Autofahren im Ausland

Wer sich im europäischen Ausland ans Steuer setzt, braucht in der Regel nicht zusätzlich einen Internationalen Führerschein. Wer jedoch etwas weiter und länger verreist, der sollte sich rechtzeitig über die gültigen Bestimmungen des Reiselandes informieren und auch seinen Versicherungsschutz im Blick haben. Der BAVC hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Wann brauche ich im europäischen Ausland einen internationalen Führerschein?

Das kommt darauf an, wohin die Reise geht. Prinzipiell ist der Internationale Führerschein ein Zusatzdokument, das der besseren Verständigung dient und nur in Verbindung mit dem regulären EU-Führerschein gilt. Diesen müssen Sie also in jedem Fall dabei haben. Für folgende Länder Osteuropas empfiehlt sich zusätzlich der Internationale Führerschein:

  • Albanien
  • Moldawien
  • Russland
  • Ukraine
  • Weißrussland
  • Für die Türkei ist der Internationale Führerschein nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.

    Reisen in die USA und nach Kanada

    Nicht alle US-Bundesstaaten akzeptieren den deutschen Führerschein. Vor allem in Florida, Kentucky und Georgia verlaufen Begegnungen mit der Polizei im Straßenverkehr deutlich entspannter, wenn Sie als ausländischer Autofahrer einen Internationalen Führerschein vorweisen können. Aber auch in den anderen Teilen der USA ist es kein Fehler, zusätzlich den Internationalen Führerschein parat zu haben.

    Dieselbe Empfehlung gilt für Kanada. Dort ist der Internationale Führerschein zwar nicht zwingend erforderlich, aber sehr hilfreich im Kontakt mit Autovermietungen und Behörden. Auch im Falles eines Unfalls.

    (Sonder-)Regelungen in anderen beliebten Reiseländern

    • Australien
      Laut Konsulat in Sidney genügt eine offizielle Übersetzung des deutschen Führerscheins.
    • Bolivien
      Hier müssen Sie Ihren Internationalen Führerschein vor Ort abstempeln lassen.
    • Brasilien
      Planen Sie einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen, wird Ihnen ein zeitlich begrenzter brasilianischer Führerschein ausgestellt.
    • China
      Egal, wie lange Sie bleiben: Sie müssen in der Regel eine zusätzliche Fahrprüfung ablegen.
    • Indonesien
      Sich selbst ans Steuer eines Mietwagens setzen dürfen Sie nur in Bali. Im übrigen Land dürfen Sie sich nur von einem Fahrer chauffieren lassen.
    • Japan
      Hier kommen Sie nur mit einer beglaubigten Übersetzung des Internationalen Führerscheins weiter, angefertigt von der deutschen Botschaft oder einer anderen deutschen Auslandsvertretung. Zusammen mit dem Visum gilt diese für drei Monate. Kosten: rund 3.000 Yen (etwa 23 Euro).
    • Katar
      Hier gilt der Internationale Führerschein nur 7 Tage. Danach ist eine „Temporary Visitor’s Driving Licence“ (zeitlich begrenzte Fahrerlaubnis für Besucher) erforderlich. Ausgestellt wird sie von den örtlichen Behörden.
    • Kenia
      Der Internationale Führerschein bleibt nur drei Monate gültig.
    • Neuseeland
      Wer einen deutschen Führerschein samt Übersetzung oder einen Internationalen Führerschein vorweisen kann, darf damit maximal 12 Monate fahren.
    • Sri Lanka
      Hier muss der Internationale Führerschein bei der AAC (Automobile Association of Ceylon) vorgezeigt werden. Gegen eine Gebühr von etwa 18 Euro wird dann eine auf 12 Monate befristete Fahrerlaubnis ausgestellt.
    • Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
      Urlauber müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um in den VAE Auto fahren zu dürfen. Außerdem müssen sie eine „Temporary Visitor’s Driving Licence“ (zeitlich begrenzte Fahrerlaubnis für Besucher) vorweisen können, die vor Ort ausgestellt wird.
    • Vietnam
      Hier ist weder ein Europäischer noch ein Internationaler Führerschein erforderlich, denn Mietwagen können nur mit Fahrer gebucht werden.
    • Tipp: Informationen zu den jeweiligen Regelungen in Ländern außerhalb Europas finden Sie u. a. auf den Webseiten der Mietwagenfirmen und Vermittlungsportale sowie des Auswärtigen Amtes.

      Wo Sie den Internationalen Führerschein bekommen

      Den Internationalen Führerschein können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres örtlichen Straßenverkehrsamtes beantragen (Kosten: ca. 15 Euro). Für den Antrag mitbringen müssen Sie Ihren EU-Führerschein im Scheckkartenformat sowie ein biometrisches Lichtbild. Wer lediglich in Besitz eines älteren Führerscheins ist (grauer oder rosa Lappen), muss zusätzlich auch den EU-Führerschein beantragen.

      Work & Travel-Aufenthalte

      Wer plant, als Au-Pair ins Ausland zu gehen oder jobbend und reisend die Welt erkunden möchte, ist wesentlich flexibler und unabhängiger, wenn er im Besitz eines Führerscheins ist. Denn für viele Jobs ist es einfach unabdingbar, Autofahren zu können. Auch Fahrpraxis ist von Vorteil, denn der Linksverkehr in Ländern wie beliebten Reiseländern wie Australien oder Neuseeland ist selbst für geübte Autofahrer gewöhnungsbedürftig. Gut beraten ist, wer es langsam angeht und sich nicht gleich in den dichtesten Verkehr stürzt.

      Auto mieten oder kaufen?

      Sollten Sie sich zudem entscheiden, für die Dauer Ihres Aufenthaltes ein Auto zu kaufen statt zu mieten, können Sie unter Umständen viel Geld sparen. Sparen sollten Sie hingegen nicht beim Versicherungsschutz. Denn wer sich unversichert mit dem eigenen Wagen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, riskiert für Rest seines Lebens Schulden bezahlen zu müssen.

      Absolut unverzichtbar ist daher eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme. Bei guten Versicherungen sind Deckungssummen von 100 Mio. Euro heute mittlerweile Standard. Zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko abzuschließen, lohnt dagegen bei älteren Gebrauchtwagen mit geringem Restwert nicht. Wer mit dem eigenen Auto das innereuropäische Ausland bereist, sollte immer die Grüne Versicherungskarte dabei haben. Sie gilt als Nachweis, dass der Wagen versichert ist.

      Gut zu wissen:

      Der BAVC Mobilschutz gilt fahrzeugunabhängig und damit auch für Mietwagen oder ein für den Auslandsaufenthalt gekauftes Auto. Und neben der vollen Kostenübernahme für Pannenhilfe und Abschleppen in Europa, erhalten BAVC Mitglieder für Pannen außerhalb Europas einen Kostenzuschuss von bis zu 200 Euro.

       

       

       


      Foto: Andreas Edelmann

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