Änderungen für Verkehrsteilnehmer

Höhere Strafen, strengere Emissionswerte, veränderte Typklassen, neue Verkehrsschilder … Auch 2020 hält wieder einige Veränderungen für Menschen unterwegs bereit. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Höhere Bußgelder

Rettungsgassen-Blockierer

Wer bei Bildung der Rettungsgasse pennt, muss derzeit mit 200 € Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Künftig droht zusätzlich noch ein Monat Fahrverbot. Wer die Rettungsgasse dreist als Gelegenheit für das eigene Fortkommen missbraucht, riskiert künftig mindestens 240 € Bußgeld, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Falschparker

Zweite-Reihe-Parker müssen künftig mit 55 € Bußgeld rechnen (bisher waren 15 bis 20 € fällig.) Kommt es dabei zu einer Behinderung, werden daraus auch ganz schnell 70 € und ein Punkt in Flensburg. Geh- und Radwege zu blockieren, war noch nie eine gute Idee. Doch demnächst kommt sie noch teurer zu stehen: bis zu 100 € und ggf. auch Punkte in Flensburg können künftig die Quittung dafür sein. Auch der 3-Minuten-Halt auf dem Schutzstreifen wird nicht mehr geduldet.

Blitzer-Apps auf Smartphones

Fehlte hierzu bisher eine eindeutige Regelung, so gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig: Apps auf Smartphones und Navis, die auf Blitzer hinweisen, sind genauso – wie Radarwarner – verboten: Wer erwischt wird, muss mit 75 € Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Besserer Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen

Um das häufig tödliche Risiko rechtsabbiegender Lkw für Radfahrer und Fußgänger weiter zu mindern, dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (Lkw, Busse etc.) beim Rechtsabbiegen innerorts künftig nur mit Schrittgeschwindigkeit (7-11 km/h) fahren. Wer sich nicht daran hält, muss mit 70 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Größerer Abstand beim Überholen von Radfahrern

Bisher war in der StVO nur ganz allgemein von ausreichendem Abstand die Rede. Ab 2020 gilt: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern mindestens 2 Meter Abstand halten (innerorts: 1,5 Meter).

Parkverbote vor Kreuzungen

Wenn ein Radweg parallel zur Straße verläuft, soll beim Parken ein größerer Abstand vor Kreuzungen und Einmündungen eingehalten werden. Voraussetzung dafür: Der Radweg ist durch ein Verkehrszeichen als solcher gekennzeichnet.

Neue Verkehrsschilder

Überholverbot

Dort, wo es ohnehin schon eng zugeht, soll ein neues Verkehrsschild künftig für mehr Sicherheit sorgen: Das „Überholverbot von Zweirädern“ verbietet Kraftfahrzeugen, Fahrräder und motorisierte Zweiräder zu überholen.

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Quelle: BMVI

Fahrgemeinschaften

Mit diesem Schild können Kommunen künftig Busspuren kennzeichnen, die für Pkw freigegeben sind, wenn diese mit mindestens drei Personen besetzt sind.

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Quelle: BMVI

Carsharing-Parkplätze und -Plaketten

Autos, die für Carsharing genutzt werden, sollen künftig eigene Parkplätze ausgewiesen erhalten. Diese sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet. Um auf einem Carsharing-Parkplatz stehen zu dürfen, muss an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ein entsprechender Aufkleber/Ausweis platziert sein.

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Quelle: BMVI

Grüner Pfeil für Radfahrer

Den grünen Pfeil, rechts neben Ampeln platziert, der das Rechtsabbiegen trotz Rotlichts erlaubt, gibt es schon länger (wenngleich es sich noch nicht zu allen rumgesprochen zu haben scheint.) Die neue Variante dieses Hinweisschildes erlaubt das Rechtsabbiegen ausschließlich Radfahrern.

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Quelle: BMVI

Parkfläche für Lastenräder

Die robusten zweirädrigen Gefährte zum Waren- oder Kindertransport werden immer beliebter. Das neue Symbol „Lastenfahrrad“ kann künftig Parkflächen und Ladezonen kennzeichnen, die für diese Zweiräder reserviert sind.

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Quelle: BMVI

Fahrradzonen

Dieses Schild können Kommunen künftig aufstellen, um Zonen zu kennzeichnen, die nur für Radfahrer erlaubt sind. Gibt ein Zusatzschild die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei, gilt dennoch: nicht schneller als 30 km/h.

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Quelle: BMVI

Nebeneinanderfahrende Radfahrer

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern soll künftig ausdrücklich erlaubt sein, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und war daher missverständlich.

Emissionen – realistischere Messverfahren und strengere Grenzwerte

Ab 1.1.2020 müssen Neuwagen nach der europäischen CO2-Gesetzgebung an Bord den realen Verbrauch ermitteln. Diese OBFCM-Geräte (On-Board Fuel Consumption Meter / bordeigenes System zur Verbrauchsmessung) sind für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben. Ebenfalls ab Januar 2020 gilt eine verschärfte Schadstoff-Emissionsmessung. Alle neu typgenehmigten Modelle dürfen im RDE-(Real Driving Emissions)-Test – dem Test unter realen Fahrbedingungen – höchstens das 1,5-fache des Laborgrenzwertes bei Stickoxiden (NOx) erreichen. Dies sind maximal 120 Mikrogramm pro Kilometer. Ab 1.1.2021 gilt dieser Wert dann EU-weit für alle neuzugelassenen Modelle.

Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung

Rund elf Millionen Autofahrer bekommen 2020 Post von ihrer Kfz-Versicherung. Diese informiert sie über die Veränderung ihrer Kfz-Typklasse. Rund 4,6 Mio. dürfen sich über eine günstigere Einstufung freuen. Die übrigen 6,5 Millionen Fahrzeughalter hingegen müssen mit höheren Beiträgen rechnen.

2020: HU-Termin für Kfz mit blauer TÜV-Plakette

Für Fahrzeuge mit blauer Plakette auf dem Kennzeichen dräut 2020 mal wieder die Stunde der Wahrheit: Die TÜV-Hauptuntersuchung steht an. Wer sie anstandslos absolviert, erhält eine braune Plakette und muss erst 2022 wieder vorstellig werden.

Steuervorteile für Firmenwagen

Pauschal nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises muss der privat genutzte Firmenwagen versteuert werden. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Elektroauto und hat nicht mehr als 40.000 € gekostet. Für Plug-in-Hybride mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 40 km gilt ein Steuersatz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Firmenwagen mit konventionellem Antrieb (Verbrennungsmotor) hingegen sind weiterhin mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Hohe Sonderabschreibung für Lieferfahrzeuge mit E-Antrieb

Transporter mit Elektromotor der Fahrzeugklassen N1 und N2 bis max. 7,5 Tonnen können von 2020 an bis Ende 2030 zu besonders hohen Sätzen abgeschrieben werden. Im Anschaffungsjahr soll die Sonderabschreibung 50 % des Anschaffungspreises betragen und neben der regulären linearen Abschreibung für Abnutzung anwendbar sein. Einzige Voraussetzung: der Nachweis, dass das Fahrzeug als Firmenwagen genutzt wird.

Überarbeitete Ladesäulenverordnung

Ein für den Sommer 2020 geplanter Gesetzentwurf soll die Rahmenbedingungen für einfachere Bezahl- und Roaming-Systeme für das Fahrstromzapfen in Europa schaffen. Bereits im Frühjahr 2020 sollen Tankstellen in Deutschland neben Zapfsäulen für Benzin, Diesel und Erdgas auch Ladepunkte für Strom bereitstellen.

Bahnfahren wird (teilweise) günstiger.

Bahnfahrten im Fernverkehr werden 2020 vermutlich nicht pünktlicher, aber günstiger. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Ticketpreise für Fahrten bis 50 km gilt künftig auch für Fahrten über mehr als 50 km (bisher 19 Prozent).

Bepreisung von CO2-Emissionen

Mit dem Ziel, die Kohlendioxid-Emissionen zu verringern, sollen sie kostenpflichtig werden. Der CO2-Preis verteuert fossile Heiz- und Kraftstoffe. Das soll Bürger und Industrie dazu anregen, deutlich stärker auf klimafreundliche Technologien zu setzen. War beginnend mit dem Jahr 2021 zunächst ein Preis von 10 € pro Tonne CO2 vorgesehen, der bis zum Jahr 2025 auf 35 € je Tonne steigen sollte, so hat sich die Große Koalition in Nachverhandlungen inzwischen auf einen Einstiegspreis von 25 € verständigt. Hierdurch wird sich z.B. Benzin um 8 Cent je Liter verteuern.

Höhere Pickerlpreise in Österreich

Nachbarland Österreich hebt die Preise für die für die Benutzung seiner Autobahnen und Schnellstraßen an. Der Preisanstieg entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Inflationsanpassung von durchschnittlich 2,1 Prozent. So kostet die Jahresvignette für Pkw künftig 91,10 € (Motorräder 36,20 €), die Zwei-Monats-Version 27,40 € (Motorräder 13,70 €) und die 10-Tages-Version 9,40 € (Motorräder 5,40 €). Zum 1. Januar 2020 gibt es auch eine eigene Mautkategorie für Lkw mit reinem Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb mit ermäßigten Tarifen. Übrigens: Seit November 2019 gilt auch in Österreichs Restaurants, Bars und Diskotheken striktes Rauchverbot.  

Jahresvignette für die Schweiz teurer

Wer eine Jahresvignette für die Schweiz braucht, muss jetzt 38 Euro berappen (1,50 € mehr als bisher). Ursache ist der ungünstigere Wechselkurs. In Landeswährung kostet die Vignette unverändert 40 Franken.

 

 

 


Foto: Valentin Valkov

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