Sammeln Sie Punkte? Was Autofahrer über Flensburg wissen sollten

Seit Dezember 2016 lässt sich der persönliche Punktestand in Flensburg auch online abfragen. Kostenlos. Vorausgesetzt, man verfügt über die erforderliche technische Ausstattung.

Onlineabfrage klingt bequem und unkompliziert. Doch so einfach wie E-Mails checken ist die Sache dann doch nicht. Schließlich handelt es sich um sensible Daten. Und die sollen vor unberechtigtem Zugriff geschützt bleiben. Ruft man die entsprechende Seite im Webauftritt des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) auf, so findet man dort die Angaben zu den technischen Voraussetzungen:

  • Neuer Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • auf dem Computer vorinstallierte Anwendung „Ausweis-App2“
  • Kartenlesegerät

Andere Auskunftswege

Wem dieser Aufwand zu hoch ist, der kann die Auskunft auch per Post beantragen (Dauer ca. 10 Arbeitstage). Das Formular dazu lässt sich ebenfalls auf der Website des KBA herunterladen. Wer um die Ecke wohnt oder die Anreise nicht scheut, kann natürlich auch im Auskunftspavillon in Flensburg persönlich vorstellig werden und sein Auskunftsersuchen auf den Weg bringen (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen).

KBA-Auskunftspavillon Flensburg
Der KBA-Auskunftspavillon in Flensburg (Quelle: KBA)

Darüber hinaus gibt es auch Dienstleister, die im Netz die Auskunftsbeschaffung gegen Gebühr anbieten. Doch dann kann das Ganze schnell auch mal 60 € kosten. Wer es ganz besonders eilig hat, z.B. weil der künftige Arbeitgeber den Nachweis eines makellosen Punktekontos verlangt, dem könnte dieser Service eine Überlegung wert sein. Doch ab einem gewissen Punktestand verschickt das KBA ohnehin schriftliche Mitteilungen. Aber der Reihe nach.

Das Punktesystem

Mit dem Ziel, es zu vereinfachen, wurde das einst auf 18 Punkte ausgelegte Register in Flensburg vor ein paar Jahren generalüberholt. Seit Mai 2014 ist das nun auf acht Punkte begrenzte „Fahreignungs-Bewertungssystem“ mit folgenden Regeln in Kraft:

  • Für schwere Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. Dieser bleibt zweieinhalb Jahre in der Kartei bestehen.
  • Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten ohne Entzug des Führerscheins werden mit zwei Punkten mit einer Tilgungsfrist von fünf Jahren geahndet
  • Für Straftaten mit Entzug des Führerscheins gibt es drei Punkte, die zehn Jahre im Bestand bleiben.

Jeder Autofahrer beginnt seine Karriere mit einem leeren Punktekonto. Sammelt er in Folge eines Vergehens Punkte, so verjähren diese fristgemäß. Kommen durch weitere Delikte neue Punkte hinzu, summieren sich die Punkte für die Dauer ihrer jeweiligen Gültigkeit.

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung im System
    Auf diesem Level sind zwar keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Wer jedoch freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, kann einen Punkt wieder wettmachen.
  • 4 bis 5 Punkte: schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung
    Nun gilt der Verkehrsteilnehmer als wiederholt auffällig. Er erhält eine schriftliche Ermahnung und wird darüber informiert, dass er freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen kann, um seine individuelle Fahreignung zu verbessern. Folgt er diesem Vorschlag, wird ein Punkt getilgt. Generell ist ein solcher Punktabzug einmal in fünf Jahren möglich.
  • 6 bis 7 Punkte: schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung
    Spätestens jetzt wird es ernst. Bei diesem Punktestand ist die schriftliche Verwarnung mit der Anordnung gekoppelt, ein Fahreignungsseminar zu absolvieren. Und zwar innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt des Punkteeintrags.
  • 8 Punkte: Führerscheinentzug
    Ende der Fahnenstange. Alle Maßnahmenstufen sind durchlaufen. Der Führerschein wird entzogen.

Zusatzregelung für Fahranfänger

Unerfahrenheit und Risikobereitschaft sind eine brisante Mischung, die sich vor allem bei jungen Fahranfängern zeigt. Sie ist der Grund für die zweijährige Bewährungsfrist, die für Fahranfänger gilt und der erhöhten Unfallgefahr entgegenwirken soll. Ergänzend dazu gibt es individuelle Maßnahmen für auffällig gewordene Fahranfänger:

  • Teilnahme an Aufbauseminaren
  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
  • Verkehrspsychologische Beratung

Diese Maßnahmen sind weniger als Bestrafung gedacht. Vielmehr sollen sie dem Betreffenden helfen, Defizite in seiner Einstellung und seinem Verhalten zu erkennen und zu beheben.

Fehlverhalten von Fahranfängern auf Probe wird nicht nur per Flensburger Punkteskala aktenkundig. Zusätzlich wird auch die Schwere des Deliktes gewertet. Als schwerwiegend gelten z.B. Tempoüberschreitungen. Weniger stark ins Gewicht fallen z.B. technische Fahrzeugmängel.

StufeDeliktanzahl und -schwereMaßnahmen
1 Ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikte Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
2 Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte Verwarnung
Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.
3 Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

 

Ein Katalog für alle(s)

Der Bußgeldkatalog wird kontinuierlich erweitert und zuweilen auch verschärft. So gelten seit Oktober 2017 z. B. strengere Strafen bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer. Wer erwischt wird, muss 100 Euro Strafe zahlen und kassiert einen Punkt. Wer mit dem Telefon in der Hand einen Unfall baut, dem drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Die fünf häufigsten Vergehen

Platz 1: Falsch parken und halten

Im absoluten Halteverbot parken, mal kurz in der zweiten Spur halten und zum Bäcker reinhüpfen, eine Einfahrt blockieren … Die mit Abstand meisten Bußgeldbescheide werden für kreatives Parken erteilt und kosten je nach Situation 10 bis 35 Euro Geldbuße.

Platz 2: Geschwindigkeitsverstöße

Hier kann es schon richtig teuer werden. Wer geblitzt wird und höchstens 20 km/h zu schnell war, kommt mit bis zu 35 Euro Bußgeld davon. Wer es noch eiliger hatte, muss mit 70 bis 680 Euro und ein bis zwei Punkten rechnen.

Platz 3: Missachtung der Vorfahrt

Verstöße gegen die Rechts-vor-Links-Regel und das Ignorieren entsprechender Schilder und Ampeln liegen auf Platz drei der Delikt-Hitliste. Wer erwischt wird, muss 25 Euro Bußgeld zahlen, sofern er mit seinem Verhalten keine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht hat. Falls doch, sind für diese Fahrfehler 100 bis 125 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

Platz 4: Zu geringer Sicherheitsabstand

Vor allem auf Autobahnen ist zu dichtes Auffahren ebenso populär wie riskant. Doch wer drängelt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Entsprechend empfindlich sind die Strafen. Ab Tempo 80 km/h drohen Bußgelder und Fahrverbote. Dabei ist die Faustregel eigentlich ganz einfach: Außerhalb von geschlossenen Ortschaften den halben Tachowert als Sicherheitsabstand einhalten.

Platz 5: Falscher Überholvorgang

Wer es eilig hat, übersieht leicht auch mal eine durchgezogene Linie oder das Überholverbotsschild am Straßenrand. Die Sanktionen dafür fallen sehr unterschiedlich aus. Je nach Situation drohen 20 bis 300 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

 

 

 


Fotos: KBA; pattilabelle

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