Unfallrisiko Blindflug 

Nebelbänke? Aquaplaning? Sturmböen? Glätte? Weit gefehlt. Grell blendendes Sonnenlicht ist Ursache Nr. 1 der witterungsbedingten Unfälle. Das belegen Zahlen des statistischen Bundesamtes. So passieren zwei Drittel aller schweren Verkehrsunfälle, die durch Wettereinflüsse verursacht werden, weil grelles Sonnenlicht die Sicht behindert.

Im Spätsommer und zum Ende der Winterzeit ist die Gefahr geblendet zu werden besonders groß. Etwa, wenn in den Morgenstunden und am späten Nachmittag die tiefstehende Sonne plötzlich hinter hohen Häusern hervorbricht. Wenn ihr Licht nach Passieren eines Waldstücks seitlich durch die Scheibe schießt oder bei Erreichen einer Anhöhe frontal ins Auge sticht. In solchen Situationen haben die Augen keine Chance, sich an das Licht zu gewöhnen. Die Fahrt wird hochriskant. Wer bei Tempo 50 nur eine Sekunde geblendet ist, legt dabei 14 Meter im Blindflug zurück.

Zwar geschehen die meisten blendungsbedingten Unfälle innerorts. Doch bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Folgen aufgrund des höheren Tempos besonders schwerwiegend. Wer einen Unfall verursacht, weil er durch die Sonne geblendet wurde, kann hierfür vor Gericht keine mildernden Umstände geltend machen. Denn als Autofahrer sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Fahrweise der Situation anzupassen. Alles andere kann als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Um das Blindflugrisiko zu reduzieren, empfiehlt der BAVC, neben einer vorsichtigen Fahrweise, immer eine Sonnenbrille an Bord und griffbereit zu haben und auch die Sonnenblenden zu nutzen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Front- und Seitenscheiben Ihres Wagens sauber sind. Denn Schmutzfilm und Schlieren verstärken den Blendeffekt zusätzlich. Und falls Sie einmal nicht erkennen können, ob die Ampel vor Ihnen rot oder grün ist: Aussteigen und nachsehen. Das Recht dazu haben Sie.

Was Sie für einen sicheren Start in den Herbst ebenfalls noch im Blick haben sollten, lesen Sie in der aktuellen BAVC info.


Bildquelle: Miredi - Fotolia.com