Wird das Fahrzeug auch in eine Wunschwerkstatt abgeschleppt?

Generell übernehmen wir das Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt. Selbstverständlich bringen wir Sie auch zu einer von Ihnen gewählten Werkstatt, wenn diese gleich weit entfernt ist. In Deutschland besteht Anspruch auf Abschleppen in eine Wunschwerkstatt bis 50 km Entfernung von Schadenort.