Temperaturen geschützt. Ein Akku, der ungesichert außen mitreist, kann sich bei einer Vollbremsung in ein gefährliches Geschoss verwandeln.
StVO beachten:
Weil beim Hecktransport das rückwärtige Kennzeichen am Auto verdeckt ist, muss ein Kennzeichen am Fahrradträger angebracht sein. Das Schild kann zur Not selbst gemalt sein, sollte in Größe und Lesbarkeit aber einem offiziellen Kennzeichen entsprechen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann ein Blechkennzeichen online bei entsprechenden Anbietern ordern.
Der Fahrradträger muss mit funktionierenden Rück- und Blinklichtern ausgestattet sein. Deren Funktionsfähigkeit sollte man vor Fahrtantritt überprüfen. Ferner ist darauf zu achten, dass die Fahrräder bzw. E-Bikes seitlich jeweils nur 20 cm über die Abmessungen des Autos hinausragen dürfen.
Lose Teile sichern:
Neben Akku und Display sollten auch andere abnehmbare Teile wie Taschen, Körbe oder Kindersitze vor der Fahrt entfernt und im Wageninneren oder ggf. auch in der Dachbox verstaut werden.
Zusätzlicher Tipp:
Wer sein E-Bike während des Transports vor Schmutz und Wettereinflüssen schützen will, kann einzelne Baugruppen wie Motor, Lenker oder das komplette Rad in eine Schutzhülle packen. Je passgenauer, desto besser für den Kraftstoffverbrauch und die Nerven, denn alles, was flattert, kostet Sprit und erhöht die Fahrgeräusche.
EU-Länder, in denen eine Warntafel am Heckträger erforderlich ist
Wenn in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Fahrräder oder E-Bikes am Heck des PKW mitreisen, ist keine zusätzliche Warntafel vorgeschrieben. Anders sieht es jedoch in Italien, Spanien und Portugal aus. Hier sind beim Transport von Gegenständen per PKW Warntafeln Pflicht, wenn diese Gegenstände über die im Fahrzeugschein eingetragene PKW-Länge hinausreichen.
Italien:
Die Warntafel aus Metall sollte fünf rote und vier weiße Streifen aufweisen und eine Abmessung von 50 x 50 cm haben. Ohne Warntafel drohen mindestens 80 € Bußgeld.
Spanien:
Die Warntafel für Spanien benötigt drei rote und zwei weiße Streifen, misst ebenfalls
50 × 50 cm und sollte aus Aluminium sein. Wer ohne erwischt wird, muss mit mindestens 200 € Geldbuße rechnen.
Portugal:
Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie in Spanien, deshalb eignet sich die gleiche Warntafel. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von rund 120 €.
Mit E-Bike/Pedelec unterwegs in Europa
Innerhalb der EU wurden inzwischen zwar viele Standards vereinheitlich. Dennoch gibt es von Land zu Land auch bei den E-Bikes und Pedelecs nach wie Unterschiede: In manchen besteht Helm- und/oder Warnwestenpflicht, gelten strenge Vorschriften für den Transport von Kindern per Pedelec-Anhänger, in anderen hingegen nicht. Hier eine kurze Übersicht über die Besonderheiten in beliebten Reiseländern.
Regeln für E-Bikes in ausgewählten europäischen Ländern
Die im Folgenden zusammengestellten Informationen stellen eine Orientierungshilfe dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen vorbehalten. Wer einen Urlaub auf dem Pedelec/-E-Bike plant, sollte sich vorab jedoch genau über die geltenden Regeln des betreffenden Landes informieren.
Belgien
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
Reflektoren: vorne, hinten, an den Pedalen und in den Rädern
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Helmpflicht (nach Norm EN 1078)
Führerschein Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Bulgarien
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelmpflicht für unter 18-Jährige
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelmpflicht (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse A1
Nummernschild
Radwegbenutzung ist erlaubt
Dänemark
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Fahrradhelmpflicht (Norm EN 1078)
Führerschein Klasse M für unter 18-Jährige (Mindestalter 15 Jahre)
Radwegbenutzung ist erlaubt
Deutschland
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Helmpflicht (nach Norm NTA 8776)
Führerschein Klasse AM (ab 16 Jahren)
Nummernschild (Versicherungskennzeichen)
Radwegbenutzung nur, wenn durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt
Finnland
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelmpflicht (nach Norm EN 1078)
Kein Führerschein erforderlich, ab 15 Jahren
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Helmpflicht (nach Norm EN 1078)
Führerschein Klasse M (Mindestalter 15 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung ist erlaubt
Frankreich
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen, bis 12 Jahre Pflicht
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelm Pflicht (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre)
Reflektierende Weste für Fahrten bei Nacht außerorts sowie bei schlechter Sicht
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Italien
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
Klingel oder Hupe
Lichter
Reflektoren
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelm (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse AM (Mindestalter 14 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Kroatien
Helmpflicht bis 16 Jahre
Radwegbenutzung für Pedelec bis 25 km/h
Niederlande
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Velohelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Helmpflicht (nach Norm NTA 8776)
Führerschein Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Österreich
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelmpflicht bis 12 Jahre
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelmpflicht (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Portugal
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelmpflicht (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre)
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Rumänien
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Velohelm empfohlen, bis 16 Jahre obligatorisch
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelmpflicht
Führerschein
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Schweden
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen, bis 15 Jahre obligatorisch
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelmpflicht (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Schweiz
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelm empfohlen
Führschein Klasse M von 14 bis 16 Jahren, ab 16 Jahren kein Führerschein notwendig
Ausrüstung wie bei Fahrrad, u.a. fest angebrachte Fahrradbeleuchtung
Rückspiegel empfohlen
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Fahrradhelmpflicht
Führerschein Klasse M
Vignette
Nummernschild
Motorfahrradbeleuchtung
Lichtpflicht (Fahren mit eingeschaltetem Licht)
Rückspiegel links
Radwegbenutzung Pflicht
Slowenien
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelmpflicht bis 18 Jahre (nach EN 1078)
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Fahrradhelmpflicht (nach Norm EN 1078)
Führerschein Klasse AM, (Mindestalter 15 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung erlaubt
Spanien
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Fahrradhelmpflicht (nach Norm EN 1078)
Kein Führerschein erforderlich
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelmpflicht (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse A1 (Mindestalter 15 Jahre)
Nummernschild
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Ungarn
E-Bike/Pedelec (bis 25 km/h):
Velohelm empfohlen
Kein Führerschein erforderlich
Reflektierende Weste für Fahrten bei Nacht
E-Bike/S-Pedelec (bis 45 km/h):
Motorradhelm (nach Norm ECE 22.05)
Führerschein Klasse AM (ab 16 Jahren)
Radwegbenutzung nicht erlaubt
Noch ein Tipp zum Schluss: E im Griff
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat unter dem Motto „E im Griff“ eine Kampagne initiiert, die Tipps und Informationen für das Fahren mit E-Bikes und Pedelecs bereithält. Auch das Thema E-Lastenräder und Transport von Kindern per E-Lastenrad kommt dabei nicht zu kurz. Hier geht’s zur Kampagnen-Website.
Bild: christophstoeckl