43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden.

Bis zum Jahr 2033 sollen alle EU-Bürger einen einheitlichen fälschungssicheren Führerschein in Kartenform besitzen. Auch Deutschland muss den Lappen abgeben. Insgesamt 43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden. Aber nicht auf einmal. Um die Verwaltung nicht zu überfordern, soll dies in einem zeitlich gestaffelten Verfahren geschehen, auf das sich der Bundesrat Anfang 2019 verständigt hat.

Staffelplan für den Führerschein-Umtausch

Kern der Entscheidung des Bundesrats für den frühzeitigen Umtausch der Führerscheine ist ein in zwei Gruppen geteilter Staffelplan. Die erste Gruppe umfasst Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Zur zweiten Gruppe zählen sämtliche Inhaber von Kartenführerscheinen. Diese wurden ab 1. Januar 1999 ausgestellt. Für alle, die noch einen grauen oder rosa Lappen besitzen, gilt ausnahmslos der erste Staffelplan und für alle Kartenführerschein-Inhaber der zweite.

Fristen für „Lappen“-Inhaber (Ausstellungsdatum bis einschl. 31.12.1998)

Bei dieser Gruppe richtet sich der Stichtag für den Führerscheinumtausch nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. So sollten z.B. in den Jahren 1953 bis 1958 Geborene ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Vor 1953 Geborene sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Die Stichtagsübersicht für alle betreffenden Geburtsjahre:

Geburtsjahr Stichtag für Führerscheinumtausch
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
Quelle: Bundesrat „Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“

Fristen für Inhaber von Kartenführerscheinen (Ausstellungsdatum ab 01.01.1999)

Wer sich bereits von seinem Lappen getrennt oder ihn verloren hat oder schon immer einen der am 01.01.1999 eingeführten Kartenführerscheine besaß, kann sich mit dem Umtausch noch etwas mehr Zeit lassen. Aber auch diese rund 28 Mio. Kartenführerscheininhaber müssen ihre Karte umtauschen. Der für sie geltende Staffelplan orientiert sich nicht am Geburtsjahr des Inhabers, sondern am Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins:

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins
Stichtag für Führerscheinumtausch
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013
19. Januar 2033
Quelle: Bundesrat „Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“

Voraussetzungen

Noch mal zur Fahrprüfung muss niemand für den neuen Führerschein. Auch die für die jeweiligen Fahrzeugklassen erworbenen Berechtigungen werden eins zu eins übernommen. Für den Besuch bei der Behörde mitzubringen: aktueller Führerschein, biometrisches Passbild sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Kosten

Für den Führerscheinumtausch wird nach gegenwärtigem Stand eine Gebühr von ca. 25 € fällig. Zuständig ist die Führerscheinbehörde am aktuellen Wohnsitz. So ist ggf. zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde des Ortes erforderlich, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat. Diese Abschrift ist kostenlos und kann telefonisch, per Mail, schriftlich oder online angefordert werden.

Gültigkeit

Anders als die bisherigen Führerscheine ist der EU-Führerschein nicht unbegrenzt gültig, sondern mit einem Ablaufdatum versehen und auf 15 Jahre befristet. Wie ein Personalausweis oder Reisepass muss auch er künftig rechtzeitig vorab verlängert werden.

Gut zu wissen

Wer nach 2033 noch mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss 10 € Bußgeld zahlen. Wer es ganz eilig hat oder für sein Stichtagsjahr eine Weltreise plant, kann seinen Führerschein auch jetzt schon umtauschen. Und wer sich von seinem alten Lappen gar nicht trennen mag, kann ihn sich ungültig stempeln lassen und wieder mit nach Hause nehmen.

 

 

 


Illustration: Rogatnev / PEAK.B

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