2019: Neuerungen für Autofahrer

Das Jahr 2019 bringt auch für Autofahrer einige Neuerungen. Darunter etliche Einschränkungen, die vor allem Dieselfahrer betreffen: Fahrverbote in den Umweltzonen von Städten oder stark belasteten Abschnitten. Im Hamburg sind bereits seit 31. Mai 2018 einzelne Straßen für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm 1 bis 5 tabu. Verbote in weiteren Städten folgen. Hier eine Übersicht über die Fahrverbote (Stand Januar 2019) sowie weitere Neuerungen, die 2019 Autofahrern bringt.

Fahrverbote

Seit 1. Januar 2019: Stuttgart

Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter. Ausnahme: Für Anwohner und Handwerksbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Von dem Verbot ausgenommen sind Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Verstöße werden mit 80 Euro Bußgeld geahndet.

Frankfurt/Main: geplant, aber aufgeschoben

Das geplante Fahrverbot für Euro-4-Diesel in der derzeitigen Umweltzone, das ab 1. Februar gelten sollte, ist aufgeschoben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 18. Dezember 2018 abgelehnt, das Fahrverbot trotz laufenden Rechtsstreits in Kraft zu setzen. Von dem Fahrverbot wären auch Benziner der Euro-Norm 1 und 2 und ab 1. September 2019 auch Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 5 betroffen. Solange das Berufungsverfahren läuft, wird es jedoch kein Fahrverbot geben.

1. April 2019: Bonn

Reuterstraße und Belderberg gelten als sehr belastet. Hier wird für Fahrzeuge mit Euro 1 bis 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 ein Fahrverbot gelten.

1. April 2019: Köln

Fahrverbot in der Umweltzone für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 bis 4 sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab 1. September sind dann auch Euro-5-Diesel davon betroffen. Ausnahmeregelungen sind noch nicht bekannt.

1. Juni 2019: Darmstadt

Auch hier wird es im Sommer Diesel-Fahrverbote auf zwei Straßen geben: für die Hügelstraße am City-Tunnel und die Heinrichstraße. Das Fahrverbot, auf das sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Dezember 2018 außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten, soll für Diesel-Fahrzeuge bis Euro-5-Norm und für Benziner bis Euro-2-Norm gelten. Für Rettungs- und Müllwagen sowie Nutzfahrzeuge des örtlichen Handwerks sind Ausnahmen möglich. Nachgerüstete Fahrzeuge sind von dem Verbot ausgenommen.

Juni 2019: Berlin

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 1 bis 5 werden bis spätestens Juni verhängt. Sie gelten für elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit. Hierzu zählen u.a. Leipziger Straße und Friedrichstraße. Zusätzlich ist das Land Berlin aufgefordert, die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitte (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.

1. Juli 2019: Essen

Hier soll in der aktuellen grünen Umweltzone, die sich auch über einen Abschnitt der A 40 erstreckt, ein Fahrverbot gelten. Infolgedessen ist auch der Fernverkehr betroffen. Für Gewerbetreibende sind Ausnahmen vorgesehen.

1. Juli 2019: Gelsenkirchen

Das Verbot betrifft Dieselfahrzeuge von Euro 1 bis 5 und gilt für die Kurt-Schumacher-Straße. Gewerbetreibende sollen davon ausgenommen sein.

September 2019: Mainz

Ob auch Teile von Mainz von Fahrverboten betroffen sein werden, entscheidet die erste Jahreshälfte: Wird in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen zum 1. September 2019 verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden. So will es der Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Realtest für Neuwagen Pflicht

Nur wenn Emissionen und Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) überprüft wurden, dürfen Neuwagen auf die Straße. Seit Herbst 2018 gilt diese Zulassungsvoraussetzung, die auch einen Prüfzyklus vorschreibt, der den realistischen Ausstoß und Verbrauch u.a. bei eingeschaltetem Tagfahrlicht, laufender Klimaanlage oder bei 200 kg Zuladung erfasst.

Zum 1. September 2019 wird für Neufahrzeuge zusätzlich noch ein Realtest auf der Straße Pflicht. Bei diesem sogenannten RDE-Test (Real Driving Emissions) ermittelt ein tragbares Messsystems Schadstoffausstoß und Verbrauch unter realistischen Bedingungen: im ganz normalen Verkehr in der Stadt, auf der Landstraße und Autobahn. Derzeit ist dieser Test nur für Modelle vorgeschrieben, die komplett neu auf den Markt kommen.

Elektroautos müssen hörbar sein.

In neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen muss ab dem 1. Juli 2019 ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) eingebaut sein. Das sieht die EU-Verordnung 540/2014 und soll zu mehr Sicherheit für Fußgänger, Sehbehinderte und Radfahrer führen. Bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren muss das AVAS automatisch ertönen und einen Dauerschall erzeugen. Beim Fahrzeugstart muss das System automatisch aktiviert sein.

Wie diese Geräuschkulisse im Endeffekt klingt, dürfen die Sound-Designer der Hersteller austüfteln. Einzige Bedingung: Das Warnsignal muss das gewohnte Motorengeräusch eines Benzin- oder Dieselmotors imitieren. Mitte 2021 wird AVAS dann für alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge Pflicht.

Auch Erstzulassung und Ummeldung künftig online möglich

Mancherorts mehrwöchige Wartezeiten auf einen Zulassungstermin könnten bald der Vergangenheit angehören. Denn im Laufe des Jahres sollen in Deutschland auch Erstzulassungen und Ummeldungen von Fahrzeugen per Internet möglich werden. Die Verordnung dazu hat das Bundesverkehrsministerium auf den Weg gebracht. Stimmt der Bundesrat zu, kann sie 2019 in Kraft treten.

Das Außerbetriebsetzen von Fahrzeugen lässt sich bereits seit 2015 auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen digital erledigen. Seit 2017 ist es auch möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder zuzulassen. Künftig sollen auch Erstzulassung und Ummeldung auf diesem Wege möglich sein. Die Voraussetzungen dafür:

  • elektronischer Personalausweis mit aktivierter Chipkarte
  • Lesegerät für Personalausweis
  • Online-Bezahlung der Gebühren (z.B. Kreditkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode
  • HU-Termin für alle Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette

    2019 steht die nächste HU an. Gibt es nichts zu beanstanden, winkt die gelbe Plakette mit dem nächsten HU-Termin, der dann in zwei Jahren wieder fällig ist.

    EU-einheitliche Kennzeichnung von Kraftstoffen

    Benzin, Diesel und gasförmige Kraftstoffe erhalten 2019 ein geometrisches Symbol zugeordnet:
    • Benzin = Kreis
    • Diesel = Quadrat
    • Gas = Raute
    • Die Symbole werden sich sowohl in Tankdeckeln und Bedienungsanleitungen als auch an Zapfsäulen und -pistolen wiederfinden. Als Hilfe für die Verbraucher gedacht, soll die europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch das Risiko von Falschbetankung weiter mindern.

      Geänderte Typklassen

      Für ca. elf Millionen Autofahrer ändert sich 2019 die Typklasse bei der Kfz-Versicherung. Auf etwa 5,7 Millionen Fahrzeugbesitzer kommen bei der Haftpflicht höhere Beiträge zu. Nicht ganz so viele - etwa 5,4 Millionen - können sich über eine günstigere Einstufung freuen.

       

       

       


      Foto: Zerbor

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