Eine für alles: 112 – die europaweite Notrufnummer
Zugegeben, gegenwärtig sind die Voraussetzungen für Reisen noch schlecht. Doch wer, sobald es wieder guten Gewissens möglich ist, top vorbereitet in den Urlaub fahren und dafür auch die wichtigsten Notrufnummern parat haben möchte, muss sich für Europa nur eine merken: die 112.
Das war jedoch nicht immer so. Viele Jahrzehnte gab es in Europa eine unübersichtliche Vielzahl an Notrufnummern für die verschiedenen Notfalldienste. Erst 1991 einigte sich der EU-Ministerrat auf die 112 als einheitliche Nummer, die in sämtlichen Mitgliedsstaaten gelten sollte – und zwar in Fest- und Mobilnetz.
Die 112 ist kostenlos erreichbar, aus den noch spärlich vorhandenen Telefonzellen kann sie ohne Münzen angewählt werden. Geplant war eigentlich auch, dass diese Nummer sogar von Telefonanschlüssen aus angerufen werden kann, die wegen unbezahlter Rechnungen gesperrt sind. Doch diese Regelung haben nicht alle EU-Mitgliedsstaaten übernommen.
Während die 112 flächendeckend gilt, können auch die bisher in den EU-Staaten üblichen Notrufnummern weiterhin genutzt werden. Neben der 112 gelten die bisher in den einzelnen EU-Staaten üblichen Notrufnummern weiter. Dies ist auch in Deutschland so: Die 112 gilt flächendeckend, daneben bleibt es bei den alten Notfallnummern. Die sind bei uns auch immer noch bekannter: Rund 40 Millionen mal wurde im Jahr 2000 in Deutschland eine Notfallnummer gewählt, nur 15 Prozent der Anrufer nutzten dabei die 112. Übrigens: Bei über der Hälfte aller Anrufe handelte es sich um falschen Alarm.
Notrufnummern in Europa
Land |
Verkehrssprachen |
Nationale |
Österreich |
Anrufe werden in deutsch und englisch entgegengenommen. |
133 Polizei |
Belgien |
Anrufe werden in niederländisch und je nach Region auch in französisch oder deutsch entgegengenommen. |
101 Polizei |
Dänemark |
Anrufe können in dänisch, norwegisch, schwedisch, englisch und deutsch entgegengenommen werden. |
- |
Finnland |
In zweisprachigen Regionen werden Anrufe in finnisch und schwedisch entgegengenommen. |
122 Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst |
Frankreich |
Anrufe in grenznahen Regionen können neben französisch jeweils auch in englisch, deutsch oder spanisch entgegengenommen werden. |
17 Polizei |
Deutschland |
Anrufe werden in deutsch entgegengenommen. |
110 Polizei |
Griechenland |
Anrufe werden in griechisch, englisch und französisch entgegengenommen. |
100 Polizei |
Irland |
Anrufe werden in englisch entgegengenommen. |
999 Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst |
Italien |
Anrufe werden in italienisch and englisch entgegengenommen. |
115 Feuerwehr |
Luxemburg |
Anrufe werden in luxemburgisch, deutsch, französisch und englisch entgegengenommen. |
113 Polizei |
Niederlande |
Anrufe werden in niederländisch und englisch entgegengenommen. |
- |
Portugal |
Anrufe werden in portugiesisch, spanisch, englisch und französisch entgegengenommen. |
- |
Spanien |
Anrufe werden in spanisch sowie in in Tourismusregionen auch in englisch, französisch oder deutsch entgegengenommen. |
091 Polizei |
Schweden |
Anrufe werden in schwedisch und englisch sowie in manchen Regionen auch in deutsch, französisch, finnisch und spanisch entgegengenommen. |
114 14 Polizei |
Vereinigtes Königreich |
Anrufe in Wales werden in walisisch entgegengenommen. |
999 |
Island |
Anrufe werden in isländisch, nordischen Sprachen und englisch entgegengenommen. (Übersetzungsservice ebenfalls erhältlich) |
- |
Liechtenstein |
Anrufe werden in deutsch und englisch entgegengenommen. |
144 Rettungsdienst |
Norwegen |
112 Polizei |
110 Feuerwehr |
Übrigens: Den BAVC-Pannennotruf erreichen Sie wie gehabt unter:
+49 (0)561 7016 5861 – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, weltweit.
Europäische Krankenversicherungskarte
Noch eine Sorge weniger bei Reisen ins europäische Ausland haben Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK). Falls Sie medizinische Notfallversorgung benötigen sollten, erleichtert diese Karte die Formalitäten bei der späteren Kostenerstattung für Leistungen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge.
Die EKVK erhalten Sie kostenlos bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gilt während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder, außerdem in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die Karte erleichtert Ihnen den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie für die Versicherten des jeweiligen Landes. Eingeschlossen sind dabei u.a. auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder bestehenden Krankheiten oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
Da die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder unterschiedlich sind, garantiert die EKVK keine kostenlose Behandlung im europäischen Ausland. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie Deutschland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.
Die EKVK ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Sie deckt weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten – etwa für den Rückflug im Krankheitsfall in Ihr Heimatland oder für die Wiederbeschaffung verlorenen oder gestohlenen Eigentums. Solche Leistungen bietet z.B. der BAVC-Mobilschutz EURO. Überdies deckt die EKVK auch nicht die Kosten für eine Reise, die speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung unternommen wird.
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Foto: peterschreiber.media